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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

geweihten

   Buch,  Teil, Can.
1 2, 1, 265 | oder einem Institut des geweihten Lebens oder einer Gesellschaft, 2 2, 1, 268 | Aufnahme in ein Institut des geweihten Lebens oder eine Gesellschaft 3 2, 1, 298 | sich von den Instituten des geweihten Lebens und den Gesellschaften 4 2, 1, 311 | Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens, die ihrem Institut 5 2, 2, 377 | Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens, die für das Bischofsamt 6 2, 2, 463 | Mitglieder der Institute des geweihten Lebens, die vom Pastoralrat 7 2, 2, 463 | Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens oder Laien.~§ 3. 8 2, 2, 512 | Mitgliedern von Instituten des geweihten Lebens wie vor allem aus 9 2, 3 | TEIL III~INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS UND GESELLSCHAFTEN 10 2, 3 | SEKTION I~INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS ~ ~ 11 2, 3 | NORMEN FÜR ALLE INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS (Cann. 573 – 606) ~ ~ 12 2, 3, 573 | errichteten Instituten des geweihten Lebens übernehmen Gläubige 13 2, 3, 577 | zahlreiche Institute des geweihten Lebens, die unterschiedliche 14 2, 3, 579 | förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens errichten, jedoch 15 2, 3, 580 | Angliederung eines Instituts des geweihten Lebens an ein anderes ist 16 2, 3, 582 | Vereinigungen von Instituten des geweihten Lebens sind ausschließlich 17 2, 3, 583 | Änderungen in Instituten des geweihten Lebens, die das vom Apostolischen 18 2, 3, 588 | 588 — § 1. Der Stand des geweihten Lebens ist seiner Natur 19 2, 3, 589 | 589 — Ein Institut des geweihten Lebens wird als Institut 20 2, 3, 590 | 1. Die Institute des geweihten Lebens unterstehen, weil 21 2, 3, 591 | allgemeinen Nutzen Institute des geweihten Lebens der Leitung der Ortsordinarien 22 2, 3, 597 | 1. In ein Institut des geweihten Lebens kann jeder Katholik 23 2, 3, 603 | Außer den Instituten des geweihten Lebens anerkennt die Kirche 24 2, 3, 603 | Welt weihen.~§ 2. Als im geweihten Leben Gott hingegeben wird 25 2, 3, 604 | Außer diesen Formen des geweihten Lebens gibt es den Stand 26 2, 3, 605 | Can. — 605 Neue Formen geweihten Lebens anzuerkennen ist 27 2, 3, 605 | anvertraute neue Gaben des geweihten Lebens zu erkennen; sie 28 2, 3, 606 | Vorschriften über die Institute des geweihten Lebens und ihre Mitglieder 29 2, 3, 643 | Band an ein Institut des geweihten Lebens noch gebunden oder 30 2, 3, 643 | Eingliederung in ein Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft 31 2, 3, 645 | ein anderes Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft 32 2, 3, 663 | Vorbild und Schutz allen geweihten Lebens, sollen sie besondere 33 2, 3, 666 | und für die Keuschheit der geweihten Person gefährlich ist.~ 34 2, 3, 673 | erster Linie im Zeugnis ihres geweihten Lebens, das sie durch Gebet 35 2, 3, 696 | der Verpflichtungen des geweihten Lebens; wiederholte Verletzungen 36 2, 3, 710 | Säkularinstitut ist ein Institut des geweihten Lebens, in welchem in der 37 2, 3, 711 | die auf die Institute des geweihten Lebens Bezug nehmen.~ 38 2, 3, 713 | Klerikermitglieder sind durch das Zeugnis geweihten Lebens, vornehmlich im Presbyterium, 39 2, 3, 719 | Quelle und Kraft ihres ganzen geweihten Lebens sein.~§ 3. Frei sollen 40 2, 3, 721 | Bindung an ein Institut des geweihten Lebens gebunden oder in 41 2, 3, 731 | 1. Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften 42 2, 3, 744 | Übertritt in ein Institut des geweihten Lebens oder aus diesem in 43 3, 0, 758 | Mitglieder der Institute des geweihten Lebens legen kraft ihrer 44 3, 0, 776 | Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften 45 3, 0, 783 | Mitglieder der Institute des geweihten Lebens sich kraft ihrer 46 3, 0, 784 | Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens oder von Gesellschaften 47 4, 1, 932 | eucharistische Opfer ist auf einem geweihten oder gesegneten Altar zu 48 4, 1, 1053| die Namen der einzelnen Geweihten und des Weihespenders sowie 49 4, 1, 1053| aufzubewahren.~§ 2. Den einzelnen Geweihten hat der weihende Bischof 50 4, 2, 1174| Mitglieder aber der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften 51 4, 3, 1219| 1219 — In einer rechtmäßig geweihten oder gesegneten Kirche können


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