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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

beiden

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 104 | gerechten Grund kann jeder von beiden einen eigenen Wohnsitz oder 2 1, 0, 108 | viele Grade wie Personen in beiden Linien zusammen, nach Abzug 3 1, 0, 119 | Stichwahl statt zwischen den beiden Kandidaten, die den größeren 4 1, 0, 119 | mehrere sind, zwischen den beiden, die dem Lebensalter nach 5 1, 0, 122 | bestimmenden Verhältnisses beiden juristischen Personen zugute 6 1, 0, 122 | gehörenden Verbindlichkeiten beiden auferlegt werden.~ 7 2, 1, 207 | auch Laien.~§ 2. In diesen beiden Gruppen gibt es Gläubige, 8 2, 1, 268 | geäußert und keiner dieser beiden innerhalb von vier Monaten 9 2, 2, 520 | bestimmte festgelegte Zeit; in beiden Fällen ist hierüber eine 10 2, 3, 684 | Zustimmung des höheren Oberen der beiden Kloster und des Kapitels 11 2, 3, 706 | er voll für sich;~ in beiden Fällen aber muß er über 12 4, 1, 1105| Priester, der von einem dieser beiden delegiert worden ist, oder 13 4, 1, 1108| oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder 14 4, 1, 1116| Monat andauern wird.~§ 2. In beiden Fällen muß, wenn ein anderer 15 4, 1, 1121| Vertreter, auch wenn keiner von beiden ihr assistiert hat, möglichst 16 4, 1, 1125| katholischen Partners weiß;~ beiden Partnern sind die Zwecke 17 4, 1, 1125| darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen 18 4, 1, 1145| eingehalten werden kann.~§ 3. In beiden Fällen muß die erfolgte 19 4, 1, 1158| so muß der Konsens von beiden Partnern in der kanonischen 20 4, 1, 1158| Partners fortdauert, oder von beiden Partnern, wenn das Hindernis 21 4, 1, 1158| Partnern, wenn das Hindernis beiden Partnern bekannt ist.~ 22 4, 1, 1162| Can. 1162 — § 1. Wenn bei beiden Partnern oder bei einem 23 4, 1, 1163| werden, daß der Ehewille bei beiden Partnern fortdauert.~§ 2. 24 5, 0, 1283| Kurie aufbewahrt werden; in beiden Exemplaren ist jede Veränderung 25 7, 1, 1488| Can. 1488 — § 1. Beiden ist es verboten, die Streitsache 26 7, 2, 1503| geringerer Bedeutung ist.~§ 2. In beiden Fällen jedoch hat der Richter


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