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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

wohnsitz

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 12 | sind, sofern sie dort ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben 2 1, 0, 100 | Einwohner, an dem Ort, wo ihr Wohnsitz ist;~Zugezogener, an dem 3 1, 0, 100 | Wohnsitzloser, wenn sie nirgends Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat.~ 4 1, 0, 101 | die Eltern nicht denselben Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hatten, 5 1, 0, 101 | Nebenwohnsitz hatten, die Mutter Wohnsitz oder, in Ermangelung eines 6 1, 0, 102 | Can. 102 — § 1. Der Wohnsitz wird erworben durch jenen 7 1, 0, 102 | Monate erstreckt hat.~§ 3. Wohnsitz oder Nebenwohnsitz im Gebiet 8 1, 0, 103 | apostolischen Lebens erwerben Wohnsitz an dem Ort, wo das Haus 9 1, 0, 104 | sollen einen gemeinsamen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben?~ 10 1, 0, 104 | von beiden einen eigenen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben.~ 11 1, 0, 105 | Minderjähriger teilt notwendig Wohnsitz und Nebenwohnsitz desjenigen, 12 1, 0, 105 | ist, auch einen eigenen Wohnsitz erwerben.~§ 2. Wer aus einem 13 1, 0, 105 | anderen anvertraut ist, teilt Wohnsitz und Nebenwohnsitz des Vormunds 14 1, 0, 106 | Can. 106 — Wohnsitz und Nebenwohnsitz gehen 15 1, 0, 107 | 107— § 1. Sowohl durch Wohnsitz als auch durch Nebenwohnsitz 16 1, 0, 107 | der nur einen diözesanen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat, 17 2, 2, 352 | Dekan und Subdekan ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Rom haben, 18 2, 2, 400 | Presbyteriums, der in seiner Diözese Wohnsitz hat.~§ 3. Der Apostolische 19 2, 2, 402 | wenn er es wünscht, den Wohnsitz in dieser Diözese behalten, 20 2, 2, 533 | Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben; wenn aber in Einzelfällen 21 2, 3, 707 | Ordensstand kann seinen Wohnsitz auch außerhalb der Niederlassungen 22 4, 1, 967 | ist oder an dem er seinen Wohnsitz hat, kann diese Befugnis 23 4, 1, 971 | auch wenn dieser seinen Wohnsitz oder Neben Wohnsitz in seinem 24 4, 1, 971 | seinen Wohnsitz oder Neben Wohnsitz in seinem Amtsbereich hat, 25 4, 1, 1016| der Weihebewerber seinen Wohnsitz hat, oder jener Diözese, 26 4, 1, 1115| einer der Eheschließenden Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat oder 27 7, 1, 1409| Aufenthaltsort.~§ 2. Wessen Wohnsitz, Nebenwohnsitz und Aufenthaltsort 28 7, 2, 1504| zu sein erklärt;~ den Wohnsitz oder Nebenwohnsitz des Beklagten 29 7, 2, 1552| so sind deren Namen und Wohnsitz dem Gericht bekanntzugeben.~§ 30 7, 2, 1612| mit Angabe von Namen und Wohnsitz sowie, falls sie am Verfahren 31 7, 3, 1673| Bischofskonferenz und der für den Wohnsitz der belangten Partei zuständige 32 7, 3, 1673| vorausgesetzt, der für den Wohnsitz der belangten Partei zuständige 33 7, 3, 1699| Bereich der Bittsteller seinen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat;


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