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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

weihen

   Buch,  Teil, Can.
1 2, 1, 207 | ihrer besonderen Weise, Gott weihen und der Heilssendung der 2 2, 1, 240 | Zulassung der Alumnen zu den Weihen oder über ihre Entlassung 3 2, 1, 259 | die Erteilung der heiligen Weihen.~ 4 2, 1, 289 | Kandidaten für die heiligen Weihen nur mit Erlaubnis ihres 5 2, 1, 295 | für die Prälatur zu den Weihen zu führen.~§ 2. Der Prälat 6 2, 2, 332 | er sofort zum Bischof zu weihen.~§ 2. Falls der Papst auf 7 2, 2, 355 | Gewählten zum Bischof zu weihen, wenn dieser noch nicht 8 2, 3, 603 | Gottes und dem Heil der Welt weihen.~§ 2. Als im geweihten Leben 9 2, 3, 659 | den Empfang der heiligen Weihen vorbereiten, richtet sich 10 2, 3, 701 | so darf er die heiligen Weihen so lange nicht ausüben, 11 2, 3, 701 | die Ausübung der heiligen Weihen gestattet.~ 12 4, 0, 837 | der Verschiedenheit der Weihen, der Aufgaben und der tatsächlichen 13 4, 1, 899 | der Verschiedenheit der Weihen und der liturgischen Dienste 14 4, 1, 1009| Can. 1009 — § 1. Die Weihen sind Episkopat, Presbyterat 15 4, 1, 1013| jemanden zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor der päpstliche 16 4, 1, 1014| anwesenden Bischöfe den Erwählten weihen.~ 17 4, 1, 1015| Weiheentlaßschreiben zu weihen.~§ 2. Seine Untergebenen 18 4, 1, 1015| eigene Bischof persönlich zu weihen, wenn er nicht aus gerechtem 19 4, 1, 1015| apostolisches Indult erlaubt nicht weihen.~§ 3. Wer Entlaßschreiben 20 4, 1, 1015| Entlaßschreiben für den Empfang von Weihen ausstellen kann, darf diese 21 4, 1, 1015| ausstellen kann, darf diese Weihen auch persönlich erteilen, 22 4, 1, 1017| außerhalb des eigenen Bereiches Weihen nur mit Erlaubnis des Diözesanbischofs 23 4, 1, 1018| Präfekten der Zugang zu den Weihen verwehrt worden ist.~ 24 4, 1, 1025| erlaubten Erteilung der Weihen des Presbyterates oder des 25 4, 1, 1026| auch immer, zum Empfang von Weihen zu zwingen oder einen kanonisch 26 4, 1, 1029| Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, 27 4, 1, 1033| Can. 1033Erlaubt werden Weihen nur jemandem erteilt, der 28 4, 1, 1040| 1040 — Vom Empfang der Weihen sind fernzuhalten, die mit 29 4, 1, 1041| Irregulär für den Empfang der Weihen ist:~ wer an irgendeiner 30 4, 1, 1042| Can. 1042 — Am Empfang der Weihen einfach gehindert ist:~ 31 4, 1, 1044| die Ausübung empfangener Weihen ist irregulär:~ wer, beim 32 4, 1, 1044| Irregularität behaftet, die Weihen unrechtmäßig empfangen hat;~ 33 4, 1, 1044| 2. An der Ausübung der Weihen gehindert ist:~ wer, beim 34 4, 1, 1044| Hindernis behaftet, die Weihen unrechtmäßig empfangen hat, 35 4, 1, 1049| Hindernissen für den Empfang der Weihen gilt für alle Weihen.~ 36 4, 1, 1049| der Weihen gilt für alle Weihen.~ 37 4, 1, 1050| Damit jemandem die heiligen Weihen erteilt werden dürfen, sind 38 4, 1, 1052| Kandidaten für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die 39 4, 1, 1078| Hindernis, das aus den heiligen Weihen oder aus dem öffentlichen 40 4, 2, 1169| Can. 1169 — § 1. Weihen und Weihungen können gültig 41 4, 3, 1217| Gesetze baldmöglichst zu weihen oder wenigstens zu segnen.~§ 42 4, 3, 1217| in feierlichem Ritus zu weihen.~ 43 4, 3, 1237| Feststehende Altäre sind zu weihen, Tragaltäre zu weihen oder 44 4, 3, 1237| zu weihen, Tragaltäre zu weihen oder zu segnen, nach den 45 7, 3, 1709| Rechts wegen die Ausübung der Weihen verboten.~


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