Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
alphabetisch    [«  »]
währende 1
wäre 3
wären 3
wahl 55
wahl- 1
wahlannahme 1
wahlauftrag 5
Frequenz    [«  »]
57 ort
56 übrigen
55 besteht
55 wahl
54 bestimmen
53 dispens
53 erhalten

Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

wahl

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 147 | oder Zulassung, wenn eine Wahl oder Wahlbitte vorausgegangen 2 1, 0, 147 | schließlich durch einfache Wahl und Annahme seitens des 3 1, 0, 147 | des Gewählten, wenn die Wahl keiner Bestätigung bedarf.~ 4 1, 0 | Artikel 3~WAHL~ 5 1, 0, 165 | für ein Amt zukommt, die Wahl nicht über eine Nutzfrist 6 1, 0, 165 | Recht zur Bestätigung der Wahl oder das Recht zur Amtsübertragung 7 1, 0, 166 | deshalb abwesend war, ist die Wahl gültig, jedoch muß, sofern 8 1, 0, 166 | auf seinen Antrag hin die Wahl von der zuständigen Autorität 9 1, 0, 166 | Tagen, nachdem er von der Wahl Kenntnis erlangt hatte, 10 1, 0, 166 | übergangen wurde, ist die Wahl von Rechts wegen nichtig, 11 1, 0, 167 | anwesend ist, in dem die Wahl stattfindet, aber an ihr 12 1, 0, 169 | Can. 169 — Damit die Wahl gültig ist, kann niemand 13 1, 0, 170 | Can. 170 — Eine Wahl, deren Freiheit auf irgendeine 14 1, 0, 171 | seine Stimme ungültig, die Wahl aber ist gültig, wenn nicht 15 1, 0, 172 | Bedingungen, die vor der Wahl der Stimmabgabe beigefügt 16 1, 0, 173 | 173 — § 1. Vor Beginn der Wahl sind aus dem betreffenden 17 1, 0, 173 | Zahl der Wähler, so ist die Wahl nichtig.~§ 4. Über alle 18 1, 0, 174 | vorgesehen ist, kann die Wahl auch durch Auftragswahl 19 1, 0, 174 | aufgrund dieser Befugnis die Wahl vornehmen.~§ 2. Bei Kollegien 20 1, 0, 174 | haben; andernfalls ist die Wahl ungültig.~§ 3. Die Auftragswähler 21 1, 0, 174 | Rechtsvorschriften über die Wahl einhalten und zur Gültigkeit 22 1, 0, 174 | einhalten und zur Gültigkeit der Wahl die dem Wahlauftrag beigefügten 23 1, 0, 175 | nach Beendigung der Wahl, wenn diese nichtig war.~ 24 1, 0, 177 | Can. 177 — § 1. Die Wahl ist dem Gewählten unverzüglich 25 1, 0, 177 | Personenkreises erklären, ob er die Wahl annimmt oder nicht, andernfalls 26 1, 0, 177 | nicht, andernfalls hat die Wahl keine Rechtswirkung.~§ 2. 27 1, 0, 177 | 2. Wenn der Gewählte die Wahl nicht annimmt, verliert 28 1, 0, 177 | verliert er jedes Recht aus der Wahl und kann es auch nicht durch 29 1, 0, 177 | geworden ist, zu einer neuen Wahl schreiten.~ 30 1, 0, 178 | 178 — Mit Annahme einer Wahl, die keiner Bestätigung 31 1, 0, 179 | Can. 179 — § 1. Wenn die Wahl einer Bestätigung bedarf, 32 1, 0, 179 | acht Tagen nach Annahme der Wahl die Bestätigung von der 33 1, 0, 179 | geeignet befunden hat und die Wahl nach Maßgabe des Rechtes 34 1, 0, 180 | Can. 180 — § 1. Steht der Wahl einer Person, welche die 35 1, 0, 181 | gleichbedeutende gilt für eine Wahl, wenn kein Hindernis besteht, 36 1, 0, 182 | werden, der es zusteht, eine Wahl zu bestätigen; ihre Aufgabe 37 1, 0, 182 | diesen Fall das Recht der Wahl oder Wahlbitte, wenn nicht 38 2, 2, 332 | der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. 39 2, 2, 344 | Tagungsort zu bestimmen;~ die Wahl jener Synodalen, die nach 40 2, 2, 352 | auch die Bestätigung der Wahl des Subdekans steht dem 41 2, 2, 377 | Privilegien in bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation 42 2, 2, 422 | wurde, hinsichtlich seiner Wahl.~ 43 2, 2, 423 | ist; andernfalls ist die Wahl ungültig.~§ 2. Der Diözesanadministrator 44 2, 2, 427 | erlangt mit der Annahme der Wahl die Amtsgewalt, ohne daß 45 2, 2, 427 | daß die Bestätigung der Wahl durch irgend jemand erforderlich 46 2, 2, 430 | amtlicher Form dem für die Wahl zuständigen Kollegium vorzulegen, 47 2, 2, 463 | sind, wobei die Art der Wahl und die Anzahl der zu Wählenden 48 2, 2, 463 | haben, wobei die Art der Wahl und die Anzahl der zu Wählenden 49 2, 2, 499 | Das Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Priesterrates 50 2, 3, 625 | Instituts wird durch kanonische Wahl gemäß den Vorschriften der 51 2, 3, 668 | Vermögens an eine Person ihrer Wahl abzutreten und, soweit die 52 3, 0, 797 | Die Eltern müssen in der Wahl der Schule wirklich frei 53 4, 1, 991 | zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl zu bekennen.~ 54 4, 1, 1103| sich davon zu befreien, die Wahl der Ehe aufzwingt.~ 55 6, 2, 1375| Freiheit eines Dienstes, einer Wahl, der kirchlichen Gewalt


Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License