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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

katholischen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 11 | verpflichtet, die in der katholischen Kirche getauft oder in diese 2 1, 0, 112 | Mischehe die Kinder des katholischen Teils, der rechtmäßig zu 3 1, 0, 194 | verloren hat, wer vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft 4 2, 1, 204 | und geordnet, ist in der katholischen Kirche verwirklicht, die 5 2, 1, 205 | in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen 6 2, 1, 316 | 1. Wer öffentlich den katholischen Glauben aufgegeben hat oder 7 2, 2, 364 | Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den anderen Kirchen 8 2, 2, 383 | vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, hat er Freundlichkeit 9 2, 2, 443 | der kirchlichen und der katholischen Universitäten sowie die 10 2, 2, 463 | vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, als Beobachter 11 2, 2, 512 | vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sowohl aus 12 2, 2, 528 | besondere Sorge hat der katholischen Erziehung der Kinder und 13 2, 3, 694 | das:~ offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist;~ 14 3, 0, 748 | Menschen zur Annahme des katholischen Glaubens gegen ihr Gewissen 15 3, 0, 750 | 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu 16 3, 0, 750 | widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig 17 3, 0, 751 | einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit 18 3, 0, 800 | Die Gläubigen haben die katholischen Schulen zu fördern, indem 19 3, 0, 803 | solche anerkennt.~§ 2. In der katholischen Schule müssen Unterricht 20 3, 0, 803 | von den Grundsätzen der katholischen Lehre geprägt sein; die 21 3, 0, 806 | seiner Diözese befindlichen katholischen Schulen zu, auch über die 22 3, 0, 806 | allgemeinen Ordnung der katholischen Schulen zu erlassen;~diese 23 3, 0, 806 | Schulen.~§ 2. Die Leiter der katholischen Schulen haben unter der 24 3, 0, 809 | unter Berücksichtigung der katholischen Lehre gepflegt werden.~ 25 3, 0, 810 | dafür zu sorgen, daß in katholischen Universitäten als Dozenten 26 3, 0, 810 | Universitäten die Grundsätze der katholischen Lehre getreu beachtet werden.~ 27 3, 0, 811 | dafür zu sorgen, daß in den katholischen Universitäten eine theologische 28 3, 0, 811 | gehalten werden.~§ 2. An jeder katholischen Universität sind Vorlesungen 29 3, 0, 818 | 810, 812 und 813 für die katholischen Universitäten gelten auch 30 3, 0, 833 | Rektor einer kirchlichen oder katholischen Universität bei Amtsantritt; 31 4, 1, 844 | die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen 32 4, 1, 844 | Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind 33 4, 1, 844 | moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, 34 4, 1, 844 | volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese 35 4, 1, 844 | vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, 36 4, 1, 844 | bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in 37 4, 1, 868 | bestehen, daß das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn 38 4, 1, 874 | darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als 39 4, 1, 883 | die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufnimmt;~ für 40 4, 1, 908 | Can. 908 — Katholischen Priestern ist es verboten, 41 4, 1, 908 | vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie 42 4, 1, 923 | Gläubigen können in jedwedem katholischen Ritus am eucharistischen 43 4, 1, 933 | volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben;~ein Ärgernis 44 4, 1, 1071| dessen, der offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist;~ 45 4, 1, 1071| Eheschließung eines offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen nur 46 4, 1, 1086| Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie 47 4, 1, 1117| der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie 48 4, 1, 1118| Katholiken oder zwischen einem katholischen und einem nichtkatholischen, 49 4, 1, 1118| Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner 50 4, 1, 1121| der eigenen Pfarrei des katholischen Partners, deren Pfarrer 51 4, 1, 1124| von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach 52 4, 1, 1124| voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche 53 4, 1, 1125| alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen 54 4, 1, 1125| und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;~ beiden 55 4, 1, 1127| hat der Ortsordinarius des katholischen Partners das Recht, davon 56 4, 1, 1128| dafür zu sorgen, daß es dem katholischen Ehegatten und den Kindern 57 4, 1, 1146| eine neue Ehe mit einem katholischen Partner einzugehen:~ wenn 58 4, 1, 1148| Empfang der Taufe in der katholischen Kirche, sofern es ihm schwerfällt, 59 4, 1, 1149| Empfang der Taufe in der katholischen Kirche mit dem ungetauften 60 7, 1, 1442| Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht


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