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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

ungültig

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 10 | eine Handlung rechtlich ungültig oder eine Person rechtlich 2 1, 0, 40 | Verwaltungsaktes übt seine Aufgabe ungültig aus, solange er nicht das 3 1, 0, 42 | eingehalten hat, ist der Vollzug ungültig.~ 4 1, 0, 65 | erlangter Gnadenerweis ist ungültig;~ein aber vom Diözesanbischof 5 1, 0, 66 | Ein Reskript wird nicht ungültig wegen eines Irrtums hinsichtlich 6 1, 0, 67 | Zweifel, ob ein Reskript ungültig ist oder nicht, muß man 7 1, 0, 90 | Oberen gegeben wurde, auch ungültig.~§ 2. Im Zweifel über das 8 1, 0, 133 | Personen überschreitet, handelt ungültig.~§ 2. Ein Delegierter, der 9 1, 0, 149 | nicht besitzt, ist nur dann ungültig, wenn diese Eigenschaften 10 1, 0, 149 | ist sie von Rechts wegen ungültig.~ 11 1, 0, 153 | frei ist, ist ohne weiteres ungültig und wird auch durch nachfolgendes 12 1, 0, 170 | war, ist von Rechts wegen ungültig.~ 13 1, 0, 171 | zugelassen, so ist seine Stimme ungültig, die Wahl aber ist gültig, 14 1, 0, 172 | ist die Stimme desjenigen ungültig, der durch schwere Furcht 15 1, 0, 174 | andernfalls ist die Wahl ungültig.~§ 3. Die Auftragswähler 16 1, 0, 188 | erfolgte, ist von Rechts wegen ungültig.~ 17 2, 1, 290 | heilige Weihe wird niemals ungültig.~Dennoch verliert ein Kleriker 18 2, 2, 423 | andernfalls ist die Wahl ungültig.~§ 2. Der Diözesanadministrator 19 2, 3, 649 | übersteigt, das Noviziat ungültig. Eine Abwesenheit von mehr 20 2, 3, 668 | widersprechende Rechtshandlungen ungültig. Was ihm aber nach der Verzichtsleistung 21 4, 1, 977 | sechste Gebot des Dekalogs ist ungültig, außer in Todesgefahr.~ 22 4, 1, 1075| eine Ehe verbietet oder ungültig macht.~§ 2. Allein auch 23 4, 1, 1084| Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.~§ 2. Besteht hinsichtlich 24 4, 1, 1084| der Zweifel bleibt, für ungültig erklärt werden.~§ 3. Unfruchtbarkeit 25 4, 1, 1084| Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig, unbeschadet der Vorschrift 26 4, 1, 1085| Can. 1085 — § 1. Ungültig schließt eine Ehe, wer durch 27 4, 1, 1086| Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei 28 4, 1, 1087| Can. 1087 — Ungültig schließen die Ehe, die eine 29 4, 1, 1088| Can. 1088 — Ungültig schließen die Ehe, die durch 30 4, 1, 1090| diese Ehe nicht gültig.~§ 2. Ungültig schließen auch jene miteinander 31 4, 1, 1091| Blutsverwandtschaft ist die Ehe ungültig zwischen allen Vorfahren 32 4, 1, 1091| Seitenlinie ist die Ehe ungültig bis zum vierten Grad einschließlich.~§ 33 4, 1, 1097| macht die Eheschließung ungültig.~§ 2. Ein Irrtum über eine 34 4, 1, 1097| die Eheschließung nicht ungültig, selbst wenn er für die 35 4, 1, 1098| Can. 1098Ungültig schließt eine Ehe, wer sie 36 4, 1, 1100| Meinung, die Eheschließung sei ungültig, schließt einen Ehekonsens 37 4, 1, 1101| ist ihre Eheschließung ungültig.~ 38 4, 1, 1102| so ist sie gültig oder ungültig, je nachdem das Ausbedungene 39 4, 1, 1103| Can. 1103* — Ungültig ist eine Ehe, die geschlossen 40 4, 1, 1105| andernfalls ist der Auftrag ungültig.~§ 4. Wenn der Auftraggeber 41 4, 1, 1105| Ehe schließt, ist die Ehe ungültig, auch wenn der Stellvertreter 42 4, 1, 1107| Hindernisses oder eines Formmangels ungültig geschlossen wurde, wird 43 4, 1, 1163| positiven göttlichen Rechts ungültig ist, kann nur nach Wegfall 44 5, 0, 1281| Statuten setzen Verwalter ungültig Akte, die Grenzen und Weise 45 5, 0, 1281| hat, haftet sie nicht für ungültig gesetzte Akte der Verwalter; 46 5, 0, 1292| sonst ist die Erlaubnis ungültig.~§ 4. Diejenigen, die bei 47 6, 1, 1331| dagegen;~ setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, 48 6, 1, 1360| abgenötigt worden ist, ist ungültig.~ 49 7, 2, 1511| 3, die Prozeßhandlungen ungültig.~ 50 7, 3, 1684| Parteien, deren Ehe für ungültig erklärt worden ist, das


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