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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

hinsichtlich

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 15 | Unkenntnis oder Irrtum hinsichtlich irritierender oder inhabilitierender 2 1, 0, 15 | Unkenntnis oder Irrtum hinsichtlich eines Gesetzes, einer Strafe, 3 1, 0, 15 | Tat werden nicht vermutet; hinsichtlich einer nicht offenkundigen 4 1, 0, 66 | ungültig wegen eines Irrtums hinsichtlich des Namens der Person, für 5 1, 0, 124 | verlangt ist.~§ 2. Eine hinsichtlich ihrer äußeren Elemente vorschriftsmäßig 6 1, 0, 133 | Grenzen seines Auftrags hinsichtlich der Sachen oder Personen 7 2, 1, 229 | sie unter Beachtung der hinsichtlich den erforderlichen Eignung 8 2, 1, 238 | Rektor vertreten, wenn nicht hinsichtlich bestimmter Rechtsgeschäfte 9 2, 1, 325 | nach Maßgabe von can.1301 hinsichtlich der Verwaltung und Verwendung 10 2, 2, 337 | Bischofskollegium seine Aufgabe hinsichtlich der Gesamtkirche kollegial 11 2, 2, 378 | Can. 378 — § 1. Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten 12 2, 2, 422 | Diözesanadministrator gewählt wurde, hinsichtlich seiner Wahl.~ 13 2, 2, 443 | Urteil der Bischofskonferenz hinsichtlich des Plenarkonzils bzw. des 14 2, 2, 443 | mit den Suffraganbischöfen hinsichtlich des Provinzialkonzils angebracht 15 2, 2, 472 | Can. 472 — Hinsichtlich der Gegenstände und Personen, 16 2, 2, 472 | des Buches VII Prozesse;~hinsichtlich der Dinge aber, die sich 17 2, 2, 499 | repräsentiert werden, vor allem hinsichtlich der verschiedenen Dienste 18 2, 2, 531 | Vermögen zuzuführen, wenn nicht hinsichtlich der freiwilligen Gaben der 19 2, 2, 535 | abgelegte ewige Gelübde und hinsichtlich eines Rituswechsels; diese 20 2, 2, 551 | Can. 551 — Hinsichtlich der Gaben, die Gläubige 21 2, 3, 616 | Vorschriften der Konstitutionen hinsichtlich des Vermögens.~ 22 2, 3, 628 | Recht und die Pflicht, auch hinsichtlich der klösterlichen Disziplin 23 2, 3, 631 | zu wahren ist, besonders hinsichtlich der Wahlen und der Bestimmung 24 3, 0, 772 | Can. 772 — § 1. Hinsichtlich der Ausübung der Predigt 25 3, 0, 772 | Normen zu beachten.~§ 2. Hinsichtlich der Verbreitung der christlichen 26 3, 0, 806 | unbeschadet der Autonomie hinsichtlich der inneren Leitung ihrer 27 3, 0, 831 | Bischofskonferenz ist es, Normen hinsichtlich der Erfordernisse zu erlassen, 28 4, 1, 844 | des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen 29 4, 1, 852 | gleichgestellt ist, auch hinsichtlich der Taufe, wer seiner nicht 30 4, 1, 869 | taufen, außer es besteht hinsichtlich der bei der Taufspendung 31 4, 1, 1016| Weihebewerber treten will, hinsichtlich der Erteilung der Priesterweihe 32 4, 1, 1059| Zuständigkeit der weltlichen Gewalt hinsichtlich der rein bürgerlichen Wirkungen 33 4, 1, 1084| heraus ungültig.~§ 2. Besteht hinsichtlich des Hindernisses der Unfähigkeit 34 4, 1, 1095| Urteilsvermögens leiden hinsichtlich der wesentlichen ehelichen 35 4, 1, 1140| legitimierten Kinder werden hinsichtlich der kanonischen Wirkungen 36 4, 2, 1183| Can. 1183 — § 1. Hinsichtlich des Begräbnisses sind die 37 4, 2, 1203| Gewalt in gleicher Weise auch hinsichtlich des Versprechenseides; wenn 38 4, 3, 1243| Friedhofsordnung, besonders hinsichtlich Schutz und Pflege des heiligen 39 4, 3, 1245| päpstlichen Rechtes handelt, hinsichtlich der eigenen Untergebenen 40 5, 0, 1281| gesetzte Akte der Verwalter; hinsichtlich der von den Verwaltern unerlaubt, 41 5, 0, 1290| mit denselben Wirkungen hinsichtlich der der Leitungsgewalt der 42 7, 1, 1410| Can. 1410 — Bei Klagen hinsichtlich der belegenen Sache kann 43 7, 1, 1411| 1411 — § 1. Bei Klagen hinsichtlich eines Vertrages kann eine 44 7, 1, 1439| Instanz einrichten.~§ 3. Hinsichtlich der in §§ 1 und 2 erwähnten 45 7, 1, 1440| Wird die Zuständigkeit hinsichtlich der Instanzenordnung gemäß 46 7, 2, 1535| Sachverhalt, die von einer Partei hinsichtlich der Streitmaterie aus eigenem 47 7, 2, 1548| ausgenommen:~ Kleriker hinsichtlich dessen, was ihnen aufgrund 48 7, 2, 1548| Tätigkeit verpflichtet sind, hinsichtlich der dieser Schweigepflicht 49 7, 2, 1550| geleistet hat;~ Priester hinsichtlich jedweder Kenntnis, die sie 50 7, 2, 1602| Geheimhaltungspflicht sicherzustellen.~§ 3. Hinsichtlich des Umfanges der Verteidigungsschriftsätze, 51 7, 2, 1664| jedoch summarisch und nur hinsichtlich dessen, was das Wesen der 52 7, 3, 1672| Can. 1672 — Streitfragen hinsichtlich der rein bürgerlichen Wirkungen


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