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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

antrag

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | von Amts wegen, sei es auf Antrag einzelner Gläubiger oder 2 1, 0, 48 | voraussetzen, daß von jemandem ein Antrag gestellt wurde.~ 3 1, 0, 57 | rechtliches Interesse hat, ein Antrag oder eine Beschwerde rechtmäßig 4 1, 0, 125 | aufgehoben werden, sei es auf Antrag der geschädigten Partei 5 1, 0, 166 | abwesend war, auf seinen Antrag hin die Wahl von der zuständigen 6 7, 1, 1434 | hören;~ hat, wenn der Antrag einer Partei für eine richterliche 7 7, 1, 1434 | Entscheidung erforderlich ist, der Antrag des am Verfahren beteiligten 8 7, 1, 1452 | darf der Richter nur auf Antrag einer Partei tätig werden. 9 7, 1, 1465 | nicht verlängert und ohne Antrag der Parteien auch nicht 10 7, 1, 1465 | Richter nach Anhören oder auf Antrag der Parteien verlängert, 11 7, 1, 1487 | Amts wegen wie auch auf Antrag einer Partei ihres Dienstes 12 7, 1, 1499 | Richter kann jenem, dessen Antrag auf Zwangsverwahrung oder 13 7, 2, 1514 | durch ein neues Dekret auf Antrag einer Partei und nach Anhören 14 7, 2, 1530 | befragen; er muß dies sogar auf Antrag einer Partei oder zum Beweis 15 7, 2, 1552 | sollen; anderenfalls gilt der Antrag als aufgegeben.~ 16 7, 2, 1570 | 1570 — Zeugen können auf Antrag einer Partei oder von Amts 17 7, 2, 1575 | es, nach Anhören oder auf Antrag der Parteien Sachverständige 18 7, 2, 1591 | aus gerechtem Grund auf Antrag einer Partei oder von Amts 19 7, 2, 1598 | können den Anwälten auf Antrag hin Abschriften der Akten 20 7, 2, 1605 | Geheiß des Richters oder auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung 21 7, 2, 1616 | gefällt hat, entweder auf Antrag einer Partei oder von Amts 22 7, 2, 1644 | Dekret feststellen, ob der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens 23 7, 2, 1647 | Can. 1647 — § 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in 24 7, 2, 1650 | von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei anordnen, gegebenenfalls 25 7, 2, 1653 | obliegt die Vollstreckung auf Antrag der interessierten Partei 26 7, 3, 1703 | Richter kann einer Partei auf Antrag eine eingereichte Urkunde 27 7, 5, 1734 | als beantragt.~§ 2. Der Antrag muß innerhalb einer ausschließenden 28 7, 5, 1735 | oder entscheidet, daß der Antrag abzuweisen ist, so laufen 29 7, 5, 1736 | der in can. 1734 erwähnte Antrag.~§ 2. Hat in den sonstigen


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