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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

juristischen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 4 | bislang physischen oder juristischen Personen gewährt wurden, 2 1, 0, 80 | ein Privileg, das einer juristischen Person oder das aufgrund 3 1, 0, 80 | verzichten; ebenso steht es der juristischen Person selbst nicht frei, 4 1, 0, 116 | Aufgabe erfüllen; die übrigen juristischen Personen sind private.~§ 5 1, 0, 120 | Mitglieder einer kollegialen juristischen Person übriggeblieben und 6 1, 0, 122 | von ihr mit einer anderen juristischen Person vereinigt wird oder 7 1, 0, 122 | Verbindlichkeiten unter die betreffenden juristischen Personen im gebührenden 8 1, 0, 122 | bestimmenden Verhältnisses beiden juristischen Personen zugute kommen und 9 1, 0, 123 | Erlöschen einer öffentlichen juristischen Person wird die Zuordnung 10 1, 0, 123 | der unmittelbar höheren juristischen Person zu, immer Unter Wahrung 11 1, 0, 123 | Erlöschen einer privaten juristischen Person wird die Zuordnung 12 2, 1, 264 | Seminarsteuer sind alle kirchlichen juristischen Personen betroffen, auch 13 2, 2, 433 | Die Kirchenregion kann zur juristischen Person erhoben werden.~ 14 2, 3, 638 | die Vermögenslage einer juristischen Person verschlechtern kann, 15 5, 0, 1256| Autorität des Papstes jener juristischen Person zu, die das Vermögen 16 5, 0, 1257| oder anderen öffentlichen juristischen Personen in der Kirche gehört, 17 5, 0, 1257| Vermögen einer privaten juristischen Person gelten die eigenen 18 5, 0, 1263| unterstellten öffentlichen juristischen Personen eine maßvolle, 19 5, 0, 1263| übrigen natürlichen und juristischen Personen darf er nur im 20 5, 0, 1265| privaten natürlichen oder juristischen Person verboten, ohne schriftlich 21 5, 0, 1267| Verwaltern jedweder kirchlichen juristischen Person, auch einer privaten, 22 5, 0, 1267| gemacht werden, als der juristischen Person selbst übereignet.~§ 23 5, 0, 1269| aber einer öffentlichen juristischen Person in der Kirche, so 24 5, 0, 1269| kirchlichen öffentlichen juristischen Person erworben werden.~ 25 5, 0, 1270| kirchlichen öffentlichen juristischen Person zu, beträgt die Verjährungsfrist 26 5, 0, 1276| unterstellten öffentlichen juristischen Personen gehört, unbeschadet 27 5, 0, 1279| derjenigen öffentlichen juristischen Person, die von Rechts wegen, 28 5, 0, 1284| Ordinarius für Zwecke der juristischen Person anlegen;~ die Einnahmen- 29 5, 0, 1288| Namen einer öffentlichen juristischen Person beginnen noch vor 30 5, 0, 1291| Stammvermögen einer öffentlichen juristischen Person bilden und deren 31 5, 0, 1292| und Obergrenze liegt, bei juristischen Personen, die nicht dem 32 5, 0, 1292| die Wirtschaftslage der juristischen Person informiert worden 33 5, 0, 1295| denen auch die Statuten der juristischen Personen anzugleichen sind, 34 5, 0, 1295| die Vermögenslage einer juristischen Person verschlechtert werden 35 5, 0, 1303| das einer öffentlichen juristischen Person auf irgendeine Weise 36 5, 0, 1303| Diözesanbischof unterstellten juristischen Person anvertraut worden 37 5, 0, 1303| sonst fällt das Vermögen der juristischen Person selbst zu.~ 38 5, 0, 1304| eine Stiftung von einer juristischen Person gültig angenommen 39 5, 0, 1306| ein weiteres im Archiv der juristischen Person, der die Stiftung 40 7, 1, 1419| oder Vermögenswerte einer juristischen Person, die vom Bischof 41 7, 1, 1427| zwischen Ordensleuten oder juristischen Personen verschiedener Ordensinstitute 42 7, 1, 1427| einer nichtklösterlichen juristischen Person, so entscheidet in 43 7, 1, 1480| seiner Gewalt unterstellten juristischen Personen vor Gericht auftreten.~


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