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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

sorge

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | so hat der Bischof dafür Sorge zu tragen, daß diese von 2 AposKons | werden könne, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß die vom Postulator 3 1, 0, 94 | jene, die für deren Leitung Sorge tragen.~§ 3. Vorschriften 4 2, 1, 206 | die Kirche ihre besondere Sorge, während sie diese zu einer 5 2, 1, 233 | Diözesanbischöfe, denen die Sorge um die Förderung von Berufungen 6 2, 1, 239 | die Alumnen selbst an der Sorge des Rektors, vor allem für 7 2, 1, 253 | erworben haben.~§ 2. Es ist Sorge zu tragen, daß soviele verschiedene 8 2, 1, 257 | Der Diözesanbischof hat Sorge dafür zu tragen, daß die 9 2, 2, 333 | Bischöfe über die ihrer Sorge anvertrauten Teilkirchen 10 2, 2, 349 | vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe 11 2, 2, 356 | als Diözesanbischöfe die Sorge um eine Diözese tragen, 12 2, 2, 376 | 376 — Bischöfe, denen die Sorge für eine Diözese anvertraut 13 2, 2, 383 | Gläubigen zu kümmern, die seiner Sorge anvertraut werden, gleich 14 2, 2, 385 | fördern, wobei seine besondere Sorge den priesterlichen und missionarischen 15 2, 2, 387 | hinzuarbeiten, daß die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen durch 16 2, 2, 461 | 2. Wenn ein Bischof die Sorge für mehrere Diözesen oder 17 2, 2, 482 | Aufbewahrung im Archiv der Kurie Sorge zu tragen.~§ 2. Falls notwendig, 18 2, 2, 526 | eine Pfarrei die pfarrliche Sorge haben; wegen Priestermangels 19 2, 2, 526 | anderer Umstände aber kann die Sorge für mehrere benachbarte 20 2, 2, 528 | Gerechtigkeit; seine besondere Sorge hat der katholischen Erziehung 21 2, 2, 528 | bekennen.~§ 2. Der Pfarrer hat Sorge dafür zu tragen, daß die 22 2, 2, 529 | bemüht zu sein, die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen zu 23 2, 2, 529 | pfarrliche Gemeinschaft Sorge tragen, sich in gleicher 24 2, 2, 545 | Pfarrers und Teilhaber seiner Sorge in gemeinsamem Überlegen 25 2, 2, 562 | Geräte und des Gotteshauses Sorge zu tragen und dafür, daß 26 2, 2, 566 | die Beichte der seiner Sorge anvertrauten Gläubigen zu 27 2, 2, 570 | Kirche sein, wenn nicht die Sorge für die Gemeinschaft oder 28 2, 3, 633 | erfüllen und auf ihre Weise die Sorge und Teilhabe aller Mitglieder 29 2, 3, 642 | sollen mit aufmerksamer Sorge nur jene zulassen, die, 30 2, 3, 677 | sie diese mit besonderer Sorge unterstützen, damit sie 31 2, 3, 687 | in der Abhängigkeit und Sorge seiner Oberen und auch des 32 2, 3, 703 | nach Maßgabe des Rechtes Sorge zu tragen oder die Angelegenheit 33 2, 3, 724 | des Instituts eine ernste Sorge zu sein.~ 34 2, 3, 737 | der Gesellschaft aber die Sorge, die Mitglieder gemäß den 35 3, 0, 753 | des Glaubens für die ihrer Sorge anvertrauten Gläubigen; 36 3, 0, 773 | schwere Pflicht ist die Sorge für die Katechese des christlichen 37 3, 0, 774 | Can. 774 — § 1. Die Sorge um die Katechese obliegt, 38 3, 0, 782 | Missionsarbeit besondere Sorge zu tragen, vor allem dadurch, 39 3, 0, 809 | Bischofskonferenzen haben dafür Sorge zu tragen, daß, soweit möglich 40 3, 0, 821 | Diözesanbischof sollen dafür Sorge tragen, daß nach Möglichkeit 41 3, 0, 822 | Denselben Hirten obliegt die Sorge, die Gläubigen dahingehend 42 3, 0, 823 | in bezug auf die ihrer Sorge anvertrauten Gläubigen; 43 4, 1, 946 | dieses Stipendium an deren Sorge für den Unterhalt von Amtsträgern 44 4, 1, 955 | für die Feier der Messen Sorge zu tragen, bis er eine Bestätigung 45 4, 1, 956 | frommer Stiftungen bzw. zur Sorge um die Feier von Messen 46 4, 1, 1003 | die ihrer pflichtmäßigen Sorge anvertraut sind; aus vernünftigem 47 4, 1, 1028 | zuständige Obere hat dafür Sorge zu tragen, daß die Kandidaten, 48 4, 1, 1152 | christlicher Nächstenliebe und aus Sorge um das Wohl der Familie, 49 5, 0, 1284 | darüber wachen, daß das ihrer Sorge anvertraute Vermögen auf 50 7, 1, 1453 | und Gerichte haben dafür Sorge zu tragen, daß ohne Beeinträchtigung 51 7, 3, 1685 | bekanntgeben. Dieser aber muß dafür Sorge tragen, daß baldmöglichst 52 7, 5, 1733 | für eine billige Lösung Sorge getragen wird; dabei sollen 53 7, 5, 1747 | einen Pfarradministrator Sorge zu tragen.~


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