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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

strafen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 36 | Androhung oder Verhängung von Strafen betreffen, Rechte einer 2 2, 1, 221 | das Recht, daß kanonische Strafen über sie nur nach Maßgabe 3 6, 1 | TEIL I~STRAFTATEN UND STRAFEN IM ALLGEMEINEN ~ ~ 4 6, 1, 1315| eine Straftat festgelegten Strafen andere hinzufügen. Wenn 5 6, 1, 1317| Can. 1317Strafen sind nur in soweit aufzustellen, 6 6, 1, 1319| Verwaltungsbefehl auch bestimmte Strafen androhen, ausgenommen Sühnestrafen 7 6, 1, 1320| können sie von ihm mit Strafen belegt werden.~ 8 6, 1, 1329| den gleichen oder anderen Strafen derselben oder geringerer 9 6, 1 | TITEL IV~STRAFEN UND ANDERE MASSREGELUNGEN ( 10 6, 1 | KAPITEL II~SOHNE STRAFEN~ 11 6, 1, 1341| Verhängung oder Feststellung von Strafen nur dann beschritten wird, 12 6, 1, 1342| Dekret verhängt werden.~§ 2. Strafen für immer können nicht durch 13 6, 1, 1342| festgestellt werden, auch nicht Strafen, für die eine Verhängung 14 6, 1, 1342| durch Dekret in dem diese Strafen festsetzenden Gesetz oder 15 6, 1, 1346| Richters überlassen, die Strafen innerhalb angemessener Grenzen 16 6, 1, 1349| Richter keine schwereren Strafen, zumal keine Beugestrafen 17 6, 1, 1349| dies unbedingt fordert; Strafen für immer darf er jedoch 18 6, 1, 1350| Kleriker zu verhängenden Strafen ist immer darauf zu achten, 19 6, 1, 1359| darin ausdrücklich genannten Strafen; ein allgemeiner Straferlaß 20 6, 1, 1359| Straferlaß aber hebt alle Strafen auf mit Ausnahme derjenigen, 21 6, 2 | TEIL II~STRAFEN FÜR EINZELNE STRAFTATEN ~ ~ 22 6, 2, 1364| Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can.1336, § 1, nn. 23 6, 2, 1364| erfordern, können weitere Strafen hinzugefügt werden, die 24 6, 2, 1373| Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden.~ 25 6, 2, 1378| Schwere des Delikts andere Strafen hinzugefügt werden, die 26 6, 2, 1395| der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem 27 6, 2, 1395| begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls 28 6, 2, 1397| mit den dort festgesetzten Strafen belegt.~ 29 7, 1, 1457| 1. Mit entsprechenden Strafen, einschließlich der Absetzung 30 7, 1, 1470| Richter mit angemessenen Strafen zu einem gebührenden Benehmen 31 7, 1, 1488| Prozeßbevollmächtigte mit Strafen belegt werden, die in betrügerischer 32 7, 1, 1489| oder anderen angemessenen Strafen zu belegen.~


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