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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

richters

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 125 | aber durch das Urteil eines Richters aufgehoben werden, sei es 2 4, 1, 978 | gleicher Weise die Stelle eines Richters wie die eines Arztes einnimmt 3 6, 1, 1315| dem klugen Ermessen des Richters überlassen.~§ 3. Ein Partikulargesetz 4 6, 1, 1346| dem klugen Ermessen des Richters überlassen, die Strafen 5 6, 1, 1363| Vollstreckungsdekret des Richters nicht bekanntgegeben worden 6 7, 1, 1407| Die Unzuständigkeit des Richters, der sich auf keinen dieser 7 7, 1, 1417| Ausübung der Jurisdiktion des Richters, der die Sache schon in 8 7, 1, 1428| es steht der Auftrag des Richters entgegen, kann er vorläufig 9 7, 1, 1440| die Unzuständigkeit des Richters absolut.~ 10 7, 1, 1457| Gerichtspersonen und Gehilfen des Richters, wenn sie ihre Amtspflicht 11 7, 1, 1460| gegen die Zuständigkeit des Richters vorgebracht, so muß der 12 7, 1, 1473| mit der Bestätigung des Richters und des Notars, daß das 13 7, 1, 1475| verboten, ohne Auftrag des Richters eine Abschrift von Gerichtsakten 14 7, 1, 1477| Weisung des Rechtes oder des Richters vor Gericht zu erscheinen.~ 15 7, 1, 1478| oder auf Anordnung des Richters; in allen übrigen Fällen 16 7, 2, 1512| Sache zur eigenen Sache des Richters oder des Gerichts, bei dem 17 7, 2, 1512| Jurisdiktion eines delegierten Richters so befestigt, daß sie nicht 18 7, 2, 1531| Antwort, so ist es Sache des Richters zu beurteilen, was daraus 19 7, 2, 1537| Geständnisses ist es Sache des Richters, unter Abwägung aller Umstände 20 7, 2, 1543| Mängel, so ist es Sache des Richters zu würdigen, ob und inwieweit 21 7, 2, 1547| steht unter der Leitung des Richters.~ 22 7, 2, 1554| dem klugen Ermessen des Richters nicht ohne große Schwierigkeit 23 7, 2, 1571| gerechter Festsetzung des Richters erstattet werden.~ 24 7, 2, 1574| Vorschrift des Rechtes oder des Richters ihre Untersuchung und Begutachtung, 25 7, 2, 1581| bestimmen, die der Billigung des Richters bedürfen.~§ 2. Läßt der 26 7, 2, 1602| vorgängige Erlaubnis des Richters erforderlich und eine etwaige 27 7, 2, 1605| Zweck, daß er auf Geheiß des Richters oder auf Antrag einer Partei 28 7, 2, 1605| Partei und mit Zustimmung des Richters von den Erörterungen und 29 7, 2, 1606| Wissen und Gewissen des Richters an, so kann der Richter, 30 7, 2, 1612| und der Unterschrift des Richters oder, wenn es sich um ein 31 7, 2, 1614| Urteilstenor mit Erlaubnis des Richters den Parteien mitgeteilt 32 7, 2, 1617| Sonstige Entscheidungen des Richters mit Ausnahme des Urteils 33 7, 2, 1629| Urteil;~ das Dekret eines Richters oder das Zwischenurteil, 34 7, 2, 1651| Vollstrekkungsdekret des Richters vorliegt, das anordnet, 35 7, 3, 1671| Rechtes Sache des kirchlichen Richters.~ 36 7, 3, 1692| Diözesanbischofs oder durch Urteil des Richters gemäß den folgenden Bestimmungen 37 7, 4, 1727| Strafverhängung im Ermessen des Richters lag oder weil der Richter


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