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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 173 | wenigstens zwei Wahlprüfer zu bestellen.~§ 2. Die Wahlprüfer haben 2 2, 1, 318 | verlangen, einen Kommissar bestellen, der den Verein in ihrem 3 2, 2, 425 | Diözesanadministrator ist ein Priester zu bestellen, der sich durch Wissen und 4 2, 2, 436 | Diözesanadministrator zu bestellen.~§ 2. Wo die Umstände es 5 2, 2, 452 | einen Generalsekretär zu bestellen.~§ 2. Der Vorsitzende der 6 2, 2, 482 | Kurie ist ein Kanzler zu bestellen, dessen vornehmliche Aufgabe, 7 2, 2, 508 | Diözesanbischof einen Priester zu bestellen, der diese Aufgabe wahrnimmt.~ 8 2, 2, 510 | ist, ist ein Pfarrer zu bestellen, ob er nun aus den Reihen 9 3, 0, 791 | 2° ist ein Priester zu bestellen, dessen Aufgabe es ist, 10 7, 1, 1420| richterlicher Gewalt zu bestellen, der vom Generalvikar verschieden 11 7, 1, 1421| Bischof Diözesanrichter zu bestellen, die Kleriker sein müssen.~§ 12 7, 1, 1429| Kollegiums zum Berichterstatter bestellen, der in der Versammlung 13 7, 1, 1430| Bistum ein Kirchenanwalt zu bestellen, der von Amts wegen zur 14 7, 1, 1432| Bistum ein Bandverteidiger zu bestellen; er ist von Amts wegen verpflichtet, 15 7, 1, 1481| Prozeßbevollmächtigten zu bestellen; sie kann aber, außer in 16 7, 1, 1481| Partei einen Verteidiger zu bestellen, die keinen Beistand hat.~ 17 7, 1, 1482| einen Prozeßbevollmächtigten bestellen, der sich nicht durch einen 18 7, 1, 1482| mehrere Anwälte zugleich zu bestellen.~ 19 7, 2, 1519| Vormund oder Pfleger zu bestellen; einen Prozeßbevollmächtigten 20 7, 2, 1575| Parteien Sachverständige zu bestellen oder, je nach Lage des Falls, 21 7, 4, 1723| Anwalt gemäß can.1481, § 1 zu bestellen.~§ 2. Unterläßt der Beschuldigte 22 7, 4, 1723| Streitfestlegung selbst einen Anwalt zu bestellen, der solange im Dienst bleibt,