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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

allen

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | darstelle. Nachdem er folglich allen seinen Jüngern das Gebot 2 AposKons | Vaters nachzuahmen, sendet er allen den Heiligen Geist, daß 3 AposKons | bzw. den Hierarchen und allen ihnen rechtlich Gleichgestellten 4 1, 0, 55 | angefertigten Schriftstücke von allen Anwesenden zu unterschreiben 5 1, 0, 60 | Jedwedes Reskript kann von allen erwirkt werden, die nicht 6 1, 0, 119 | einzelne betrifft, muß von allen gebilligt werden.~ 7 1, 0, 127 | vorliegt bzw. der Rat von allen eingeholt wird.~§ 2. Wenn 8 1, 0, 184 | Amtsverlust ist möglichst bald allen bekanntzugeben, denen irgendein 9 2, 1, 208 | Can. 208 — Unter allen Gläubigen besteht, und zwar 10 2, 1, 211 | Heilsbotschaft immer mehr zu allen Menschen aller Zeiten auf 11 2, 1, 224 | Pflichten und Rechten, die allen Gläubigen gemeinsam sind, 12 2, 1, 225 | göttliche Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf der 13 2, 1, 227 | Freiheit zuerkannt wird, die allen Bürgern zukommt;, beim Gebrauch 14 2, 1, 238 | in der Kirche.~§ 2. Bei allen Rechtsgeschäften wird das 15 2, 1, 242 | genannten Ordnung sind in allen diözesanen und überdiözesanen 16 2, 2, 350 | nimmt seinen Platz vor allen jenen Kardinalpriestern 17 2, 2, 366 | Unterrichtung des Ortsordinarius, in allen Kirchen seines Zuständigkeitsgebietes 18 2, 2, 383 | aufleuchte, dessen Zeuge vor allen der Bischof sein muß.~ 19 2, 2, 386 | christliche Glaubenslehre allen überliefert wird.~§ 2. Die 20 2, 2, 393 | vertritt die Diözese in allen ihren Rechtsgeschäften.~ 21 2, 2, 406 | Diözesanbischof ihm vor allen anderen das zu übertragen, 22 2, 2, 407 | seine Auxiliarbischöfe vor allen anderen zu Rate ziehen.~§ 23 2, 2, 428 | allem ist es ihnen und zudem allen anderen verboten, selbst 24 2, 2, 436 | Suffragandiözesen zu;~er kann aber in allen Kirchen und, wenn es sich 25 2, 2, 443 | festzulegen ist und die von allen höheren Oberen der Institute 26 2, 2, 458 | Bischöfe abzufassen und diese allen Mitgliedern der Konferenz 27 2, 2, 461 | einzige Diözesansynode aus allen ihm anvertrauten Diözesen 28 2, 2, 463 | aus jedem Dekanat, der von allen zu wählen ist, die im Dekanat 29 2, 2, 532 | Can. 532 — Bei allen Rechtsgeschäften vertritt 30 2, 2, 534 | ergriffen hat, verpflichtet, an allen Sonntagen und in seiner 31 2, 2, 566 | notwendig, daß der Kaplan mit allen Befugnissen ausgestattet 32 2, 3, 574 | Kirche; darum ist er von allen in der Kirche zu unterstützen 33 2, 3, 578 | Instituts bilden, sind von allen getreulich zu wahren.~ 34 2, 3, 602 | gegenseitige Unterstützung allen dazu verhilft, ihre persönliche 35 2, 3, 619 | Kleinmütigen trösten, gegenüber allen geduldig sein.~ 36 2, 3, 663 | dem Vorbild und Schutz allen geweihten Lebens, sollen 37 2, 3, 667 | Can. 667 — § 1. In allen Niederlassungen ist eine 38 2, 3, 692 | von den Gelübden und von allen aus der Profeß entstandenen 39 2, 3, 698 | Can. 698 — In allen Fällen der cann. 695 und 40 3, 0, 747 | jeder menschlichen Gewalt, allen Völkern das Evangelium zu 41 3, 0, 755 | Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen; sie zu fördern, 42 3, 0, 762 | hauptsächlichsten Pflichten, allen das Evangelium Gottes zu 43 3, 0, 767 | gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung 44 3, 0, 772 | Ausübung der Predigt sind von allen außerdem die vom Diözesanbischof 45 3, 0, 774 | Autorität, je zu ihrem Teil allen Gliedern der Kirche.~§ 2. 46 3, 0, 774 | Gliedern der Kirche.~§ 2. Vor allen übrigen sind die Eltern 47 3, 0, 827 | von can.775, § 2.~§ 2. In allen Schulen dürfen als Texte, 48 3, 0, 833 | oder ihren Beauftragten, an allen Universitäten bei Amtsantritt 49 4, 1, 1047 | 1047 — § 1. Die Dispens von allen Irregularitäten ist allein 50 4, 1, 1077 | sich aufhalten, wie auch allen Personen, die sich augenblicklich 51 4, 1, 1078 | seinem Gebiet aufhalten, von allen Hindernissen des kirchlichen 52 4, 1, 1080 | Ortsordinarius die Vollmacht, von allen Hindernissen zu dispensieren 53 4, 1, 1091 | die Ehe ungültig zwischen allen Vorfahren und Nachkommen, 54 4, 1, 1092 | verungültigt die Ehe in allen Graden.~ 55 4, 1, 1153 | eigener Entscheidung § 2. In allen Fällen ist nach Wegfall 56 4, 2, 1180 | Friedhof bestimmt wurde.~§ 2. Allen aber ist es erlaubt, wenn 57 4, 3, 1251 | Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn 58 5, 0, 1265 | Normen erlassen, die von allen beachtet werden müssen, 59 5, 0, 1266 | Can. 1266 — In allen Kirchen und Kapellen, auch 60 7, 1, 1456 | 1456 — Dem Richter und allen Gerichtspersonen ist verboten, 61 7, 1, 1478 | Anordnung des Richters; in allen übrigen Fällen müssen sie 62 7, 2, 1600 | wird ferngehalten;~ in allen Verfahren, sooft die Wahrscheinlichkeit 63 7, 2, 1637 | gilt die Anfechtung als von allen und gegen alle erhoben, 64 7, 3, 1712 | eigenen Rechte und wird von allen Pflichten frei.~


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