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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

auftrag

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 133 | eine andere Weise, als im Auftrag angegeben ist, seinen Auftrag 2 1, 0, 133 | Auftrag angegeben ist, seinen Auftrag ausführt, überschreitet 3 1, 0, 140 | wenn nicht etwas anderes im Auftrag vorgesehen ist.~§ 3. Eine 4 1, 0, 141 | Angelegenheit durchzuführen, dessen Auftrag der frühere ist und später 5 2, 1, 229 | erlassenen Vorschriften einen Auftrag zur Lehre in theologischen 6 2, 3, 639 | haften; wenn es aber im Auftrag des Oberen ein Geschäft 7 2, 3, 675 | fördern.~§ 3. Die im Namen und Auftrag der Kirche auszuübende apostolische 8 3, 0, 812 | Disziplin vertritt, muß einen Auftrag der zuständigen kirchlichen 9 4, 1, 883 | kraft seines Amtes oder im Auftrag des Diözesanbischofs jemand, 10 4, 1, 1013| nicht zuvor der päpstliche Auftrag feststeht.~ 11 4, 1, 1105| erforderlich:~ daß ein besonderer Auftrag zur Eheschließung mit einer 12 4, 1, 1105| bestimmt wird und seinen Auftrag persönlich ausführt.~§ 2. 13 4, 1, 1105| ausführt.~§ 2. Damit der Auftrag gültig ist, muß er unterschrieben 14 4, 1, 1105| Ordinarius des Ortes, an dem der Auftrag ausgestellt wird, oder von 15 4, 1, 1105| wenigstens zwei Zeugen; oder der Auftrag muß in der Form einer nach 16 4, 1, 1105| schreiben kann, ist dies in dem Auftrag selbst zu vermerken und 17 4, 1, 1105| unterzeichnet; andernfalls ist der Auftrag ungültig.~§ 4. Wenn der 18 4, 1, 1105| Wenn der Auftraggeber den Auftrag widerruft oder in Geisteskrankheit 19 6, 2, 1382| jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, 20 7, 1, 1405| ohne vorherigen päpstlichen Auftrag über eine Rechtshandlung 21 7, 1, 1428| entsprechend dem richterlichen Auftrag Beweise zu erheben und diese 22 7, 1, 1428| zuzuleiten; außer es steht der Auftrag des Richters entgegen, kann 23 7, 1, 1475| Kanzler ist es verboten, ohne Auftrag des Richters eine Abschrift 24 7, 1, 1485| 1485 — Ohne besonderen Auftrag kann ein Prozeßbevollmächtigter 25 7, 1, 1485| das Recht einen besonderen Auftrag verlangt.~ 26 7, 2, 1524| ihrem dazu mit besonderem Auftrag ausgestatteten Prozeßbevollmächtigten 27 7, 2, 1620| jemand ohne rechtmäßigen Auftrag im Namen eines anderen vor 28 7, 4, 1722| einem kirchlichen Amt und Auftrag ausschließen, ihm den Aufenthalt


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