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Buch, Teil, Can.
1 2, 1, 257 | bereit zeigen, sich für Teilkirchen zur Verfügung zu stellen, 2 2, 1, 297 | Ortsordinarien zu bestimmen, in deren Teilkirchen die Prälatur ihre seelsorglichen 3 2, 2, 333 | sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen 4 2, 2, 333 | ihrer Sorge anvertrauten Teilkirchen innehaben.~§ 2. Der Papst 5 2, 2, 360 | Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem 6 2, 2, 362 | ernennen und sie zu den Teilkirchen in den verschiedenen Nationen 7 2, 2, 363 | den Papst selbst bei den Teilkirchen oder auch bei den Staaten 8 2, 2, 364 | Apostolischen Stuhl und der Teilkirchen bestehen, ständig zu stärken 9 2, 2, 364 | die Lage, in der sich die Teilkirchen befinden, und über alles, 10 2, 2 | SEKTION II~TEILKIRCHEN UND DEREN VERBÄNDE ~ ~ 11 2, 2 | TITEL I~TEILKIRCHEN UND DIE IN IHNEN EINGESETZTE 12 2, 2 | KAPITEL I~TEILKIRCHEN ~ 13 2, 2, 368 | Can. 368 — Teilkirchen, in denen und aus denen 14 2, 2, 372 | scheint, in demselben Gebiet Teilkirchen errichtet werden, die nach 15 2, 2, 373 | der höchsten Autorität, Teilkirchen zu errichten, wenn sie rechtmäßig 16 2, 2 | TITEL II~TEILKIRCHEN VERBÄNDE (Cann. 431 – 459) ~ ~ ~ 17 2, 2, 431 | pflegen, sind benachbarte Teilkirchen zu Kirchenprovinzen mit 18 2, 2, 431 | einzelnen Diözesen und andere Teilkirchen, die im Gebiet einer Kirchenprovinz 19 2, 2, 433 | mit besonders zahlreichen Teilkirchen, benachbarte Kirchen-Provinzen 20 2, 2, 439 | d.h. ein Konzil für alle Teilkirchen ein und derselben Bischofskonferenz, 21 2, 2, 440 | Provinzialkonzil der verschiedenen Teilkirchen ein und derselben Kirchenprovinz 22 2, 2, 443 | die Bischofsvikare aller Teilkirchen des Gebietes;~2° höhere 23 2, 2, 448 | Bischofskonferenz die Vorsteher aller Teilkirchen ein und derselben Nation, 24 2, 2, 448 | bestimmten Gebiet errichteter Teilkirchen oder die Vorsteher von Teilkirchen, 25 2, 2, 448 | Teilkirchen oder die Vorsteher von Teilkirchen, die in verschiedenen Nationen 26 2, 2 | TITEL III~INNERE ORDNUNG DER TEILKIRCHEN (Cann. 460 – 572) ~ ~ ~ 27 2, 2, 461 | 1. In den einzelnen Teilkirchen soll eine Diözesansynode 28 3, 0, 756 | am Wort Gottes in ihren Teilkirchen sind; zuweilen aber erfüllen 29 5, 0, 1255| Apostolische Stuhl, die Teilkirchen und jedwede andere juristische