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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

tagen

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | historischen Disziplinen in unseren Tagen die Notwendigkeit gezeigt 2 1, 0, 159 | einer Nutzfrist von acht Tagen ablehnt.~ 3 1, 0, 166 | wenigstens innerhalb von drei Tagen, nachdem er von der Wahl 4 1, 0, 177 | einer Nutzfrist von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung 5 1, 0, 179 | einer Nutzfrist von acht Tagen nach Annahme der Wahl die 6 1, 0, 182 | einer Nutzfrist von acht Tagen an die zuständige Autorität 7 1, 0, 202 | Woche einen Zeitraum von 7 Tagen;~unter einem Monat einen 8 1, 0, 202 | Monat einen Zeitraum von 30 Tagen und unter einem Jahr einen 9 1, 0, 202 | Jahr einen Zeitraum von 365 Tagen, wenn nicht gesagt wird, 10 2, 2, 388 | An den in § 1 genannten Tagen muß der Bischof die Messe 11 2, 2, 388 | feiern, hat er an diesen Tagen durch einen anderen oder 12 2, 2, 388 | anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.~§ 13 2, 2, 421 | 1. Innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme von der 14 2, 2, 534 | so hat er an denselben Tagen durch einen anderen oder 15 2, 2, 534 | anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.~§ 16 2, 2, 534 | an den in § 1 genannten Tagen zur Applikation nur einer 17 2, 3, 649 | Abwesenheit von mehr als fünfzehn Tagen muß nachgeholt werden.~§ 18 2, 3, 697 | von mindestens fünfzehn Tagen eine weitere Verwarnung 19 2, 3, 697 | ergebnislosem Ablauf von fünfzehn Tagen ab der letzten Verwarnung 20 2, 3, 700 | enthalten, innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Bekanntgabe 21 4, 1, 921 | mehrmals, an verschiedenen Tagen, gespendet wird.~ 22 4, 1, 986 | daß ihnen an festgesetzten Tagen und Stunden, die ihnen genehm 23 4, 1, 1010 | Gründen auch an anderen Tagen vorgenommen werden, Wochentage 24 4, 1, 1039 | Exerzitien von wenigstens fünf Tagen zu unterziehen, wobei Ort 25 4, 1, 1138 | Eheschließung oder innerhalb von 300 Tagen nach dem Tag der Auflösung 26 7, 1, 1451 | dies innerhalb von zehn Tagen nach Stattgabe der Ablehnung 27 7, 1, 1460 | einer Nutzfrist von fünfzehn Tagen an das Berufungsgericht 28 7, 1, 1463 | nur innerhalb von dreißig Tagen nach der Streitfestlegung 29 7, 2, 1505 | einer Nutzfrist von zehn Tagen eine begründete Beschwerde 30 7, 2, 1506 | erfolglosem Ablauf von zehn Tagen seit der Anmahnung die Klageschrift 31 7, 2, 1507 | Vorladungsdekret innerhalb von zwanzig Tagen seit der in jenem Canon 32 7, 2, 1513 | können sie innerhalb von zehn Tagen beim Richter eine Abänderung 33 7, 2, 1630 | ausschließenden Nutzfrist von fünfzehn Tagen eingelegt werden, gerechnet 34 7, 2, 1637 | Ausschlußfrist von fünfzehn Tagen Berufung einlegen, gerechnet 35 7, 2, 1644 | Ausschlußfrist von dreißig Tagen nach erfolgter Anfechtung 36 7, 2, 1649 | Partei innerhalb von fünfzehn Tagen bei demselben Richter Beschwerde 37 7, 2, 1659 | hat er innerhalb von drei Tagen durch ein am Schluß der 38 7, 2, 1659 | innerhalb von fünfzehn Tagen eine schriftliche Erwiderung 39 7, 2, 1661 | der innerhalb von dreißig Tagen abzuhaltenden mündlichen 40 7, 2, 1668 | einer Nutzfrist von fünf Tagen verschieben.~§ 3. Der vollständige 41 7, 2, 1668 | Regel innerhalb von fünfzehn Tagen, bekanntzugeben.~ 42 7, 3, 1677 | Dekret innerhalb von zehn Tagen die Formel des Streitpunktes 43 7, 3, 1682 | Gerichtsakten innerhalb von zwanzig Tagen seit der Urteilsverkündung 44 7, 5, 1734 | ausschließenden Nutzfrist von zehn Tagen nach rechtmäßiger Bekanntgabe 45 7, 5, 1735 | hat, innerhalb von dreißig Tagen nach Empfang des in can. 46 7, 5, 1735 | fällt innerhalb von dreißig Tagen jedoch keine Entscheidung, 47 7, 5, 1736 | nicht innerhalb von zehn Tagen nach Empfang des in can. 48 7, 5, 1737 | ausschließenden Nutzfrist von fünfzehn Tagen einzureichen;~die Beschwerdefrist 49 7, 5, 1742 | innerhalb von fünfzehn Tagen zu verzichten.~§ 2. Bei


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