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Buch, Teil, Can.
1 1, 0 | TITEL VI~PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123) ~ ~ ~ 2 1, 0 | KAPITEL II~JURISTISCHE PERSONEN~ 3 1, 0, 113 | physischen Personen auch juristische Personen, d. h. Träger von 4 1, 0, 114 | Can. 114 — § 1. Juristische Personen entstehen entweder 5 1, 0, 115 | Can. 115 — § 1. Juristische Personen in der Kirche sind 6 1, 0, 116 | 116 — § 1. Öffentliche juristische Personen sind Gesamtheiten 7 1, 0, 116 | private.~§ 2. Öffentliche juristische Personen erhalten diese 8 1, 0, 116 | ausdrücklich gewährt; private juristische Personen erhalten diese 9 1, 0, 118 | 118 — Eine öffentliche juristische Person vertreten, indem 10 1, 0, 118 | zuerkannt wird; eine private juristische Person vertreten diejenigen, 11 1, 0, 120 | Can. 120 — § 1. Eine juristische Person ist ihrer Natur nach 12 1, 0, 120 | aufgehört hat; eine private juristische Person erlischt außerdem, 13 1, 0, 121 | Sachen, die öffentliche juristische Personen sind, so miteinander 14 1, 0, 121 | besitzt, so erhält diese neue juristische Person die Güter und Vermögensrechte, 15 1, 0, 122 | eine andere öffentliche juristische Person errichtet wird, muß 16 2, 1, 238 | Seminare sind von Rechts wegen juristische Personen in der Kirche.~§ 17 2, 1, 310 | privater Verein, der nicht als juristische Person gebildet worden ist, 18 2, 1, 313 | Autorität errichtet werden, als juristische Personen begründet und erhalten, 19 2, 2, 520 | Can. 520 — § 1. Eine juristische Person kann nicht Pfarrer 20 2, 3, 634 | Niederlassungen sind als juristische Personen von Rechts wegen 21 2, 3, 639 | Can. 639 — § 1. Wenn eine juristische Person sich Schulden und 22 2, 3, 639 | selbst haften, nicht aber die juristische Person.~§ 4. Es muß aber 23 2, 3, 709 | ausschließlich sie, auch als juristische Person, errichtet werden 24 2, 3, 741 | und Niederlassungen sind juristische Personen und als solche 25 3, 0, 803 | eine kirchliche öffentliche juristische Person führt oder welche 26 4, 3, 1241| besitzen.~§ 2. Auch andere juristische Personen oder Familien können 27 5, 0, 1255| Teilkirchen und jedwede andere juristische Person, sei sie öffentlich 28 5, 0, 1258| auch jedwede öffentliche juristische Person in der Kirche, wenn 29 5, 0, 1267| sich um eine öffentliche juristische Person handelt; die Erlaubnis 30 5, 0, 1280| Can. 1280 — Jedwede juristische Person muß ihren Vermögensverwaltungsrat 31 5, 0, 1281| Wenn und insoweit eine juristische Person keinen Vorteil erhalten 32 5, 0, 1281| gesetzten Akte haftet jedoch die juristische Person selbst, unbeschadet 33 5, 0, 1303| kirchlichen Autorität als juristische Personen errichtet worden 34 5, 0, 1304| vergewissert hat, daß die juristische Person einerseits der neu 35 7, 1, 1405| sonstige natürliche und juristische Personen in der Kirche, 36 7, 1, 1480| Can. 1480 — § 1. Juristische Personen treten vor Gericht