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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

fall

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | der Berichterstatter der Fall zu übertragen ist, der Berichterstatter 2 1, 0, 92 | die für einen bestimmten Fall gewährte Dispensvollmacht 3 1, 0, 162 | hat, verliert für diesen Fall das Präsentationsrecht, 4 1, 0, 174 | das Wahlrecht für diesen Fall auf eine oder mehrere geeignete 5 1, 0, 182 | Personenkreis verliert für diesen Fall das Recht der Wahl oder 6 2, 1, 316 | später der in § 1 genannte Fall zu, so sind sie nach vorausgegangener 7 2, 2, 343 | übertragen hat, in diesem Fall ist es seine Sache, die 8 2, 2, 400 | verhindert ist; in einem solchen Fall genügt er der Verpflichtung 9 2, 2, 437 | er vorsteht, auf keinen Fall aber außerhalb derselben, 10 2, 2, 463 | haben; ebenso ist für den Fall seiner Verhinderung ein 11 2, 2, 477 | festzulegen ist.~§ 2. Für den Fall der Abwesenheit oder rechtmäßigen 12 2, 2, 527 | Form befreien; in diesem Fall tritt an die Stelle der 13 2, 2, 549 | 1 zu beachten; in diesem Fall ist auch der Vikar an alle 14 2, 2, 557 | rechtmäßig zusteht; in diesem Fall ist es Sache des Diözesanbischofs, 15 4, 1, 916 | Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung 16 4, 1, 932 | nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas 17 4, 1, 932 | anderes erfordern; in diesem Fall muß die Feier an einem geziemenden 18 4, 1, 960 | solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch 19 4, 1, 1005 | Can. 1005 — Im Fall eines Zweifels darüber, 20 4, 1, 1079 | zu dispensieren.~§ 4. Im Fall des § 2 gilt der Ortsordinarius 21 4, 1, 1155 | Leben zulassen; in diesem Fall verzichtet er auf das Recht 22 6, 1, 1342 | und Bußen können in jedem Fall durch Dekret verhängt werden.~§ 23 6, 2, 1371 | can.1364, § 1 genannten Fall eine vom Papst oder von 24 6, 2, 1378 | außer dem in § 1 genannten Fall, obwohl er die sakramentale 25 6, 2, 1395 | dem in can. 1394 erwähnten Fall, in einem eheähnlichen Verhältnis 26 7, 1, 1417 | Stuhles unterbricht, außer im Fall der Berufung, jedoch nicht 27 7, 1, 1423 | Instanz einrichten; in diesem Fall kommen den beteiligten Bischöfen 28 7, 1, 1460 | Erklärt sich der Richter im Fall der Einrede der relativen 29 7, 1, 1469 | von dem in § 1 erwähnten Fall kann sich der Richter aus 30 7, 1, 1474 | Can. 1474 — § 1. Im Fall der Berufung ist eine Abschrift 31 7, 2, 1566 | Rechnungslegungen handelt; in diesem Fall nämlich können sie mitgebrachte 32 7, 2, 1578 | Gutachten anfordert; in diesem Fall sind etwa abweichende Auffassungen 33 7, 2, 1608 | Rechtsgunst erfreut; in diesem Fall ist für die vom Recht begünstigte 34 7, 2, 1609 | kann er verlangen, daß im Fall der Berufung sein Urteilsgutachten 35 7, 2, 1646 | Berufungsgericht zu beantragen; wird im Fall des can.1645, § 2, n. 5 36 7, 3, 1677 | einer Ehe im vorliegenden Fall feststeht, sondern muß auch 37 7, 3, 1684 | worden ist, ausgenommen im Fall eines Verbotes, das dem 38 7, 3, 1688 | vielmehr im vorliegenden Fall auf dem ordentlichen Verf 39 7, 3, 1688 | vorzugehen ist; im letzteren Fall verweist er die Sache an 40 7, 3, 1699 | Weist der vorgebrachte Fall aber besondere Schwierigkeiten 41 7, 4, 1730 | gefällt hat.~§ 2. In diesem Fall muß der Richter nach Urteilsfällung 42 7, 5, 1736 | ausgesetzt worden, so hat im Fall einer späteren Beschwerdeeinlegung 43 7, 5, 1746 | Pension, je nachdem wie der Fall liegt und die Verhältnisse


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