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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

akten

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | eine Abschrift sämtlicher Akten in zweifacher Ausfertigung 2 AposKons | das Verfahren betreffende Akten und Urkunden nach Rom geschickt 3 2, 2, 458 | lassen, und ebenso andere Akten zu erstellen, deren Abfassung 4 2, 2, 458 | benachbarten Bischofskonferenzen Akten und Dokumente mitzuteilen, 5 2, 2, 474 | Can. 474 — Akten der Kurie, die ihrer Natur 6 2, 2, 474 | Moderator der Kurie über die Akten zu verständigen.~ 7 2, 2, 482 | Ausfertigung und Herausgabe der Akten der Kurie und ihre Aufbewahrung 8 2, 2, 483 | bestellt werden, und zwar für Akten jeglicher Art oder lediglich 9 2, 2, 483 | Gerichtsakten oder nur für die Akten eines bestimmten Prozesses 10 2, 2, 484 | haben folgende Aufgaben:~ Akten und Urkunden über Dekrete, 11 2, 2, 484 | Jahr zu unterschreiben;~ Akten oder Urkunden auf rechtmäßiges 12 2, 2, 489 | 2. Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, 13 2, 2, 491 | dafür zu sorgen, daß die Akten und Dokumente auch der Archive 14 2, 2, 491 | in §§ 1 und 2 genannten Akten und Dokumente sind die vom 15 2, 2, 535 | ausgestellt werden, sowie alle Akten, die rechtliche Bedeutung 16 2, 3, 695 | Verteidigung zu geben. Alle Akten sind vom höheren Oberen 17 2, 3, 697 | vom Notar unterzeichneten Akten zusammen mit den vom Mitglied 18 2, 3, 699 | von seinem Rat überprüften Akten vorzulegen.~ 19 2, 3, 700 | das Dekret und sämtliche Akten zuzuleiten sind;~handelt 20 3, 0, 828 | Sammlungen von Dekreten oder Akten dürfen ohne vorherige Erlaubnis 21 5, 0, 1277 | 1277 — Was das Setzen von Akten der Verwaltung betrifft, 22 5, 0, 1277 | Fällen, für das Setzen von Akten der außerordentlichen Verwaltung. 23 6, 1, 1336 | niemals die Nichtigkeit von Akten zur Folge;~ Strafversetzung 24 7, 1, 1418 | Mitteilung von gerichtlichen Akten zu ersuchen.~ 25 7, 1 | ANFERTIGUNG UND AUFBEWAHRUNG VON AKTEN~ 26 7, 1, 1473 | oder will, ist dies in den Akten zu vermerken, zugleich mit 27 7, 1, 1474 | übersenden.~§ 2. Sind die Akten in einer dem Obergericht 28 7, 2, 1507 | Gerichtsschreiber hat in den Akten zu vermerken, daß sich die 29 7, 2, 1509 | Bekanntgabe müssen in den Akten festgehalten werden.~ 30 7, 2, 1568 | 1568 — Der Notar hat in den Akten zu verzeichnen, ob der Eid 31 7, 2, 1570 | sind, vor Offenlegung der Akten oder der Zeugenaussagen 32 7, 2, 1598 | ihnen noch nicht bekannten Akten in der Gerichtskanzlei einsehen; 33 7, 2, 1598 | Antrag hin Abschriften der Akten ausgehändigt werden; in 34 7, 2, 1606 | Richter, wenn er aufgrund der Akten und Beweise die Sache für 35 7, 2, 1634 | Urteilsrichter gemäß can. 1474 die Akten dem Berufungsrichter zuleiten.~ 36 7, 2, 1661 | Richter nach Durchsicht der Akten die Prozeßfrage festzusetzen; 37 7, 3, 1681 | ergänzen und anschließend die Akten dem Apostolischen Stuhl 38 7, 3, 1703 | 1703 — § 1. Offenlegung der Akten erfolgt nicht; wird der 39 7, 3, 1704 | Untersuchungsrichter sämtliche Akten mit einem geeigneten Bericht 40 7, 3, 1704 | Untersuchungsrichter gleichzeitig mit den Akten einen geeigneten Bericht 41 7, 3, 1705 | Der Bischof hat sämtliche Akten zusammen mit seinem Gutachten 42 7, 5, 1745 | er nach Einsicht in die Akten seine Gegenvorstellungen


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