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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

soweit

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 2 | liturgischen Gesetze ihre Geltung, soweit nicht eines von diesen den 2 1, 0, 6 | Canones dieses Codex sind, soweit sie altes Recht wiedergeben, 3 1, 0, 22 | denselben Wirkungen einzuhalten, soweit sie nicht dem göttlichen 4 1, 0, 33 | heben Gesetze nicht auf, und soweit ihre Vorschriften Gesetzen 5 1, 0, 38 | ist rechtlich unwirksam, soweit er das wohlerworbene Recht 6 1, 0, 86 | nicht dispensiert werden, soweit sie Wesenselemente von Rechtseinrichtungen 7 1, 0, 96 | jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen 8 2, 1, 279 | verbunden sind, zu erweitern, soweit sie im besonderen zur Ausübung 9 2, 1, 280 | Lebensweise besteht, soll sie, soweit es möglich ist, beibehalten 10 2, 1, 313 | begründet und erhalten, soweit erforderlich, einen Sendungsauftrag 11 2, 1, 317 | dieselbe kirchliche Autorität, soweit das förderlich ist, nach 12 2, 1, 328 | gern unterstützt, besonders soweit sie in demselben Gebiet 13 2, 2, 362 | internationalen Rechts, soweit es die Entsendung und Abberufung 14 2, 2, 438 | Leitungsgewalt mit sich, soweit nicht bei einigen aufgrund 15 2, 2, 481 | und des Bischofsvikars, soweit sie nicht Bischöfe sind, 16 2, 3, 606 | ihre Mitglieder gelten, soweit sich aus dem Textzusammenhang 17 2, 3, 636 | Ökonom eingesetzt werden, soweit das möglich ist.~§ 2. Zu 18 2, 3, 642 | Charakter und Reife sollen, soweit nötig, durch hinzugezogene 19 2, 3, 668 | ihrer Wahl abzutreten und, soweit die Konstitutionen nichts 20 3, 0, 777 | katechetisch unterwiesen werden, soweit es ihre Situation zuläßt;~ 21 3, 0, 809 | dafür Sorge zu tragen, daß, soweit möglich und ratsam, in geeigneter 22 3, 0, 820 | Fakultäten der Universität, soweit ihr Gegenstand es zuläßt, 23 4, 1, 871 | wenn es lebt, zu taufen, soweit dies möglich ist.~ 24 4, 1, 872 | 872 — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein 25 4, 1, 877 | der Eltern, der Paten und, soweit vorhanden, der Zeugen sowie 26 4, 1, 892 | 892 — Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein 27 4, 1, 931 | zu jeder Stunde erfolgen, soweit dies nicht nach den liturgischen 28 4, 1, 934 | sie in seiner Obhut hat; soweit es möglich ist, soll wenigstens 29 4, 1, 938 | verschlossen sein, daß, soweit irgend möglich, die Gefahr 30 4, 1, 954 | Feier anderswo erfolgen, soweit nicht die Spender ausdrücklich 31 4, 1, 962 | 2. Die Gläubigen sind, soweit möglich auch beim Empfang 32 4, 1, 967 | überall Gebrauch machen, soweit nicht der Diözesanbischof 33 4, 1, 967 | Befugnis überall ausüben, soweit nicht der Ortsordinarius 34 4, 1, 967 | erlaubt davon Gebrauch, soweit nicht irgendein höherer 35 4, 1, 971 | verleihen, wenn er vorher, soweit möglich, den Ordinarius 36 4, 1, 1047| der empfangenen Weihe ist, soweit sie in can.1041, n. 3 genannt 37 4, 1, 1047| bekanntgewordenen Fällen und, soweit sie in n. 4 desselben Canons 38 4, 1, 1062| und weltlichen Gesetzen, soweit es welche gibt, erlassen 39 5, 0, 1272| daß die Erträge, ja sogar, soweit möglich, selbst das Vermögen 40 5, 0, 1274| einzelnen Diözesen ist, soweit erforderlich, ein allgemeiner 41 5, 0, 1274| Diese Einrichtungen sollen, soweit möglich, so verfaßt werden, 42 5, 0, 1284| diesem Zweck müssen sie, soweit erforderlich, Versicherungsverträge 43 5, 0, 1284| authentische Kopien derselben aber, soweit sich das leicht durchführen 44 5, 0, 1287| sie Kleriker oder Laien, soweit sie nicht der Leitungsgewalt 45 5, 0, 1299| zugunsten der Kirche sind, soweit möglich, die Förmlichkeiten 46 6, 1, 1317| 1317Strafen sind nur in soweit aufzustellen, als sie wirklich 47 6, 1, 1319| Can. 1319 — § 1. Soweit jemand kraft Leitungsgewalt 48 6, 1, 1323| nicht voraussehen oder, soweit vorhergesehen, nicht verhindern 49 7, 1, 1401| alle sündhaften Handlungen, soweit es dabei um Feststellung 50 7, 1, 1421| herangezogen werden kann, soweit eine Notwendigkeit dazu 51 7, 1, 1466| Can. 1466 — Soweit das Gesetz keine Fristen 52 7, 1, 1479| Diözesanbischof des Vertretenen, soweit dies möglich ist, gehört 53 7, 1, 1491| nicht nur durch die Klage, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich 54 7, 1, 1493| in verschiedenen Sachen, soweit sie die Zuständigkeit des 55 7, 2, 1512| Klage erhoben worden ist, soweit dessen Zuständigkeit besteht;~ 56 7, 2, 1650| Vollstreckung angeordnet werden, soweit nicht die Vorschrift des 57 7, 2, 1656| handelt, können alle Sachen, soweit nicht vom Gesetz ausgeschlossen, 58 7, 3, 1691| sonstigen Vorgehens sind, soweit von der Natur der Sache 59 7, 3, 1702| Ehenichtigkeitsverfahren einzuhalten, soweit sie mit der besonderen Art 60 7, 3, 1710| an ein Gericht, so sind, soweit von der Natur der Sache 61 7, 3, 1715| Güter der Kirche, so sind, soweit vom Gegenstand gefordert, 62 7, 4, 1728| Titels sind im Strafprozeß, soweit von der Natur der Sache


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