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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

besonderen

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Heiligsprechung erlassenen besonderen Bestimmungen zu verfahren, 2 AposKons | sie zur Erörterung in den besonderen Kongreß gelangt.~ Die 3 AposKons | müssen die Wunder in dem besonderen Kongreß der Theologen und 4 AposKons | Vorschriften, selbst wenn sie einer besonderen Erwähnung und Aufhebung 5 1, 0, 76 | Privileg, d. h. ein durch einen besonderen Rechtsakt gewährter gnaden-erweis 6 1, 0, 114 | einer durch Dekret gegebenen besonderen Verleihung seitens der zuständigen 7 2, 1, 207 | heilige Bindungen, je in ihrer besonderen Weise, Gott weihen und der 8 2, 1, 231 | oder auf Zeit für einen besonderen Dienst der Kirche bestellt 9 2, 1, 243 | die Priesterausbildung den besonderen Verhältnissen anzupassen 10 2, 1, 279 | erweitern, soweit sie im besonderen zur Ausübung des seelsorglichen 11 2, 1, 318 | kirchliche Autorität kann unter besonderen Umständen, wo schwerwiegende 12 2, 2, 335 | werden; es sind aber die besonderen Gesetze zu beachten, die 13 2, 2, 346 | Bischofskonferenzen gemäß der im besonderen Recht für die Synode festgelegten 14 2, 2, 346 | andere werden kraft desselben besonderen Rechts entsandt; wieder 15 2, 2, 346 | die nach Maßgabe desselben besonderen Rechts gewählt werden.~§ 16 2, 2, 346 | meisten nach Maßgabe des besonderen Rechts für die Synode kraft 17 2, 2, 346 | kommen einige gemäß demselben besonderen Recht gewählte Mitglieder 18 2, 2, 346 | für die Synode geltenden besonderen Rechtes ausgewählt werden.~ 19 2, 2, 348 | die einen nach Maßgabe des besonderen Rechts von der Bischofssynode 20 2, 2, 366 | Mit Rücksicht auf den besonderen Charakter der Aufgabe des 21 2, 2, 374 | benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. 22 2, 2, 403 | gegeben werden, der mit besonderen Befugnissen ausgestattet 23 2, 2, 403 | ernennen, der ebenfalls mit besonderen Befugnissen ausgestattet 24 2, 2, 436 | Apostolischen Stuhl mit besonderen Aufgaben und einer Vollmacht 25 2, 2, 564 | Gemeinschaft oder für einen besonderen Kreis von Gläubigen wenigstens 26 2, 3, 574 | Leben der Kirche an der besonderen Gabe Anteil zu haben und 27 2, 3, 594 | unbeschadet des can.586, unter der besonderen Hirtensorge des Diözesanbischofs.~ 28 2, 3, 615 | Vorschrift des Rechts der besonderen Aufsicht des Diözesanbischofs 29 2, 3, 667 | Nonnenklöster haben eine ihrer besonderen Eigenart angepaßte und in 30 2, 3, 738 | den Konstitutionen oder in besonderen Vereinbarungen geregelt.~ 31 3, 0, 802 | Schulen sowie andere von den besonderen Verhältnissen geforderte 32 4, 1, 851 | Initiationsordnung und den besonderen von ihr erlassenen Normen;~ 33 4, 1, 932 | vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände 34 4, 1, 943 | Segen zu erteilen; unter besonderen Umständen sind allein die 35 4, 1, 997 | Vorschriften zu beachten, die in besonderen Gesetzen der Kirche enthalten 36 4, 1, 1133 | geschlossene Ehe ist nur in einem besonderen Buch einzutragen, das im 37 4, 2, 1186 | empfiehlt die Kirche der besonderen und kindlichen Verehrung 38 4, 2, 1200 | wollen, ist aufgrund der besonderen Pflicht der Gottesverehrung 39 4, 3, 1241 | oder Familien können einen besonderen Friedhof, d.h. eine Grabanlage 40 5, 0, 1290 | Verträge im allgemeinen und im besonderen und über deren Erfüllung 41 6, 1, 1339 | Weise erteilen, die den besonderen Verhältnissen der Person 42 7, 1, 1458 | erfordert; dies ist in einem besonderen Dekret mit Angabe der Gründe 43 7, 1, 1485 | Can. 1485 — Ohne besonderen Auftrag kann ein Prozeßbevollmächtigter 44 7, 1, 1485 | tun, wofür das Recht einen besonderen Auftrag verlangt.~ 45 7, 1 | II~KLAGEN UND EINREDEN IM BESONDEREN~ 46 7, 2, 1508 | Falles dem Vormund, Pfleger, besonderen Prozeßbevollmächtigten oder 47 7, 3, 1691 | Streitverfahren anzuwenden, wobei die besonderen Normen für Personenstandssachen 48 7, 3, 1692 | Gatten unter Abwägen der besonderen Umstände die Erlaubnis erteilen, 49 7, 3, 1702 | einzuhalten, soweit sie mit der besonderen Art dieser Verfahren in 50 7, 4, 1728 | Streitverfahren anzuwenden, wobei die besonderen Vorschriften über Verfahren


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