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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

vorgeschriebenen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 182 | Wahlbitte nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit abgesandt, so ist sie 2 2, 1, 230 | bestimmt sind, können durch den vorgeschriebenen liturgischen Ritus für die 3 2, 2, 395 | 2. Außer im Falle des vorgeschriebenen Rombesuchs oder bei pflichtmäßiger 4 2, 2, 421 | 2. Wenn innerhalb der vorgeschriebenen Zeit, aus welchem Grund 5 2, 2, 425 | auszeichnet.~§ 3. Wenn die in § 1 vorgeschriebenen Bedingungen nicht beachtet 6 2, 3, 592 | Stuhl in der von diesem vorgeschriebenen Form und Zeitfolge über 7 2, 3, 627 | den im allgemeinen Recht vorgeschriebenen Fällen hat das Eigenrecht 8 4, 1, 850 | gebilligten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ordnung gespendet; wenn 9 4, 1, 880 | gebilligten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Worte.~Can. 880 —§ 2. Das 10 4, 1, 929 | Eucharistie die in den Rubriken vorgeschriebenen liturgischen Gewänder zu 11 4, 1, 941 | den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Normen zu beachten.~§ 2. 12 4, 1, 951 | aber den vom Ordinarius vorgeschriebenen Zwecken zuzuführen hat; 13 4, 1, 996 | wenigstens beim Abschluß der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade 14 4, 1, 998 | den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Worte gesprochen werden.~ 15 4, 1, 1025| Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Prüfung gemäß dem Urteil 16 4, 1, 1037| werden, wenn sie nach dem vorgeschriebenen Ritus öffentlich vor Gott 17 4, 1, 1080| unter Wahrung der dort vorgeschriebenen Bedingungen.~§ 2. Diese 18 4, 1, 1121| oder vom Diözesanbischof vorgeschriebenen Weise in das Ehebuch einzutragen.~§ 19 4, 3, 1229| den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus gesegnet werden; sie 20 4, 3, 1237| den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten.~§ 2. Die alte Tradition, 21 7, 2, 1540| Beachtung der rechtlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten ausgestellt 22 7, 2, 1622| nicht von der vom Gesetz vorgeschriebenen Zahl von Richtern gefällt 23 7, 3, 1715| Veräußerung von Kirchengut vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu beachten.~


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