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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

verboten

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 43 | nicht die Stellvertretung verboten ist oder er wegen einer 2 1, 0, 137 | Subdelegation ausdrücklich verboten wurde.~§ 3. Von einer anderen 3 2, 1, 285 | bringen, ist den Klerikern verboten.~§ 4. Ohne Erlaubnis ihres 4 2, 1, 285 | Befragen des eigenen Ordinarius verboten; auch dürfen sie keine Schriftstücke 5 2, 1, 292 | Vorschrift des can.~291; ihm ist verboten, die Weihegewalt auszuüben, 6 2, 2, 428 | und zudem allen anderen verboten, selbst oder durch einen 7 4, 1, 908 | Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern 8 4, 1, 927 | äußersten Notfall ist es streng verboten, die eine Gestalt ohne die 9 4, 1, 983 | Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte 10 4, 1, 984 | ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, 11 4, 1, 1026| verfügen, es ist streng verboten, jemanden, auf welche Weise 12 4, 1, 1042| Maßgabe der cann. 285 und 286 verboten sind und mit denen die Pflicht 13 4, 1, 1124| der zuständigen Autorität verboten.~ 14 4, 1, 1127| erteilen ist.~§ 3. Es ist verboten, vor oder nach der kanonischen 15 4, 2, 1190| Can. 1190 — § 1. Es ist verboten, heilige Reliquien zu verkaufen.~§ 16 4, 2, 1191| Wenn es nicht vom Recht verboten ist, sind alle fähig, Gelübde 17 4, 3, 1210| Gottesverehrung dient, und ist das verboten, was mit der Heiligkeit 18 5, 0, 1265| oder juristischen Person verboten, ohne schriftlich erteilte 19 5, 0, 1302| ausdrücklich und ausnahmslos verboten hat.~§ 2. Der Ordinarius 20 6, 1, 1342| Gesetz oder Verwaltungsbefehl verboten ist.~§ 3. Was in Gesetz 21 6, 2, 1383| geweiht hat, wird für ein Jahr verboten, eine Weihe zu spenden. 22 6, 2, 1387| Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten 23 6, 2, 1397| genannten Rechtsentzügen und Verboten bestraft werden; die Tötung 24 7, 1, 1456| allen Gerichtspersonen ist verboten, gelegentlich ihrer gerichtlichen 25 7, 1, 1475| Notaren und dem Kanzler ist es verboten, ohne Auftrag des Richters 26 7, 1, 1488| 1488 — § 1. Beiden ist es verboten, die Streitsache der Partei 27 7, 3, 1709| die Ausübung der Weihen verboten.~ 28 7, 4, 1718| falls gesetzlich nicht verboten, mittels eines außergerichtlichen


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