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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

ort

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 13 | partikulare Gesetze, die an dem Ort gelten, an dem sie sich 2 1, 0, 78 | lebt wieder auf, wenn der Ort innerhalb von fünfzig Jahren 3 1, 0, 100 | genannt: Einwohner, an dem Ort, wo ihr Wohnsitz ist;~Zugezogener, 4 1, 0, 100 | ist;~Zugezogener, an dem Ort, wo sie einen Nebenwohnsitz 5 1, 0, 101 | Neugetauften, ist jener Ort, wo zur Zeit der Geburt 6 1, 0, 101 | einem Findelkind ist es der Ort, wo es gefunden wurde.~ 7 1, 0, 103 | erwerben Wohnsitz an dem Ort, wo das Haus gelegen ist, 8 1, 0, 106 | verloren durch den Wegzug vom Ort mit der Absicht, nicht zurückzukehren, 9 1, 0, 166 | sie gültig, wenn sie am Ort des Wohnsitzes oder Nebenwohnsitzes 10 1, 0, 167 | Einberufung festgesetzten Tag und Ort anwesend sind, dabei ist 11 2, 1, 304 | Nützlichkeit von Zeit und Ort die Vorgehensweise zu bestimmen 12 2, 2, 441 | Plenarkonzil einzuberufen;~ den Ort für die Abhaltung des Konzils 13 2, 2, 442 | Provinzialkonzil einzuberufen;~ den Ort für die Abhaltung des Provinzialkonzils 14 2, 2, 484 | wird, und mit Angabe von Ort, Tag, Monat und Jahr zu 15 2, 2, 486 | Kurie ist an einem sicheren Ort ein Diözesanarchiv, d. h. 16 2, 2, 489 | ist, daß man es nicht vom Ort entfernen kann; in ihm müssen 17 3, 0, 830 | mit seinem Namen sowie mit Ort und Datum der Erlaubniserteilung 18 4, 1, 857 | ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.~§ 19 4, 1, 859 | einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.~ 20 4, 1, 877 | sind zugleich auch Tag und Ort der Geburt zu vermerken.~ 21 4, 1, 881 | Messe und an jedem würdigen Ort gefeiert werden.~ 22 4, 1 | Artikel 4~ZEIT UND ORT DER FEIER DER EUCHARISTIE~ 23 4, 1, 932 | ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht 24 4, 1, 932 | Feier an einem geziemenden Ort stattfinden.~§ 2. Das eucharistische 25 4, 1, 952 | dieses Dekret bzw. das am Ort geltende Gewohnheitsrecht 26 4, 1, 964 | sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine 27 4, 1, 964 | immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die 28 4, 1, 1039| Tagen zu unterziehen, wobei Ort und Weise vom Ordinarius 29 4, 1, 1053| des Weihespenders sowie Ort und Zeit der Weihespendung 30 4, 1, 1089| einen sicheren und freien Ort gebracht wurde, von sich 31 4, 1, 1118| einem anderen passenden Ort geschlossen wird.~§ 3. Eine 32 4, 1, 1118| einem anderen passenden Ort geschlossen werden.~ 33 4, 1, 1121| Assistierenden und der Zeugen sowie Ort und Tag der Eheschließung 34 4, 1, 1121| setzen und dabei auch den Ort der Eheschließung und die 35 4, 2, 1190| für immer an einen anderen Ort übertragen werden.~§ 3. 36 4, 3, 1210| 1210 — An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen 37 4, 3, 1215| Kirche an einem bestimmten Ort bauen.~ 38 4, 3, 1223| Kapelle versteht man einen Ort, der mit Erlaubnis des Ordinarius 39 4, 3, 1224| für die Kapelle bestimmten Ort zuvor selbst oder durch 40 4, 3, 1226| Privatkapelle versteht man einen Ort, der mit Erlaubnis des Ortsrdinarius 41 4, 3, 1230| oder einen anderen heiligen Ort, zu dem aus besonderem Frömmigkeitsgrund 42 4, 3, 1248| an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des 43 5, 0, 1304| die Einkünfte gemäß den am Ort oder in der betreffenden 44 5, 0, 1305| zu genehmigenden sicheren Ort zu dem Zweck zu hinterlegen, 45 5, 0, 1307| die an einem zugänglichen Ort einsehbar sein muß, damit 46 6, 1, 1336| sich in einem bestimmten Ort oder Gebiet auf zuhalten;~ 47 6, 1, 1336| dieses an einem bestimmten Ort oder außerhalb eines bestimmten 48 6, 1, 1337| sich in einem bestimmten Ort oder Gebiet aufzuhalten, 49 6, 1, 1337| Aufenthaltsgebot für einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet 50 6, 1, 1352| festgestellt worden ist noch an dem Ort, wo sich der Täter aufhält, 51 7, 1, 1469| von diesem bezeichneten Ort.~ 52 7, 2, 1558| ihnen selbst bestimmten Ort zu vernehmen.~§ 3. Der Richter 53 7, 2, 1582| angezeigt, sich an einen Ort zu begeben oder eine Sache 54 7, 2, 1612| schließt mit Angabe von Tag und Ort der Urteilsfällung und der 55 7, 2, 1622| über Jahr, Monat, Tag und Ort der Urteilsfällung aufweist;~ 56 7, 3, 1714| erlassene Gesetz oder das am Ort der Vereinbarung geltende 57 7, 4, 1722| Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet auferlegen


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