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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

gültigkeit

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 39 | Verwaltungsakt nur dann als zur Gültigkeit beigefügt, wenn sie durch 2 1, 0, 63 | Can. 63 — § 1. Der Gültigkeit eines Reskripts steht die 3 1, 0, 63 | Gepflogenheit entsprechend zur Gültigkeit genannt werden muß, wenn 4 1, 0, 63 | handelt.~§ 2. Ebenso steht der Gültigkeit eines Reskripts die Erschleichung 5 1, 0, 124 | Can. 124 — § 1. Zur Gültigkeit einer Rechtshandlung ist 6 1, 0, 124 | Erfordernissen vom Recht zur Gültigkeit der Handlung verlangt ist.~§ 7 1, 0, 133 | vom Deleganten selbst zur Gültigkeit vorgeschrieben worden ist.~ 8 1, 0, 149 | Stiftungsbestimmungen zur Gültigkeit der Amtsübertragung ausdrücklich 9 1, 0, 174 | die Wahl einhalten und zur Gültigkeit der Wahl die dem Wahlauftrag 10 2, 2, 332 | verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht 11 2, 2, 474 | unterschrieben werden, und zwar zur Gültigkeit, und zugleich vom Kanzler 12 2, 2, 506 | Bedingungen festzulegen, die zur Gültigkeit und Erlaubtheit von Rechtsgeschäften 13 2, 3, 627 | Zustimmung oder der Rat zur Gültigkeit des Handelns erforderlich 14 2, 3, 638 | bestimmt sind.~§ 3. Zur Gültigkeit einer Veräußerung und jedweden 15 2, 3, 643 | weitere Hindernisse, auch zur Gültigkeit der Zulassung, aufstellen 16 2, 3, 656 | Can. 656 — Zur Gültigkeit der zeitlichen Profeß ist 17 2, 3, 658 | beigefügten Bedingungen ist zur Gültigkeit der ewigen Profeß erforderlich:~ 18 2, 3, 688 | aber das Indult zu seiner Gültigkeit vom Bischof der Niederlassung 19 2, 3, 699 | mit seinem Rat, der zur Gültigkeit aus mindestens vier Mitgliedern 20 2, 3, 699 | auszustellen, wobei zu seiner Gültigkeit die Rechts- und Tatsachengründe 21 2, 3, 700 | Dekret muß aber zu seiner Gültigkeit einen Hinweis auf das dem 22 2, 3, 721 | Zulassungshindernisse, auch in bezug auf die Gültigkeit, festlegen oder Bedingungen 23 4, 1, 841 | festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist; dieselbe 24 4, 1, 850 | beachtet werden, was zur Gültigkeit des Sakramentes erforderlich 25 4, 1, 869 | ernsthafter Grund, an der Gültigkeit der Taufe zu zweifeln.~Can. 26 4, 1, 869 | 2 die Spendung ‚oder die Gültigkeit der Taufe zweifelhaft bleibt, 27 4, 1, 869 | Gründe für die Zweifel an der Gültigkeit der gespendeten Taufe erklärt 28 4, 1, 1023| sind, verlieren sie ihre Gültigkeit nicht dadurch, daß das Recht 29 4, 1, 1049| Abtreibung handelt, ist zur Gültigkeit der Dispens auch die Zahl 30 4, 1, 1060| ist im Zweifelsfall an der Gültigkeit der Ehe so lange festzuhalten, 31 4, 1, 1086| ist gemäß can. 1060 die Gültigkeit der Ehe so lange zu vermuten, 32 4, 1, 1116| dabeisein, unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein 33 4, 1, 1127| Erlaubthejt einzuhalten; zur Gültigkeit aber ist unter Wahrung der 34 4, 1, 1127| und unbeschadet der zur Gültigkeit erforderlichen Einhaltung 35 4, 1, 1156| vom kirchlichen Recht zur Gültigkeit der Gültigmachung verlangt, 36 5, 0, 1292| Sachen, so bedarf es zur Gültigkeit der Veräußerung außerdem 37 7, 2, 1670| Verfahrensvorschriften, die nicht zur Gültigkeit eingehalten werden müssen, 38 7, 3, 1674| Befugnis zur Klage gegen die Gültigkeit der Ehe haben:~ die Ehegatten;~ 39 7, 3, 1675| Can. 1675 — § 1. Wenn die Gültigkeit einer Ehe zu Lebzeiten beider 40 7, 3, 1675| werden, außer die Frage der Gültigkeit ist zuvor zu entscheiden, 41 7, 3, 1677| oder welchen Gründen die Gültigkeit der Ehe angefochten wird.~§ 42 7, 3, 1708| Can. 1708 — Das Recht, die Gültigkeit einer heiligen Weihe anzufechten, 43 7, 5, 1742| schreiten ist, so hat er zur Gültigkeit des weiteren Vorgehens dem 44 7, 5, 1745| so hat der Bischof zur Gültigkeit des weiteren Vorgehens:~


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