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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

zeitlichen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 179 | weder in geistlichen noch in zeitlichen Angelegenheiten, und etwa 2 2, 1, 225 | Stellung, die Ordnung der zeitlichen Dinge im Geiste des Evangeliums 3 2, 1, 304 | sie sich entsprechend den zeitlichen und örtlichen Gebräuchen, 4 2, 2, 394 | je nach den örtlichen und zeitlichen Erfordernissen zu beteiligen 5 2, 2, 395 | länger als einen Monat im zeitlichen Zusammenhang oder mit Unterbrechung 6 2, 2, 447 | des Apostolates, die den zeitlichen und örtlichen Umständen 7 2, 2, 486 | auf die geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten der Diözese 8 2, 2, 533 | einen Monat im Jahr, im zeitlichen Zusammenhang oder mit Unterbrechung; 9 2, 2, 554 | Abwägen der örtlichen und zeitlichen Umstände für geeignet hält.~§ 10 2, 3, 587 | je nach den örtlichen und zeitlichen Erfordernissen entsprechend 11 2, 3, 653 | geeignet befunden wird, zu den zeitlichen Gelübden zuzulassen, andernfalls 12 2, 3, 656 | 656 — Zur Gültigkeit der zeitlichen Profeß ist erforderlich, 13 2, 3, 657 | kann der Zeitabschnitt der zeitlichen Profeß vom zuständigen Oberen 14 2, 3, 677 | unter Berücksichtigung der zeitlichen und örtlichen Erfordernisse 15 2, 3, 688 | verlassen.~§ 2. Wer während der zeitlichen Profeß aus einem schwerwiegenden 16 2, 3, 689 | 689 — § 1. Nach Ablauf der zeitlichen Profeß kann ein Mitglied, 17 2, 3, 689 | Ordensangehöriger während der zeitlichen Profeß geisteskrank, so 18 2, 3, 690 | eine entsprechende, der zeitlichen Profeß vorausgehende Erprobung 19 2, 3, 696 | Entlassung eines Mitglieds mit zeitlichen Gelübden genügen auch weniger 20 2, 3, 713 | sie dazu beitragen, die zeitlichen Dinge gottgemäß zu ordnen 21 2, 3, 720 | wie auch zur Übernahme von zeitlichen oder ewigen bzw. endgültigen 22 2, 3, 726 | 726 — § 1. Nach Ablauf der zeitlichen Eingliederung kann ein Mitglied 23 2, 3, 726 | Mitglied, das während seiner zeitlichen Eingliederung freiwillig 24 4, 1, 993 | Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden 25 4, 1, 1051| bedienen, die ihm, je nach den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen,


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