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Buch, Teil, Can.
1 2, 1, 204 | sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung 2 2, 1, 207 | andere heilige Bindungen, je in ihrer besonderen Weise, 3 2, 1, 208 | Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung 4 2, 1, 210 | Alle Gläubigen müssen je nach ihrer eigenen Stellung 5 2, 1, 216 | durch eigene Unternehmungen je nach ihrem Stand und ihrer 6 2, 1, 229 | zu erwerben, wie sie der je eigenen Fähigkeit und der 7 2, 1, 261 | Leiter und Lehrer haben je für ihren Teil dafür zu 8 2, 2, 350 | diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche 9 2, 2, 377 | sogenannten Dreiervorschlag je einzeln zu ermitteln und 10 2, 2, 387 | Gläubigen entsprechend der je eigenen Berufung des einzelnen 11 2, 2, 394 | Apostolates unter Beachtung ihres je eigenen Charakters unter 12 2, 2, 394 | ihre Pflicht ‚hinzuweisen, je nach ihren Lebensumständen 13 2, 2, 394 | verschiedenen Werken des Apostolates je nach den örtlichen und zeitlichen 14 2, 2, 443 | einzelnen dieser Gremien je zwei kollegial bestellte 15 2, 2, 514 | Diözesanbischof steht es zu, ihn je nach den Erfordernissen 16 2, 3, 587 | zusammenzustellen; sie können je nach den örtlichen und zeitlichen 17 2, 3, 706 | für den Heiligen Stuhl, je nachdem ob das Institut 18 2, 3, 727 | auch vom Diözesanbischof, je nachdem, wie es in den Konstitutionen 19 3, 0, 755 | diese Einheit zu fördern und je nach Notwendigkeit oder 20 3, 0, 774 | rechtmäßigen kirchlichen Autorität, je zu ihrem Teil allen Gliedern 21 3, 0, 783 | sie verpflichtet, sich, je nach der Eigenart ihres 22 3, 0, 793 | zu wählen, mit denen sie je nach den örtlichen Verhältnissen 23 4, 0, 834 | bezeichnet und in der diesen je eigenen Weise bewirkt sowie 24 4, 1, 948 | zu applizieren, für die je ein, wenn auch geringes, 25 4, 1, 981 | Can. 981 — Je nach Art und Zahl der Sünden 26 4, 1, 993 | oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen 27 4, 1, 1051| Mittel bedienen, die ihm, je nach den zeitlichen und 28 4, 1, 1102| sie gültig oder ungültig, je nachdem das Ausbedungene 29 4, 2, 1174| auch die übrigen Gläubigen je nach den Umständen nachdrücklich 30 5, 0, 1274| unterstützen können.~§ 4. Je nach den örtlichen Umständen 31 6, 2, 1370| ist, eine weitere Strafe je nach Schwere der Straftat 32 6, 2, 1378| den Fällen des § 2 können je nach Schwere des Delikts 33 6, 2, 1387| verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, 34 6, 2, 1388| nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat 35 6, 2, 1389| Dienst mißbraucht, soll je nach Schwere der Tat oder 36 6, 2, 1391| Can. 1391 — Je nach Schwere des Vergehens 37 6, 2, 1392| Gewerbe betreiben, sollen je nach Schwere des Vergehens 38 6, 2, 1397| oder schwer verletzt, soll je nach Schwere der Straftat 39 7, 2, 1508| Verhandlungsgegenstände hat, so ist die Ladung je nach Lage des Falles dem 40 7, 2, 1560| Die Zeugen sind einzeln je für sich zu vernehmen.~§ 41 7, 2, 1575| Sachverständige zu bestellen oder, je nach Lage des Falls, von 42 7, 2, 1651| werden; dieses Dekret ist je nach Art der Verfahren entweder 43 7, 5, 1739| Beschwerde befindet, darf je nach Lage des Falles nicht 44 7, 5, 1746| oder durch eine Pension, je nachdem wie der Fall liegt