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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 30 | worden ist; dabei sind die Bedingungen, die bei der Gewährung festgesetzt 2 1, 0, 39 | Can. 39 — Bedingungen gelten in einem Verwaltungsakt 3 1, 0, 41 | aufrechterhalten werden kann oder die Bedingungen nicht erfüllt sind, die 4 1, 0, 42 | wenn er aber wesentliche Bedingungen, die in dem Schriftstück 5 1, 0, 172 | bedingungslos und bestimmt.~§ 2. Bedingungen, die vor der Wahl der Stimmabgabe 6 1, 0, 174 | Wahlauftrag beigefügten Bedingungen beachten, sofern sie dem 7 1, 0, 174 | dem Recht widersprechende Bedingungen aber gelten als nicht beigefügt.~ 8 2, 1, 257 | Einrichtungen, sozialen Bedingungen, Gebräuchen und Gewohnheiten 9 2, 1, 258 | Alumnen und den örtlichen Bedingungen angepaßt, nach dem Urteil 10 2, 1, 271 | unter Beachtung derselben Bedingungen der Diözesanbischof der 11 2, 2, 425 | in § 1 vorgeschriebenen Bedingungen nicht beachtet worden sind, 12 2, 2, 506 | allgemeinen Rechtes, die Bedingungen festzulegen, die zur Gültigkeit 13 2, 3, 611 | Rechts, unbeschadet der Bedingungen, die der Zustimmung hinzugefügt 14 2, 3, 643 | Zulassung, aufstellen oder Bedingungen beifügen.~ 15 2, 3, 658 | das Eigenrecht beigefügten Bedingungen ist zur Gültigkeit der ewigen 16 2, 3, 714 | Leben unter den gewöhnlichen Bedingungen der Welt zu führen, und 17 2, 3, 721 | Gültigkeit, festlegen oder Bedingungen beifügen.~§ 3. Außerdem 18 2, 3, 735 | 642 — 645 festgelegten Bedingungen zu beachten.~§ 3. Das Eigenrecht 19 3, 0, 828 | herausgegeben werden, wobei die Bedingungen zu beachten sind, die von 20 4, 1, 1080| der dort vorgeschriebenen Bedingungen.~§ 2. Diese Vollmacht gilt 21 4, 1, 1086| dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 22 4, 1, 1125| erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:~1° der katholische 23 4, 1, 1165| Heilung einer Mischehe die Bedingungen des can. 1125 erfüllt sein; 24 4, 2, 1201| folgt der Natur und den Bedingungen des Aktes, dem er beigefügt 25 5, 0, 1263| Notstands und unter denselben Bedingungen eine außerordentliche und 26 5, 0, 1304| entsprechen.~§ 2. Weitere Bedingungen für die Errichtung und Annahme