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Buch, Teil, Can.
1 6, 1, 1313| geändert, so ist das für den Täter günstigere Gesetz anzuwenden.~§ 2 6, 1, 1324| aufgeführten Umständen trifft den Täter keine Tatstrafe.~ 3 6, 1, 1326| mißbraucht hat;~3° einen Täter, der, obwohl eine Strafe 4 6, 1, 1328| Straftat führen, kann der Täter einer Buße oder einem Strafsicherungsmittel 5 6, 1, 1328| entstanden, so kann der Täter, auch wenn er von sich aus 6 6, 1, 1331| festgestellt worden ist:~1° muß der Täter ferngehalten oder muß von 7 6, 1, 1331| Grund dagegen;~2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, 8 6, 1, 1331| unerlaubt sind;~3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter 9 6, 1, 1331| Privilegien untersagt;~4° kann der Täter gültig keine Würde, kein 10 6, 1, 1331| erlangen;~5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, 11 6, 1, 1336| 1. Sühnestrafen, die den Täter entweder auf Dauer oder 12 6, 1, 1341| wiederhergestellt und der Täter gebessert werden kann.~ 13 6, 1, 1344| aussetzen, jedoch so, daß der Täter, wenn er innerhalb einer 14 6, 1, 1345| Can. 1345 — Sooft einem Täter der volle Gebrauch der Vernunft 15 6, 1, 1346| Can. 1346 — Sooft ein Täter mehrere Straftaten begangen 16 6, 1, 1347| werden, wenn nicht vorher der Täter mindestens einmal verwarnt 17 6, 1, 1347| davon auszugehen, daß ein Täter von der Widersetzlichkeit 18 6, 1, 1351| Die Strafe bindet den Täter überall, auch wenn das Recht 19 6, 1, 1352| ausgesetzt, solange sich der Täter in Todesgefahr befindet.~§ 20 6, 1, 1352| an dem Ort, wo sich der Täter aufhält, offenkundig ist, 21 6, 1, 1352| ausgesetzt, als sie der Täter nicht ohne Gefahr eines 22 6, 1, 1355| des Ortes, an dem sich der Täter aufhält, jedoch nach Rücksprache 23 6, 1, 1356| des Ortes, an dem sich der Täter aufhält;~2° wenn die Strafe 24 6, 1, 1358| Beugestrafe kann nur einem Täter erlassen werden, der gemäß 25 6, 1, 1359| Ausnahme derjenigen, die der Täter in seinem Bittgesuch böswillig 26 6, 1, 1363| rechtskräftig geworden ist, dem Täter das in can.~1651 genannte