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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

untergebenen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 87 | sein Gebiet oder für seine Untergebenen erlassen worden sind, nicht 2 1, 0, 91 | befindet, gegenüber den Untergebenen, auch wenn diese von seinem 3 1, 0, 136 | aufhalten, gegenüber seinen Untergebenen ausüben, auch wenn diese 4 2, 3, 618 | ergeben, haben sie ihre Untergebenen wie Söhne Gottes zu leiten 5 3, 0, 751 | Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.~ 6 4, 1, 862 | Taufe spenden, selbst seinen Untergebenen nicht.~ 7 4, 1, 885 | Sakrament der Firmung den Untergebenen gespendet wird, die in rechter 8 4, 1, 886 | wenn es sich nicht um seine Untergebenen handelt, der wenigstens 9 4, 1, 967 | Oberer für seine eigenen Untergebenen in einem Einzelfall dies 10 4, 1, 968 | Befugnis, die Beichten ihrer Untergebenen und anderer, die Tag und 11 4, 1, 969 | Entgegennahme der Beichten seiner Untergebenen und anderer, die Tag und 12 4, 1, 974 | verliert er sie nur gegenüber Untergebenen in dessen Amtsbereich.~ 13 4, 1, 1015| Weiheentlaßschreiben zu weihen.~§ 2. Seine Untergebenen hat der eigene Bischof persönlich 14 4, 1, 1015| daran gehindert ist; einen untergebenen Angehörigen eines orientalischen 15 4, 1, 1019| Rechtes steht es zu, für seine Untergebenen, sofern sie gemäß den Konstitutionen 16 4, 1, 1025| Bischof, der einen eigenen Untergebenen weiht, welcher für den Dienst 17 4, 1, 1030| zuständige höhere Obere kann ihm untergebenen Diakonen, die für den Presbyterat 18 4, 1, 1077| Ortsordinarius kann den eigenen Untergebenen, wo immer sie sich aufhalten, 19 4, 1, 1078| Ortsordinarius kann die eigenen Untergebenen, wo immer sie sich aufhalten, 20 4, 1, 1079| Ortsordinarius die eigenen Untergebenen, wo immer sie sich aufhalten, 21 4, 1, 1109| Eheschließungen nicht nur ihrer Untergebenen, sondern auch der Fremden, 22 4, 2, 1196| und der Pfarrer alle ihnen Untergebenen wie auch die Fremden;~ 23 4, 3, 1245| hinsichtlich der eigenen Untergebenen und anderer Personen, die 24 6, 1, 1355| festgesetzte Tatstrafe seinen Untergebenen und denen erlassen, die 25 6, 2, 1373| kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den Apostolischen 26 6, 2, 1373| Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese 27 6, 2, 1383| can. 1015 einen fremden Untergebenen ohne die rechtmäßigen Weiheentlaßschreiben


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