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Buch, Teil, Can.
1 1, 0, 127 | oder eines Personenkreises bedarf, muß das Kollegium bzw. 2 1, 0, 127 | irgendwelcher Personen als einzelner bedarf, gilt:~1° wenn die Zustimmung 3 1, 0, 147 | Wahl keiner Bestätigung bedarf.~ 4 1, 0, 178 | die keiner Bestätigung bedarf, erhält der Gewählte sofort 5 1, 0, 179 | die Wahl einer Bestätigung bedarf, muß der Gewählte selbst 6 1, 0, 189 | ist, ob er nun der Annahme bedarf oder nicht, muß er gegenüber 7 1, 0, 189 | Verzicht, welcher der Annahme bedarf, nicht innerhalb von drei 8 1, 0, 189 | wenn er der Annahme nicht bedarf, erlangt er Rechtskraft 9 2, 1, 230 | wahrnehmen.~§ 3* Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil 10 2, 1, 242 | Normen zu erstellen und bedarf der Genehmigung des Heiligen 11 2, 1, 324 | geistlichen Berater wählen;~dieser bedarf jedoch der Bestätigung des 12 2, 2, 430 | zuständigen Kollegium vorzulegen, bedarf aber keiner Annahme; wenn 13 4, 1, 886 | Firmung erlaubt spendet, bedarf der Bischof, wenn es sich 14 5, 0, 1277| Konsultorenkollegium hören; er bedarf jedoch der Zustimmung eben 15 5, 0, 1292| des Konsultorenkollegiums bedarf, sowie derjenigen, die davon 16 5, 0, 1292| betroffen sind. Ihrer Zustimmung bedarf der Diözesanbischof selbst 17 5, 0, 1292| historisch wertvolle Sachen, so bedarf es zur Gültigkeit der Veräußerung 18 5, 0, 1304| angenommen werden kann, bedarf es der schriftlichen Erlaubnis 19 7, 2, 1507| ihrer Streitsache ein, so bedarf es keiner Ladung, aber der 20 7, 3, 1716| Richter bestätigt wird, so bedarf der Schiedsspruch in einem