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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

kläger

   Buch,  Teil, Can.
1 7, 1, 1407| heißt relativ.~§ 3. Für den Kläger ist der Gerichtsstand der 2 7, 1, 1407| Gerichtsstände, so kann der Kläger den Gerichtsstand wählen.~ 3 7, 1, 1409| sind, kann bei dem für den Kläger zuständigen Gericht belangt 4 7, 1 | KAPITEL I~KLÄGER UND BELANGTE PARTEI ~ 5 7, 1, 1476| ungetauft, kann vor Gericht als Kläger auftreten; die rechtmäßig 6 7, 1, 1477| 1477 — Selbst wenn ein Kläger oder eine belangte Partei 7 7, 1, 1478| Fällen müssen sie sich als Kläger und als belangte Partei 8 7, 1, 1493| Can. 1493 — Der Kläger kann jemanden zugleich mit 9 7, 1, 1494| selben Verfahren gegen den Kläger eine Widerklage anstrengen 10 7, 2, 1503| zulassen, wenn entweder der Kläger gehindert ist, eine Klageschrift 11 7, 2, 1503| schriftlich aufzunehmen, der dem Kläger vorzulesen und von diesem 12 7, 2, 1503| Rechtswirkungen einer vom Kläger schriftlich abgefaßten Klageschrift.~ 13 7, 2, 1504| welche Beweismittel sich der Kläger zum Nachweis seiner Klagebehauptung 14 7, 2, 1504| Klagebehauptung stützt;~ vom Kläger oder von seinem Prozeßbevollmächtigten 15 7, 2, 1504| sowie des Ortes, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter 16 7, 2, 1505| Zuständigkeit fällt und daß der Kläger prozessual rollenfähig ist, 17 7, 2, 1505| zweifelsfrei feststeht, daß der Kläger nicht prozessual rollenfähig 18 7, 2, 1505| werden können, so kann der Kläger eine neue vorschriftsmäßig 19 7, 2, 1524| in jeder Instanz kann der Kläger auf den Rechtszug verzichten; 20 7, 2, 1524| ebenso können sowohl der Kläger als auch die belangte Partei 21 7, 2, 1594| Can. 1594 — Wenn der Kläger an dem zur Streitfestlegung 22 7, 2, 1594| wird vermutet, daß der Kläger gemäß cann. 15241525 auf 23 7, 2, 1595| abwesende Partei, einerlei ob Kläger oder belangte Partei, die 24 7, 2, 1595| ersetzen.~§ 2. Sind sowohl der Kläger als auch die belangte Partei 25 7, 2, 1612| das Gericht, weiterhin den Kläger, die belangte Partei und 26 7, 2, 1637| Can. 1637 — § 1. Die vom Kläger eingelegte Berufung kommt 27 7, 2, 1637| es mehrere Belangte oder Kläger und wird nur von einem oder 28 7, 2, 1655| dinglichen Klagen gilt, daß dem Kläger eine Sache, die ihm zugesprochen 29 7, 2, 1658| Beweise, mit denen der Kläger Tatsachen dartun will und 30 7, 2, 1660| fordern, hat der Richter dem Kläger eine Frist zur Erwiderung


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