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Buch, Teil, Can.
1 AposKons | Ergebnis der Prüfung wird er im ordentlichen Kongreß Bericht erstatten.~ 2 1, 0, 155 | Amtsübertragung auf dem ordentlichen Rechtsweg vorgenommen worden 3 2, 1, 240 | Can. 240 — § 1. Neben den ordentlichen Beichtvätern haben regelmäßig 4 2, 2, 346 | Bischofssynode, die zur ordentlichen Generalversammlung einberufen 5 2, 2, 353 | außerordentliche.~§ 2. Zum ordentlichen Konsistorium werden alle, 6 2, 2, 383 | ihrer Lebensumstände aus der ordentlichen Seelsorge nicht hinreichend 7 2, 2, 397 | Can. 397 — § 1. Der ordentlichen bischöflichen Visitation 8 2, 2, 568 | Lebensumstände nicht der ordentlichen Seelsorge der Pfarrer teilhaftig 9 2, 3, 638 | Grenze und die Weise der ordentlichen Verwaltung überschreiten, 10 2, 3, 638 | und Rechtshandlungen der ordentlichen Verwaltung nehmen außer 11 3, 0, 750 | Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; 12 4, 1, 960 | Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, 13 5, 0, 1281 | die Grenzen und Weise der ordentlichen Verwaltung überschreiten, 14 5, 0, 1281 | sowie die Art und Weise der ordentlichen Verwaltung überschreiten; 15 5, 0, 1285 | innerhalb der Grenzen der ordentlichen Verwaltung sind die Verwalter 16 7, 1, 1413 | so ist darüber nach den ordentlichen Zuständigkeitsregeln zu 17 7, 1, 1442 | persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen 18 7, 1, 1444 | Instanz über Sachen, die von ordentlichen Gerichten in erster Instanz 19 7, 2, 1524 | ist, die die Grenzen der ordentlichen Verwaltung überschreiten.~§ 20 7, 3, 1682 | bestätigen oder die Sache zur ordentlichen Untersuchung in weiterer 21 7, 3, 1686 | Außerachtlassung der Förmlichkeiten des ordentlichen Gerichtsverfahrens, jedoch 22 7, 3, 1688 | vorliegenden Fall auf dem ordentlichen Verf ahrensweg vorzugehen 23 7, 3, 1702 | über die Beweiserhebung im ordentlichen Streitverfahren und im Ehenichtigkeitsverfahren