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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 83 | oder mit dem Erschöpfen der Zahl der Fälle, für die es gewährt 2 1, 0, 173 | Wahlvorsitzenden zu überprüfen, ob die Zahl der Stimmzettel der Zahl 3 1, 0, 173 | Zahl der Stimmzettel der Zahl der Wähler entspricht, die 4 1, 0, 173 | hat.~§ 3. Übersteigt die Zahl der Stimmzettel die Zahl 5 1, 0, 173 | Zahl der Stimmzettel die Zahl der Wähler, so ist die Wahl 6 1, 0, 203 | letzten Tages derselben Zahl oder, wenn der Monat einen 7 1, 0, 203 | Monat einen Tag derselben Zahl nicht hat, mit Ablauf des 8 2, 2, 475 | die Größe der Diözese, die Zahl der Einwohner oder andere 9 2, 2, 506 | Kapitels selbst und die Zahl der Kanoniker festzulegen; 10 4, 1, 942 | Versammlung einer angemessenen Zahl von Gläubigen zu erwarten 11 4, 1, 950 | von Messen ohne Angabe der Zahl der zu feiernden Messen 12 4, 1, 950 | gespendet wird, ist die Zahl nach der am Aufenthaltsort 13 4, 1, 958 | führen, in dem sie genau die Zahl der zu feiernden Messen, 14 4, 1, 961 | unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend 15 4, 1, 981 | Can. 981 — Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater 16 4, 1, 988 | bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie 17 4, 1, 1011| sie in möglichst großer Zahl an der Feier teilnehmen.~ 18 4, 1, 1049| Gültigkeit der Dispens auch die Zahl der Straftaten anzugeben.~§ 19 4, 2, 1188| sie sind jedoch in mäßiger Zahl und in angemessener Ordnung 20 4, 3, 1233| örtlichen Gegebenheiten, die Zahl der Pilger und besonders 21 7, 2, 1553| die Aufgabe, eine zu große Zahl von Zeugen einzuschränken.~ 22 7, 2, 1602| Verteidigungsschriftsätze, der Zahl der Ausfertigungen und anderer 23 7, 2, 1622| Gesetz vorgeschriebenen Zahl von Richtern gefällt worden