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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

mitglied

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 120 | Rechte der Gesamtheit jenem Mitglied zu.~ 2 2, 1, 266 | geweiht ist.~§ 2. Wer als Mitglied eines Ordensinstituts ewige 3 2, 1, 266 | anderes bestimmen.~§ 3. Ein Mitglied eines Säkularinstituts wird 4 2, 1, 307 | und dieselbe Person kann Mitglied in mehreren Vereinen sein.~§ 5 2, 2, 464 | Can. 464 — Wenn ein Mitglied der Synode rechtmäßig verhindert 6 2, 2, 538 | ist.~§ 2. Ein Pfarrer, der Mitglied eines Ordensinstituts ist 7 2, 3, 639 | dafür haften.~§ 2. Wenn ein Mitglied mit Erlaubnis des Oberen 8 2, 3, 651 | Der Novizenmeister muß Mitglied des Instituts sein; er muß 9 2, 3, 657 | ganze Zeit, in welcher das Mitglied durch zeitliche Gelübde 10 2, 3, 665 | aus gerechtem Grund einem Mitglied gestatten, sich außerhalb 11 2, 3, 665 | des Instituts.~§ 2. Einem Mitglied, das unrechtmäßig von der 12 2, 3, 679 | äußerst schweren Grund dem Mitglied eines Ordensinstituts verbieten, 13 2, 3, 684 | Can. 684* — § 1. Ein Mitglied mit ewigen Gelübden kann 14 2, 3, 684 | jeweiligen Räte.~§ 2. Das Mitglied kann nach Ablauf einer mindestens 15 2, 3, 684 | zugelassen werden. Wenn es das Mitglied jedoch ablehnt, diese Profeß 16 2, 3, 685 | Rechte und Pflichten, die das Mitglied im fruheren Institut hatte;~ 17 2, 3, 685 | neuen Institut wird das Mitglied diesem eingeghedert, gleichzeitig 18 2, 3, 686 | Zustimmung seines Rates einem Mitglied mit ewigen Gelübden das 19 2, 3, 686 | Billigkeit und Liebe dem Mitglied eines Instituts päpstlichen 20 2, 3, 686 | Heiligen Stuhl bzw. dem Mitglied eines Instituts diözesanen 21 2, 3, 687 | 687 — Das exklaustrierte Mitglied gilt als von den Verpflichtungen 22 2, 3, 688 | bestätigt werden, zu der das Mitglied gehört.~ 23 2, 3, 689 | zeitlichen Profeß kann ein Mitglied, wenn gerechte Gründe vorliegen, 24 2, 3, 689 | die das in § 1 genannte Mitglied nach dem Urteil von Sachverständigen 25 2, 3, 692 | rechtmäßig gewährte und dem Mitglied bekanntgegebene Austrittsindult 26 2, 3, 692 | seiner Bekanntgabe von dem Mitglied selbst nicht zurückgewiesen 27 2, 3, 693 | Can. 693 — Ist das Mitglied Kleriker, so wird das Indult 28 2, 3, 694 | Can. 694 — § 1. Ein Mitglied gilt als ohne weiteres aus 29 2, 3, 695 | Can. 695 — § 1. Ein Mitglied muß aufgrund der in den 30 2, 3, 695 | sind, dem zu entlassenden Mitglied die Anklage und die Beweise 31 2, 3, 695 | zusammen mit den von dem Mitglied schriftlich abgefaßten und 32 2, 3, 696 | Can. 696 — § 1. Ein Mitglied kann auch wegen anderer 33 2, 3, 697 | bzw. zu ergänzen;~ das Mitglied schriftlich oder vor zwei 34 2, 3, 697 | klar zu bezeichnen und dem Mitglied die uneingeschränkte Möglichkeit 35 2, 3, 697 | Akten zusammen mit den vom Mitglied selbst unterschriebenen 36 2, 3, 701 | Pflichten. Ist jedoch das Mitglied Kleriker, so darf er die 37 2, 3, 702 | gegenüber dem ausgeschiedenen Mitglied walten lassen.~ 38 2, 3, 703 | drohenden Schadens kann ein Mitglied unverzüglich vom höheren 39 2, 3, 705 | Ordensangehöriger bleibt Mitglied seines Instituts; er ist 40 2, 3, 711 | Can. 711 — Das Mitglied eines Säkularinstituts ändert 41 2, 3, 723 | das als geeignet befundene Mitglied zur ewigen oder zur endgültigen 42 2, 3, 726 | zeitlichen Eingliederung kann ein Mitglied das Institut frei verlassen 43 2, 3, 726 | ausgeschlossen werden.~§ 2. Ein Mitglied, das während seiner zeitlichen 44 2, 3, 727 | Can. 727 — § 1. Ein Mitglied, das nach ewiger Eingliederung 45 2, 3, 729 | Can. 729 — Ein Mitglied wird aus dem Institut entlassen 46 2, 3, 743 | endgültig eingegliedertes Mitglied, unter Erlöschen der aus 47 2, 3, 744 | endgültig eingegliederten Mitglied die Erlaubnis zum Übertritt 48 2, 3, 745 | endgültig eingegliederten Mitglied das Indult gewähren, außerhalb 49 2, 3, 745 | vereinbart werden können; das Mitglied bleibt aber unter der Obsorge 50 4, 1, 974 | bzw., wenn es sich um ein Mitglied eines Ordensinstituts handelt, 51 4, 1, 1052| wenn aber der Bewerber Mitglied eines Ordensinstitutes oder 52 5, 0, 1302| Treuhandvermögen, das dem Mitglied eines Ordensinstituts oder


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