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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 135 | Recht vorgeschriebene Weise auszuüben, und die Gewalt, die ein 2 1, 0, 135 | Recht vorgeschriebene Weise auszuüben und kann nur zur Vornahme 3 2, 1, 255 | Erfordernisse des Ortes und der Zeit auszuüben.~ 4 2, 1, 257 | das geistliche Amt dort auszuüben, daß sie nämlich auch die 5 2, 1, 271 | dort das geistliche Amt auszuüben, darf der Diözesanbischof, 6 2, 1, 292 | verboten, die Weihegewalt auszuüben, unbeschadet der Vorschrift 7 2, 1, 297 | Diözesanbischofs ausübt oder auszuüben beabsichtigt.~ 8 2, 2, 364 | schützen;~8° die Befugnisse auszuüben und die übrigen Aufträge 9 2, 2, 394 | Fähigkeiten das Apostolat auszuüben, und sie zu ermahnen, sich 10 2, 2, 409 | der die Diözese leitet, auszuüben.~ 11 2, 2, 414 | Hirtensorge für die Diözese auszuüben, und zwar nur für die Zeit 12 2, 2, 519 | Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester 13 2, 3, 611 | Institut eigenen Aufgaben auszuüben entsprechend den Vorschriften 14 2, 3, 617 | führen und ihre Vollmacht auszuüben nach den Normen des allgemeinen 15 2, 3, 618 | Kirche empfangene Vollmacht auszuüben. Dem Willen Gottes also 16 2, 3, 622 | die gemäß dem Eigenrecht auszuüben ist; die übrigen Oberen 17 4, 1, 966 | die Absolution erteilt, auszuüben.~§ 2. Diese Befugnis kann 18 4, 3, 1214| Gottesdienst vornehmlich öffentlich auszuüben.~ 19 6, 1, 1331| Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt 20 6, 1, 1336| verliehen wurde;~3° Verbot, das auszuüben, was unter n. 2 aufgeführt 21 6, 1, 1336| außerhalb eines bestimmten Ortes auszuüben; diese Verbote haben niemals 22 6, 1, 1338| selbst oder einige ihrer Akte auszuüben; ebenso kann es keine Aberkennung