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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 157 | anderes im Recht ausdrücklich festgelegt ist, ist es Sache des Diözesanbischofs, 2 2, 1, 238 | Autorität etwas anderes festgelegt hat.~ 3 2, 1, 279 | Konzilien und der Päpste, festgelegt ist; weltliche Moden in 4 2, 2, 360 | durch besonderes Gesetz festgelegt sind.~ 5 2, 2, 367 | päpstlichen Ernennungsschreiben festgelegt ist, es endet aber mit der 6 2, 2, 399 | vom Apostolischen Stuhl festgelegt sind.~§ 2. Wenn das für 7 2, 2, 405 | ihrem Ernennungsschreiben festgelegt werden.~§ 2. Der Bischofskoadjutor 8 2, 2, 409 | der zuständigen Autorität festgelegt worden ist, bis zur Besitzergreifung 9 2, 2, 413 | Diözesanbischof in einem Verzeichnis festgelegt hat, das er möglichst bald 10 2, 2, 455 | Bischofskonferenz selbst festgelegt.~§ 4. In den Fällen, in 11 2, 2, 463 | Wählenden vom Diözesanbischof festgelegt werden.~§ 2. Zur Diözesansynode 12 2, 2, 471 | vom Recht oder vom Bischof festgelegt worden sind.~ 13 2, 2, 548 | Ernennungsschreiben des Diözesanbischofs festgelegt, des näheren aber durch 14 2, 2, 554 | durch das Partikularrecht festgelegt ist, zu ernennen.~§ 3. Der 15 2, 3, 636 | Weise, die im Eigenrecht festgelegt sind, haben die Ökonomen 16 2, 3, 668 | Eigenrecht nichts anderes festgelegt ist.~§ 4. Wer aufgrund der 17 2, 3, 687 | im Indult nichts anderes festgelegt ist. Es hat jedoch kein 18 2, 3, 696 | Eigenrecht des Instituts festgelegt sind.~§ 2. Für die Entlassung 19 2, 3, 727 | es in den Konstitutionen festgelegt ist.~§ 2. Handelt es sich 20 3, 0, 824 | dieses Titels über Bücher festgelegt wird, ist auf alle Schriftwerke 21 6, 1, 1327| einem Strafgebot Umstände festgelegt werden, die von der im Strafgebot 22 6, 1, 1328| die vollendete Straftat festgelegt ist.~ 23 6, 1, 1333| im Verwaltungsbefehl kann festgelegt werden, daß der Suspendierte 24 6, 1, 1334| vorhergehenden Canons wird festgelegt entweder durch Gesetz selbst 25 6, 1, 1336| anderen, die etwa ein Gesetz festgelegt hat, folgende:~1° Verbot 26 7, 2, 1639| Streitfrage nur dahingehend festgelegt werden, ob das vorinstanzliche