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Buch, Teil, Can.
1 2, 3, 695 | 1398 und 1395~genannten Straftaten entlassen werden, außer 2 2, 3, 695 | can.1395, § 2 genannten Straftaten der Ansicht, daß eine Entlassung 3 4, 1, 1044| nn. 3, 4, 5, 6 genannten Straftaten begangen hat.~§ 2. An der 4 4, 1, 1047| aufgrund öffentlich bekannter Straftaten nach can.1041, nn. 2 und 5 4, 1, 1049| Dispens auch die Zahl der Straftaten anzugeben.~§ 3. Eine allgemeine 6 6, 1 | TEIL I~STRAFTATEN UND STRAFEN IM ALLGEMEINEN ~ ~ 7 6, 1 | TITEL I~BESTRAFUNG VON STRAFTATEN IM ALLGEMEINEN (Cann. 1311 – 8 6, 1, 1312| angewandt: jene vor allem, um Straftaten vorzubeugen, diese eher, 9 6, 1, 1318| einzelne, arglistig begangene Straftaten, die ein schwereres Ärgernis 10 6, 1, 1318| Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten aufstellen.~ 11 6, 1, 1327| Norm, sei es für einzelne Straftaten. Ebenso können in einem 12 6, 1, 1346| Sooft ein Täter mehrere Straftaten begangen hat, wird es, falls 13 6, 1, 1362| außer es handelt sich um:~1° Straftaten, die der Glaubenskongregation 14 6, 1, 1362| 1397 und 1398 aufgeführten Straftaten, die in fünf Jahren verjährt;~ 15 6, 1, 1362| fünf Jahren verjährt;~3° Straftaten, die nicht vom allgemeinen 16 6, 2 | II~STRAFEN FÜR EINZELNE STRAFTATEN ~ ~ 17 6, 2 | TITEL I~STRAFTATEN GEGEN DIE RELIGION UND DIE 18 6, 2 | TITEL II~STRAFTATEN GEGEN DIE KIRCHLICHEN AUTORITÄTEN 19 6, 2 | TITEL V~STRAFTATEN GEGEN BESONDERE VERPFLICHTUNGEN ( 20 6, 2 | TITEL VI~STRAFTATEN GEGEN LEBEN UND FREIHEIT 21 7, 1, 1400| rechtserheblicher Tatbestände;~2° Straftaten im Hinblick auf die Verhängung 22 7, 1, 1425| 1688;~2° Strafsachen a) bei Straftaten, die die Strafe der Entlassung 23 7, 1, 1478| auftreten, um sich wegen eigener Straftaten zu verantworten, oder auf