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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

leitungsgewalt

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0 | TITEL VIII~LEITUNGSGEWALT (Cann. 129 – 144) ~ ~ 2 1, 0, 129 | 1. Zur Übernahme von Leitungsgewalt, die es aufgrund göttlicher 3 1, 0, 130 | Can. 130 — Leitungsgewalt wird an sich im äußeren 4 1, 0, 131 | 131 — § 1. Ordentliche Leitungsgewalt ist jene, die von Rechts 5 1, 0, 131 | übertragen wird.~§ 2. Ordentliche Leitungsgewalt kann entweder eigenberechtigte 6 1, 0, 135 | Can. 135 — § 1. Die Leitungsgewalt wird unterschieden in gesetzgebende, 7 1, 0, 144 | Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.~§ 2. Dieselbe Norm wird 8 2, 1, 274 | Weihegewalt oder kirchliche Leitungsgewalt erforderlich ist.~§ 2. Die 9 2, 2, 352 | übrigen Kardinälen keinerlei Leitungsgewalt, vielmehr gilt er als Erster 10 2, 2, 357 | aber hierüber keinerlei Leitungsgewalt, und sie haben sich in keiner 11 2, 2, 357 | Person betreffen, von der Leitungsgewalt des Diözesanbischofs ihres 12 2, 2, 366 | päpstlichen Vertretung von der Leitungsgewalt des Ortsordinarius exemt, 13 2, 2, 436 | sind.~§ 3. Keine andere Leitungsgewalt kommt den Metropoliten in 14 2, 2, 438 | lateinischen Kirche keine Leitungsgewalt mit sich, soweit nicht bei 15 2, 2, 445 | getroffen wird; es besitzt Leitungsgewalt, vor allem Gesetzgebungsgewalt, 16 2, 3, 596 | sie überdies kirchliche Leitungsgewalt sowohl für den äußeren als 17 5, 0, 1287| Laien, soweit sie nicht der Leitungsgewalt des Diözesanbischofs rechtmäßig 18 5, 0, 1290| Wirkungen hinsichtlich der der Leitungsgewalt der Kirche unterworfenen 19 6, 1, 1319| 1. Soweit jemand kraft Leitungsgewalt im äußeren Forum Verwaltungsbefehle 20 6, 1, 1331| auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.~§ 2. Wenn aber 21 6, 1, 1331| Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt 22 6, 1, 1333| alle oder einige Akte der Leitungsgewalt;~ die Ausübung aller oder 23 6, 1, 1333| Feststellungsurteil Akte der Leitungsgewalt nicht gültig setzen kann.~§ 24 6, 1, 1333| niemals:~ die Ämter oder die Leitungsgewalt, die nicht unter der Verfügungsgewalt 25 6, 1, 1335| spenden oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot 26 6, 1, 1335| Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten,


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