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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 13 | Übertretung im eigenen Gebiet Schaden hervorruft oder es sich 2 1, 0, 57 | auch einen etwa zugefügten Schaden gemäß Can. 128 wiedergutzumachen.~ 3 1, 0, 128 | vorgenommene Handlung einem anderen Schaden zufügt, ist verpflichtet, 4 1, 0, 128 | zufügt, ist verpflichtet, den Schaden wiedergutzumachen.~ 5 2, 1, 326 | Tätigkeit zu einem schweren Schaden für die kirchliche Lehre 6 2, 2, 395 | Abwesenheit nicht irgendein Schaden entsteht.~§ 3. An Weihnachten, 7 2, 2, 540 | mit sich brächte oder ein Schaden für das pfarrliche Vermögen 8 2, 2, 550 | seelsorglichen Aufgaben daraus keinen Schaden erleidet.~§ 2. Der Ortsordinarius 9 3, 0, 823 | oder Sitten der Gläubigen Schaden nehmen; Kommunikationsmittel 10 3, 0, 823 | oder Sitten der Gläubigen Schaden nehmen; ebenso haben sie 11 3, 0, 823 | Glauben oder den Sitten schaden.~§2. Die in § 1 aufgeführten 12 4, 1, 982 | bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen.~ 13 4, 1, 1132| schweres Ärgernis oder großer Schaden für die Heiligkeit der Ehe 14 4, 2, 1201| wird, der unmittelbar zum Schaden anderer, zum Nachteil des 15 4, 3, 1222| der Seelen dadurch keinen Schaden nimmt.~ 16 5, 0, 1281| gegen die Verwalter, die ihr Schaden zugefügt haben.~ 17 5, 0, 1284| Weise verlorengeht oder Schaden leidet; zu diesem Zweck 18 5, 0, 1284| weltlichen Gesetze der Kirche Schaden entsteht;~4° Vermögenseinkünfte 19 5, 0, 1289| eigenmächtige Aufgabe der Kirche Schaden erwächst, sind sie zur Wiedergutmachung 20 5, 0, 1293| sind zu beachten, damit Schaden für die Kirche vermieden 21 6, 1, 1323| sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht;~5° 22 6, 1, 1324| sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht;~6° 23 6, 1, 1328| Ärgernis oder anderer schwerer Schaden oder Gefahr entstanden, 24 6, 2, 1389| unrechtmäßig zu fremdem Schaden setzt oder unterläßt, soll 25 7, 1, 1455| Bekanntwerden einer Prozeßhandlung Schaden erwachsen könnte.~§ 2. Sie 26 7, 1, 1457| Streitparteien sonstigen Schaden zufügen.~§ 2. Denselben 27 7, 1, 1496| besitzt und daß ihm ein Schaden zu erwachsen droht, wenn 28 7, 1, 1498| wenn dem zu befürchtenden Schaden auf andere Weise begegnet 29 7, 2, 1595| Gegenpartei entstandenen Schaden zu ersetzen.~§ 2. Sind sowohl 30 7, 2, 1645| Täuschung einer Partei zum Schaden der anderen Partei ergangen 31 7, 2, 1650| nicht wiedergutzumachen der Schaden aus der Vollstreckung entstehen 32 7, 5, 1736| das Heil der Seelen keinen Schaden leidet.~§ 3. Ist der Vollzug 33 7, 5, 1737| das Heil der Seelen keinen Schaden leidet.~ 34 7, 5, 1741| kirchliche Gemeinschaft schweren Schaden oder Verwirrung verursachen, 35 7, 5, 1741| verbunden mit einem schweren Schaden für die Kirche, sofern diesem