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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

bestimmen

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Weise des weiteren Vorgehens bestimmen, jedoch unter Beachtung 2 1, 0, 13 | oder Rechtsförmlichkeiten bestimmen oder die in dem Gebiet gelegene 3 1, 0, 32 | Anwendungsweisen ebendiese Dekrete bestimmen oder deren Befolgung sie 4 1, 0, 34 | Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung 5 1, 0, 115 | Mitglieder deren Handeln bestimmen, indem sie nach Maßgabe 6 2, 1, 212 | oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im 7 2, 1, 243 | ganzen Seminars genauer zu bestimmen.~ 8 2, 1, 266 | Konstitutionen etwas anderes bestimmen.~§ 3. Ein Mitglied eines 9 2, 1, 297 | zu den Ortsordinarien zu bestimmen, in deren Teilkirchen die 10 2, 1, 304 | Ort die Vorgehensweise zu bestimmen ist.~§ 2. Ihre Bezeichnung 11 2, 1, 309 | sowie Vermögensverwalter zu bestimmen.~ 12 2, 2, 333 | Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich 13 2, 2, 338 | Verhandlungsgegenstände des Konzils zu bestimmen und die Geschäftsordnung 14 2, 2, 339 | Stellung im Konzil näher zu bestimmen.~ 15 2, 2, 344 | erscheint, und den Tagungsort zu bestimmen;~ die Wahl jener Synodalen, 16 2, 2, 344 | sowie andere Synodalen zu bestimmen und zu ernennen;~ die 17 2, 2, 344 | die Tagesordnung zu bestimmen;~ der Synode persönlich 18 2, 2, 425 | selbst einen Administrator zu bestimmen; die Amtshandlungen dessen 19 2, 2, 445 | allgemeinen Rechts der Kirche, bestimmen kann, was zum Wachstum des 20 2, 2, 450 | Bischofskonferenz nichts anderes bestimmen.~§ 2. Die übrigen Titularbischöfe 21 2, 2, 452 | Vorsitzenden zu wählen und zu bestimmen, wer bei rechtmäßiger Verhinderung 22 2, 2, 506 | festzulegen; sie haben zu bestimmen, was von dem Kapitel und 23 2, 2, 506 | haben jene Sitzungen zu bestimmen, in denen Angelegenheiten 24 2, 2, 517 | hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten 25 2, 3, 613 | Konstitutionen nichts anderes bestimmen.~§ 2. Der Leiter einer selbständigen 26 2, 3, 614 | und Pflichten sind so zu bestimmen, daß aus dem Anschluß ein 27 2, 3, 616 | ist, über das Vermögen zu bestimmen.~§ 3. Eine im Sinne des 28 2, 3, 616 | Konstitutionen nichts anderes bestimmen.~§ 4. Ein rechtlich selbständiges 29 2, 3, 623 | von den Konstitutionen zu bestimmen ist.~ 30 2, 3, 624 | Niederlassungen etwas anderes bestimmen.~§ 2. Das Eigenrecht hat 31 2, 3, 627 | Eigenrecht die Fälle zu bestimmen, in denen die Zustimmung 32 2, 3, 631 | Eigenrecht die Ordnung zu bestimmen, die bei der Abhaltung des 33 2, 3, 632 | Eigenrecht hat genau zu bestimmen, was die anderen Kapitel 34 2, 3, 638 | Rechts die Handlungen zu bestimmen, welche die Grenze und die 35 2, 3, 668 | Konstitutionen nichts anderes bestimmen, über dessen Gebrauch und 36 2, 3, 717 | eigene Weise der Leitung zu bestimmen, die Amtsdauer der Leiter 37 2, 3, 722 | in den Konstitutionen zu bestimmen.~ 38 4, 1, 1126 | werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese 39 4, 3, 1253 | Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders 40 5, 0, 1277 | Bischofskonferenz aber hat zu bestimmen, welche Akte als solche 41 5, 0, 1284 | der Aufstellung genauer zu bestimmen.~ 42 5, 0, 1299 | frei über sein Vermögen zu bestimmen vermag, kann es frommen 43 6, 1, 1326 | oder Verwaltungsbefehl es bestimmen, kann der Richter bestrafen:~ 44 7, 1, 1428 | prozessualen Beweiserhebung bestimmen. Dieser ist aus den Richtern 45 7, 1, 1466 | Durchführung von Prozeßhandlungen bestimmen, wobei der Eigenart jeder 46 7, 1, 1479 | Pfleger für das Verfahren bestimmen.~ 47 7, 1, 1482 | bestellt werden, sind sie so zu bestimmen, daß jener die Vertretung 48 7, 2, 1581 | private Sachverständige bestimmen, die der Billigung des Richters 49 7, 2, 1604 | geschehen ist, kann der Richter bestimmen, daß eine maßvolle mündliche 50 7, 2, 1609 | was im Urteilstenor zu bestimmen ist.~§ 4. Im Verlauf der 51 7, 2, 1611 | Antwort zu geben ist;~ bestimmen, welche Pflichten den Parteien 52 7, 2, 1655 | Erfüllung der Verpflichtung bestimmen, die nicht weniger als fünfzehn 53 7, 5, 1733 | Die Bischofskonferenz kann bestimmen, daß in jeder Diözese ein 54 7, 5, 1745 | Verhinderung andere Pfarrer zu bestimmen sind;~ schließlich anzuordnen,


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