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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

gehindert

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 60 | nicht ausdrücklich daran gehindert sind.~ 2 1, 0, 140 | aus, wenn er nicht später gehindert wurde oder die Durchführung 3 1, 0, 179 | durch einen gerechten Grund gehindert war, die Bestätigung zu 4 1, 0, 182 | aus einem gerechten Grund gehindert war, die Wahlbitte abzusenden, 5 2, 2, 379 | er nicht rechtmäßig daran gehindert ist, muß jeder, der in das 6 2, 2, 382 | er nicht rechtmäßig daran gehindert ist, muß der in das Amt 7 2, 2, 404 | Amtsführung vollständig gehindert ist, genügt es, daß sowohl 8 2, 2, 408 | Auxiliarbischof nicht rechtmäßig daran gehindert sind, haben sie die Pflicht, 9 2, 2, 412 | Wahrnehmung seines Hirtendienstes gehindert wird, so daß er nicht einmal 10 2, 2, 415 | der Ausübung seines Amtes gehindert sein, so hat sich der Metropolit 11 2, 2, 444 | aus gerechtem Grund daran gehindert ist, einen Vertreter schicken; 12 2, 2, 539 | pastoralen Aufgabe in der Pfarrei gehindert wird, ist vom Diözesanbischof 13 2, 2, 541 | seines pastoralen Dienstes gehindert ist, hat bis zur Berufung 14 4, 1, 843 | rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.~§ 2. Die Seelsorger 15 4, 1, 900 | kanonisches Gesetz daran gehindert ist; dabei sind die Vorschriften 16 4, 1, 912 | der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen 17 4, 1, 990 | 990 — Niemand darf daran gehindert werden, mit Hilfe eines 18 4, 1, 1015| aus gerechtem Grund daran gehindert ist; einen untergebenen 19 4, 1, 1038| empfangenen Weihe nicht gehindert werden, es sei denn, er 20 4, 1, 1041| Keuschheit an einer Eheschließung gehindert war oder die Frau in gültiger 21 4, 1, 1041| verhängte kanonische Strafe gehindert war.~ 22 4, 1, 1042| Empfang der Weihen einfach gehindert ist:~ ein verheirateter 23 4, 1, 1044| der Ausübung der Weihen gehindert ist:~ wer, beim Weiheempfang 24 4, 1, 1058| die rechtlich nicht daran gehindert werden.~ 25 7, 1, 1469| der Ausübung seiner Gewalt gehindert ist, kann, jedoch nach vorheriger 26 7, 2, 1503| wenn entweder der Kläger gehindert ist, eine Klageschrift einzureichen, 27 7, 2, 1520| Parteien, ohne daß sie daran gehindert sind, keine Prozeßhandlung


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