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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

befugnis

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 132 | Ordinarius gewährte ständige Befugnis nicht mit Erlöschen des 2 1, 0, 174 | Namen aller aufgrund dieser Befugnis die Wahl vornehmen.~§ 2. 3 2, 1, 265 | Gesellschaft, die diese Befugnis haben, inkardiniert sein, 4 2, 2, 508 | seines Amtes die ordentliche Befugnis, die er aber anderen nicht 5 2, 2, 508 | vorbehalten sind; diese Befugnis bezieht sich innerhalb der 6 2, 2, 543 | Ordnung wahrzunehmen; die Befugnis zur Eheassistenz sowie sämtliche 7 2, 2, 566 | der Kaplan kraft Amtes die Befugnis, die Beichte der seiner 8 2, 2, 566 | diesen Orten auszuübende Befugnis, von Beugestrafen, die als 9 2, 3, 667 | Diözesanbischof hat die Befugnis, aus gerechtem Grund die 10 2, 3, 690 | 655 und 657.~§ 2. Dieselbe Befugnis hat der Obere eines rechtlich 11 3, 0, 764 | Rektors der Kirche auszuübende Befugnis, überall zu predigen, sofern 12 3, 0, 764 | predigen, sofern nicht diese Befugnis vom zuständigen Ordinarius 13 4, 1, 882 | Priester, der mit dieser Befugnis kraft allgemeinen Rechts 14 4, 1, 883 | Von Rechts wegen haben die Befugnis, die Firmung zu spenden:~ 15 4, 1, 884 | bestimmten Priestern die Befugnis verleihen, die dieses Sakrament 16 4, 1, 884 | zuständigen Autorität die Befugnis zu firmen besitzt, in einzelnen 17 4, 1, 885 | Der Priester, der diese Befugnis besitzt, muß sie denen gegenüber 18 4, 1, 885 | ausüben, zu deren Gunsten die Befugnis verliehen ist.~ 19 4, 1, 887 | Der Priester, der die Befugnis zur Firmspendung besitzt, 20 4, 1, 966 | außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den 21 4, 1, 966 | erteilt, auszuüben.~§ 2. Diese Befugnis kann ein Priester von Rechts 22 4, 1, 967 | Kardinäle von Rechts wegen die Befugnis, überall in der ganzen Welt 23 4, 1, 967 | verwehrt hat.~§ 2. Wer die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, 24 4, 1, 967 | Wohnsitz hat, kann diese Befugnis überall ausüben, soweit 25 4, 1, 967 | 2 und 969, § 2 mit der Befugnis, Beichten entgegenzunehmen, 26 4, 1, 967 | ausgestattet ist, besitzt diese Befugnis von Rechts wegen überall 27 4, 1, 968 | des Pfarrers stehen, die Befugnis, Beichten entgegenzunehmen.~§ 28 4, 1, 968 | ausführende Gewalt zukommt, die Befugnis, die Beichten ihrer Untergebenen 29 4, 1, 969 | jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten 30 4, 1, 969 | sind, dürfen von dieser Befugnis nicht ohne die wenigstens 31 4, 1, 969 | jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten 32 4, 1, 970 | Can. 970 — Die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 33 4, 1, 971 | Can. 971 — Die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, 34 4, 1, 972 | Can. 972 — Die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 35 4, 1, 973 | Can. 973 — Die Befugnis, ständig Beichten entgegenzunehmen, 36 4, 1, 974 | die auf Dauer verliehene Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 37 4, 1, 974 | widerrufen.~§ 2. Wurde die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 38 4, 1, 974 | verliert der Priester diese Befugnis überall, wurde diese Befugnis 39 4, 1, 974 | Befugnis überall, wurde diese Befugnis von einem anderen Ortsordinarius 40 4, 1, 974 | Ortsordinarius, der die Befugnis irgendeines Priesters zur 41 4, 1, 974 | mitzuteilen.~§ 4. Wurde die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 42 4, 1, 974 | Mitgliedern des Instituts die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten; 43 4, 1, 974 | von Beichten; wurde diese Befugnis aber von einem anderen zuständigen 44 4, 1, 975 | durch Widerruf erlischt die Befugnis nach can.967, § 2 durch 45 4, 1, 976 | absolviert, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten 46 4, 1, 976 | Priester mit entsprechender Befugnis zugegen ist.~ 47 4, 1, 1111| ausüben, können sie die Befugnis, innerhalb der Grenzen ihres 48 4, 1, 1111| Damit die Delegation der Befugnis zur Eheschließungsassistenz 49 6, 1, 1336| eines Privilegs, einer Befugnis, eines Gunsterweises, eines 50 6, 1, 1357| Oberen oder an einen mit der Befugnis ausgestatteten Priester 51 7, 2, 1659| bekanntgegeben und ihr die Befugnis gegeben wird, innerhalb 52 7, 3, 1674| Can. 1674 — Die Befugnis zur Klage gegen die Gültigkeit


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