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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

erlangt

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 25 | Can. 25 — Keine Gewohnheit erlangt die Kraft eines Gesetzes, 2 1, 0, 26 | besonders gebilligt wurde, erlangt eine dem geltenden kanonischen 3 1, 0, 65 | Bischofsvikar nicht gültig erlangt werden.~ 4 1, 0, 67 | widersprechende Reskripte erlangt werden, so hat das besondere 5 1, 0, 97 | er den Vernunftgebrauch erlangt hat.~ 6 1, 0, 146 | Amtsübertragung nicht gültig erlangt werden.~ 7 1, 0, 155 | Amtsübertragung vornimmt, erlangt hierdurch keine Gewalt über 8 1, 0, 158 | Freiwerden des Amtes Kenntnis erlangt hat.~§ 2. Wenn das Präsentationsrecht 9 1, 0, 161 | Verzicht oder Tod Kenntnis erlangt hat, sein Recht wiederum 10 1, 0, 166 | er von der Wahl Kenntnis erlangt hatte, übermittelt worden 11 1, 0, 178 | vollem Recht, andernfalls erlangt er nur einen Rechtsanspruch 12 1, 0, 183 | Wahlbitte nicht entsprochen hat, erlangt das Kollegium oder der Personenkreis 13 1, 0, 189 | der Annahme nicht bedarf, erlangt er Rechtskraft durch die 14 1, 0, 189 | Verzicht noch nicht Rechtskraft erlangt hat, kann er vom Verzichtenden 15 1, 0, 190 | Versetzung Rechtswirkung erlangt, ist sie schriftlich mitzuteilen.~ 16 1, 0, 193 | Amtsenthebung Rechtswirkung erlangt, ist es schriftlich mitzuteilen.~ 17 1, 0, 196 | erfolgen.~§ 2. Die Absetzung erlangt Rechtswirkung gemäß den 18 1, 0, 199 | ein apostolisches Privileg erlangt werden können, Rechte 19 2, 2, 417 | Tod des Diözesanbischofs erlangt hat, besitzt Rechtskraft, 20 2, 2, 417 | päpstlichen Anordnungen erlangt hat.~ 21 2, 2, 427 | Der Diözesanadministrator erlangt mit der Annahme der Wahl 22 2, 3, 706 | Vermögen nicht verloren hat, erlangt er wieder Gebrauchsrecht, 23 4, 1, 852 | entwachsen, den Vernunftgebrauch erlangt haben.~§ 2. Dem Kind gleichgestellt 24 4, 1, 914 | Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem 25 4, 1, 960 | Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.~ 26 4, 1, 992 | Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte 27 4, 1, 1005| Kranke den Vernunftgebrauch erlangt hat, ob er gefährlich erkrankt 28 4, 1, 1061| über deren Ungültigkeit erlangt haben.~ 29 4, 1, 1080| der zuständigen Autorität erlangt wird, hat der Ortsordinarius 30 4, 2, 1166| der Fürbitte der Kirche erlangt werden.~ 31 7, 1, 1478| sie den Vernunftgebrauch erlangt haben, ohne Zustimmung ihrer


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