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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 8 | erlangen ihre Rechtskraft erst nach Ablauf von drei Monaten, 2 1, 0, 47 | zuständigen Autorität wird erst rechtswirksam von dem Zeitpunkt 3 1, 0, 186 | Altersgrenze hat der Amtsverlust erst von dem Zeitpunkt an Rechtswirkung, 4 2, 2, 455 | getragen werden; sie erhalten erst dann Rechtskraft, wenn sie 5 2, 2, 542 | die Seelsorgsverantwortung erst vom Zeitpunkt der Besitzergreifung 6 4, 1, 847 | gesegnet wurde, und zwar erst in jüngster Zeit; ältere 7 4, 1, 869 | zweifelhaft bleibt, darf die Taufe erst gespendet werden, nachdem 8 4, 1, 982 | bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn 9 4, 1, 1020| Weiheentlaßschreiben dürfen erst nach Vorliegen aller Zeugnisse 10 4, 1, 1022| rechtmäßigen Weih eentlaßschreibens erst zur Weihespendung schreiten, 11 4, 1, 1031| dürfen zur Diakonenweihe erst nach Vollendung des dreiundzwanzigsten 12 4, 1, 1032| anstreben, darf der Diakonat erst nach Abschluß des fünften 13 4, 1, 1034| Presbyterat anstrebt, darf erst geweiht werden, wenn er 14 4, 1, 1037| dürfen zur Diakonenweihe erst zugelassen werden, wenn 15 4, 1, 1127| zu dispensieren, jedoch erst nach Befragen des Ordinarius 16 5, 0, 1292| dürfen Rat oder Zustimmung erst erteilen, nachdem sie genau 17 6, 1, 1314| so daß sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie verhängt 18 7, 1, 1459| vorzubringen, sofern sie sich nicht erst nach der Streitfestlegung 19 7, 1, 1462| werden; wer solche Einreden erst später einbringt, darf nicht 20 7, 2, 1519| Prozeßbevollmächtigten aber kann er erst einsetzen, wenn die Partei 21 7, 2, 1646| des can.1645, § 2, n. 5 erst später die frühere Entscheidung 22 7, 2, 1651| 1651 — Ein Urteil kann erst vollstreckt werden, wenn 23 7, 3, 1707| kann, hat der andere Gatte erst dann als vom Eheband gelöst