Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Konkordanzen (Hapax - Wörter, die nur einmal vorkommen) |
Buch, Teil, Can.
2503 7, 2, 1571 | Festsetzung des Richters erstattet werden.~ 2504 3, 0, 777 | Unterweisung, ordnungsgemäß auf die Erstbeichte und die Erstkommunion und 2505 7, 2, 1575 | Sachverständigen bereits erstellte Berichte heranzuziehen.~ 2506 7, 1, 1415 | Entscheidung der Sache, das als erstes die belangte Partei rechtmäßig 2507 7, 3, 1683 | kann ihn das Gericht als erstinstanzlich zulassen und darüber entscheiden.~ 2508 7, 3, 1682 | 1682 — § 1. Das Urteil, das erstmals eine Ehe für nichtig erklärt 2509 4, 1, 1136 | strenge Pflicht und das erstrangige Recht, nach Kräften sowohl 2510 2, 1, 301 | andere geistliche Zwecke erstreben sollen, deren Erreichung 2511 3, 0, 777 | einen bestimmten Zeitraum erstreckenden katechetischen Unterweisung, 2512 2, 3, 647 | Zustimmung seines Rates erteilten Bewilligung des obersten 2513 6, 1, 1333 | Suspension, die den Empfang von Erträgen, Gehalt, Pensionen oder 2514 5, 0, 1284 | 4° Vermögenseinkünfte und Erträgnisse genau und zum rechten Zeit 2515 5, 0, 1303 | Zeit aus den jährlichen Erträgnissen Messen zu feiern und andere 2516 4, 1, 876 | Getauften selbst, wenn dieser im Erwachsenenalter die Taufe empfangen hat.~ 2517 7, 2, 1645 | Gegen ein in Rechtskraft erwachsenes Urteil gibt es die Wiedereinsetzung 2518 4, 1, 1014 | anwesenden Bischöfe den Erwählten weihen.~ 2519 7, 2, 1568 | überhaupt alles, was an Erwähnenswertem bei der Zeugeneinvernahme 2520 7, 1, 1448 | feindlicher Einstellung, Erwartung eines Gewinns oder Vermeidung 2521 4, 1, 916 | der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, 2522 2, 1, 279 | theologischen verbunden sind, zu erweitern, soweit sie im besonderen 2523 1, 0, 16 | Gesetz einschränkt oder erweitert oder ein zweifelhaftes Gesetz 2524 4, 1, 962 | bemüht, einen Akt der Reue zu erwekken.~ 2525 2, 3, 660 | sein, gegebenenfalls mit Erwerb entsprechender kirchlicher 2526 2, 3, 668 | verzichtet hat, verliert die Erwerbs- und Besitzfähigkeit und 2527 1, 0, 17 | Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung; wenn 2528 4, 1, 858 | durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.~§ 2. Der 2529 1, 0, 192 | aufgrund eines Vertrags erworbener Rechte, oder von Rechts 2530 2, 2, 435 | der Metropolit vor, der Erzbischof der Diözese ist, die ihm 2531 7, 1, 1439 | sind Suffragane derselben Erzdiözese.~§ 2. Die Bischofskonferenz 2532 4, 0, 836 | Dienst am Wort, durch das er erzeugt und genährt wird.~ 2533 2, 1, 233 | christlichen Familien, die Erzieher und in besonderer Weise 2534 4, 1, 985 | Seminars oder einer anderen Erziehungseinrichtung dürfen sakramentale Beichten 2535 5, 0, 1294 | Der aus einer Veräußerung erzielte Erlös ist entweder sicher 2536 2, 2, 553 | Dechant, der auch Dekan oder Erzpriester oder anders genannt wird, 2537 AposKons | servanda in canonizatione et beatificatione Sanctorum 2538 2, 3, 725 | Geist des Instituts nach evangelischer Vollkommenheit streben und 2539 2, 2, 436 | genau gewahrt werden, und eventuelle Mißbräuche dem Papst mitzuteilen;~ 2540 7, 3, 1682 | erklärt hat, ist zusammen mit eventuellen Berufungsklagen und den 2541 AposKons | DIENER DER DIENER GOTTES~ZU EWIGEM GEDENKEN~ ~ ~ Christus 2542 2, 3, 727 | Ein Mitglied, das nach ewiger Eingliederung das Institut 2543 2, 2, 521 | festgelegte Weise, auch durch ein Examen, sicher feststehen.~ 2544 5, 0, 1283 | aufbewahrt werden; in beiden Exemplaren ist jede Veränderung zu 2545 2, 2, 431 | Gebiet zu verbinden.~§ 2. Exemte Diözesen darf es künftig 2546 4, 1, 888 | die Spender sie auch an exemten Orten vollziehen.~ 2547 1, 0, 195 | angemessene Zeit lang für seine Existenz gesorgt wird, wenn nicht 2548 2, 1, 267 | diesem unterschriebenes Exkardinationsschreiben erhalten; in gleicher Weise 2549 2, 1, 269 | vergewissert und außerdem vom exkardinierenden Diözesanbischof, wenn nötig 2550 2, 1, 268 | aus der eigenen Teilkirche exkardiniert.~ 2551 2, 3, 686 | vom Diözesanbischof die Exklaustration auferlegt werden.~ 2552 2, 3, 686 | mit ewigen Gelübden das Exklaustrationsindult gewähren, allerdings nicht 2553 2, 3, 686 | 2. Die Gewährung des Exklaustrationsindultes für Nonnen ist ausschließlich 2554 2, 3, 687 | Can. 687 — Das exklaustrierte Mitglied gilt als von den 2555 4, 1, 915 | nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung 2556 6, 1, 1331 | Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:~1° jeglicher 2557 4, 2, 1172 | Niemand kann rechtmäßig Exorzismen über Besessene aussprechen, 2558 6, 1, 1328 | Straftat vorgesehene Strafe zu, eš sei denn, Gesetz oder Verwaltungsbefehl 2559 2, 2, 489 | Schrank oder ein eigenes Fach im allgemeinen Archiv, das 2560 1, 0, 19 | und ständigen Ansicht der Fachgelehrten.~ 2561 7, 1, 1428 | Lebensführung, Klugheit und Fachkenntnisse auszeichnen.~§ 3. Aufgabe 2562 3, 0, 830 | erstellen, die sich durch Fachwissen, Rechtgläubigkeit und kluges 2563 7, 2, 1574 | gestützt auf die Regeln ihres Fachwissens, erforderlich sind, um eine 2564 2, 1, 251 | die theologischen Studien fähiger macht.~ 2565 1, 0, 54 | durch die die Entscheidung fällende Autorität mitgeteilt wird.~§ 2566 6, 2 | TITEL IV~FÄLSCHUNGSDELIKT (Cann. 1390 – 1391) ~ ~ 2567 6, 1, 1325 | Unkenntnis, sei sie grob fahrlässig oder absichtlich, kann bei 2568 1, 0, 123 | geregelt; wenn diese schweigen, fallen sie der unmittelbar höheren 2569 7, 2, 1645 | Beweise, die sich später als falsch erwiesen haben, derart stützt, 2570 1, 0, 63 | Erschleichung im Sinne der Angabe falscher Tatsachen entgegen, wenn 2571 4, 3, 1248 | Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.~ 2572 4, 1, 1128 | die Einheit im Ehe- und Familienleben zu pflegen.~ 2573 4, 1, 913 | Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des 2574 2, 3, 660 | Ausbildung soll systematisch, dem Fassungsvermögen der Mitglieder angepaßt, 2575 4, 3, 1252 | Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen 2576 AposKons | da qualche tempo vom 6. Februar 1930 die „Historische Sektion“ 2577 1, 0, 144 | für den inneren Bereich fehlende ausführende Leitungsgewalt.~§ 2578 4, 3, 1248 | gefeiert wird.~§ 2. Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers 2579 4, 2, 1192 | anderenfalls ist es privat.~§ 2. Feierlich ist ein Gelübde, wenn es 2580 4, 3, 1217 | die Pfarrkirchen sind in feierlichem Ritus zu weihen.~ 2581 2, 2, 503 | deren Aufgabe es ist, die feierlicheren Gottesdienste in der Kathedral- 2582 2, 2, 358 | übertragen wurde, bei einer Feierlichkeit oder bei einer Versammlung 2583 4, 3, 1245 | Pflicht zur Beachtung eines Feiertages oder Bußtages dispensieren 2584 7, 1, 1448 | freundschaftlichem Verkehr, feindlicher Einstellung, Erwartung eines 2585 7, 1, 1432 | Nichtigkeit oder Auflösung ins Feld geführt werden kann.~ 2586 2, 2, 533 | mit Unterbrechung; auf die Ferienzeit werden die Tage nicht angerechnet, 2587 7, 2, 1557 | Richter den Grund für sein Fernbleiben mitzuteilen.~ 2588 2, 1, 258 | Can. 258 — Damit sie die Fertigkeit zur Ausübung des Apostolats 2589 2, 1, 255 | Alumnen die Grundsätze und Fertigkeiten zu lernen, ihren Dienst, 2590 2, 3, 576 | kanonischer Anerkennung feste Formen für eine dementsprechende 2591 4, 1, 938 | beweglich sein; er muß aus festem, undurchsichtigem Material 2592 2, 2, 386 | ihm geeignet scheinen, in fester Haltung zu schützen, in 2593 3, 0, 767 | Bußzeit oder wegen eines Festes oder eines traurigen Anlasses.~§ 2594 7, 2, 1509 | Bekanntgabe müssen in den Akten festgehalten werden.~ 2595 2, 3, 684 | sonstiger im Eigenrecht festgelegter Erfordernisse, die Zustimmung 2596 4, 1, 874 | rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet 2597 6, 2, 1397 | oder Täuschung entführt, festhält, verstümmelt oder schwer 2598 2, 2, 342 | und Sitte, bei Wahrung und Festigung der kirchlichen Disziplin 2599 6, 1, 1333 | Oberen stehen, der die Strafe festsetzt;~2° das Wohnrecht des Täters, 2600 7, 3, 1705 | Unterlagen der Nichtvollzug nicht feststehe, kann der in can.1701, § 2601 4, 3, 1237 | Can. 1237 — § 1. Feststehende Altäre sind zu weihen, Tragaltäre 2602 6, 1, 1342 | eine Strafe verhängt oder feststellt, wenn nichts anderes feststeht 2603 6, 1, 1333 | Verhängungs- oder einem Feststellungsurteil Akte der Leitungsgewalt 2604 3, 0, 791 | jedes Jahr ein angemessener finanzieller Beitrag für die Missionen 2605 7, 1, 1462 | prozeßausschließende Einreden, die litis finitae genannt werden, müssen vor 2606 4, 1, 895 | der Firmspendung in das Firmbuch der Diözesankurie einzutragen 2607 4, 1, 884 | Autorität die Befugnis zu firmen besitzt, in einzelnen Fällen 2608 4, 1, 892 | Can. 892 — Dem Firmling soll, soweit dies geschehen 2609 2, 3, 645 | müssen sie ein Tauf- und Firmzeugnis sowie ein Zeugnis des Ledigenstandes 2610 4, 1, 1061 | durch den die Ehegatten ein Fleisch werden.~§ 2. Haben die Ehegatten 2611 4, 3, 1251 | Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise 2612 2, 2, 568 | Auswanderer, Vertriebene, Flüchtlinge, Nomaden, Seeleute, sollen 2613 2, 3, 684 | Instituts bzw. derselben Föderation oder Konföderation übertreten 2614 2, 3, 582 | für Konföderationen und Föderationen.~ 2615 2, 3, 605 | erkennen; sie sollen deren Förderern behilflich sein, ihre Vorhaben 2616 2, 2, 497 | Priesterrates betrifft, gilt folgendes:~1° etwa die Hälfte ist 2617 2, 1, 214 | des geistlichen Lebens zu folgenj sofern diese mit der Lehre 2618 2, 2, 511 | beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen.~ 2619 7, 2, 1645 | gegenteilige Entscheidung fordernde Tatsachen unzweifelhaft 2620 7, 2, 1532 | anderen Fällen steht die Forderung der Eidesleistung in seinem 2621 4, 2, 1167 | Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten.~ 2622 4, 1, 1121 | Dispens von der kanonischen Formpflicht geschlossen wurde, hat der 2623 7, 2, 1612 | Parteivorbringen und den formulierten Streitfragen berichtet werden.~§ 2624 1, 0, 181 | ausgedrückt werden; die Formulierung ich wähle bzw. ich erbitte 2625 2, 3, 724 | ihre ständige geistliche Formung hat den Leitern des Instituts 2626 4, 1, 1077 | verbieten, solange dieser fortbesteht.~§ 2. Allein die höchste 2627 4, 1, 1004 | schwer erkrankt oder wenn bei Fortdauer derselben Krankheit die 2628 6, 1, 1362 | oder, wenn es sich um eine fortdauernde oder eine gewohnheitsmäßige 2629 2, 2, 533 | getroffen wird, daß bei fortdauernder Abwesenheit eines Pfarrers 2630 6, 2, 1394 | Einsicht gekommen ist und fortfährt, Ärgernis zu geben, kann 2631 2, 3, 661 | und praktische Ausbildung fortführen; die Oberen aber sollen 2632 2, 2, 340 | bis der neue Papst dessen Fortführung angeordnet oder es aufgelöst 2633 3, 0, 780 | daß sie nämlich ständig fortgebildet werden, die Lehre der Kirche 2634 7, 2, 1592 | und dessen Vollstreckung fortgesetzt wird.~§ 2. Vor Erlaß des 2635 2, 1, 251 | philosophische Forschung der fortschreitenden Zeit nehmen muß, ist so 2636 4, 1, 904 | Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester 2637 2, 2, 487 | authentische Abschrift oder eine Fotokopie in eigener Person oder über 2638 7, 2, 1533 | Bandverteidiger können dem Richter Fragepunkte vorlegen, über die eine 2639 2, 2, 524 | Can. 524 — Eine freigewordene Pfarrei hat der Diözesanbischof 2640 7, 4, 1726 | erklären und den Beschuldigten freisprechen, selbst wenn gleichzeitig 2641 4, 3, 1251 | Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz 2642 4, 3, 1250 | die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die 2643 4, 3, 1251 | Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf 2644 1, 0, 153 | Rechtswirkung vom Tag des Freiwerdens des Amtes an.~§ 3. Das Versprechen 2645 2, 1, 240 | den Alumnen hat es immer freizustehen, unter Beachtung der Seminarordnung 2646 4, 3, 1247 | die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper 2647 2, 2, 383 | katholischen Kirche stehen, hat er Freundlichkeit und Liebe, walten zu lassen 2648 2, 1, 245 | die Pflege des Bandes der Freundschaft und der Verbindung mit anderen 2649 7, 1, 1448 | Vormundschaft oder Pflegschaft, freundschaftlichem Verkehr, feindlicher Einstellung, 2650 4, 3, 1240 | geben oder auf weltlichen Friedhöfen wenigstens Bereiche, die 2651 4, 3, 1243 | 1243 — Zur Wahrung der Friedhofsordnung, besonders hinsichtlich 2652 4, 1, 1146 | nicht, zunächst in einem friedlichen Zusammenleben ohne Schmähung 2653 4, 1, 924 | Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so daß keine Gefahr 2654 7, 1, 1465 | daß der Prozeß nicht wegen Fristverlängerung allzu lange dauert.~ 2655 4, 3, 1234 | Volkskünstlerische Votivgaben und Frömmigkeitsdokumente sind in den Heiligtümern 2656 4, 3, 1230 | Ort, zu dem aus besonderem Frömmigkeitsgrund zahlreiche Gläubige mit 2657 7, 1, 1413 | über dessen Erbschaft oder frommes Vermächtnis der Rechtsstreit 2658 4, 1, 1063 | Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus 2659 4, 1, 1063 | eingeführt werden;~3° durch eine fruchtbringende liturgische Feier der Eheschließung, 2660 2, 1, 245 | sind die Alumnen zu einer fruchtbringenden Ausübung des seelsorglichen 2661 4, 1, 1145 | mit dem Hinweis, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist sein Schweigen 2662 AposKons | erstellen.~3° In Fällen aus früherer Zeit und in jenen neueren 2663 1, 0, 20 | späteres Gesetz hebt ein früheres ganz oder teilweise auf, 2664 AposKons | Kirche jedoch, die von den frühesten Zeiten der christlichen 2665 4, 1, 1051 | erscheinen, wie beispielsweise Führungszeugnisse, Bekanntmachungen oder andere 2666 3, 0, 794 | Menschen zu helfen, daß sie zur Fülle des christlichen Lebens 2667 2, 3, 723 | Diese erste, zumindest fünfjährige Eingliederung hat gemäß 2668 2, 2, 378 | guten Ruf hat;~3° wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist;~4° wenigstens 2669 2, 2, 425 | werden, wer Priester ist, das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat 2670 4, 1, 1031 | frühestens nach Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres und mit Zustimmung 2671 2, 2, 354 | gebeten, bei Vollendung des fünfundsiebzigsten Lebensjahres dem Papst den 2672 4, 1, 1031 | erteilt werden, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben 2673 4, 1, 1031 | frühestens nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zugelassen 2674 1, 0, 78 | wenn der Ort innerhalb von fünfzig Jahren wiederhergestellt 2675 4, 2, 1166 | bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden.~ 2676 4, 1, 994 | sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.~ 2677 2, 2, 384 | Can. 384 — Mit besonderer Fürsorge hat der Diözesanbischof 2678 2, 2, 443 | Partikularkonzilien können auch andere als Gäste eingeladen werden, wenn 2679 4, 1, 1086 | 1126 erfüllt sind.~§ 3. Galt ein Partner zur Zeit der 2680 AposKons | innerlich bewege, Gott aus ganzem Herzen zu lieben und einander 2681 2, 3, 722 | dahingehend zu belehren, es ganzheitlich auf das Apostolat auszurichten, 2682 2, 1, 268 | dem Diözesanbischof der Gastgeberkirche als auch gegenüber dem eigenen 2683 2, 1, 268 | Diözesanbischof schriftlich geäußert und keiner dieser beiden 2684 6, 1, 1324 | Trunkenheit oder ähnlich gearteter Geistestrübung ohne Vernunftgebrauch 2685 4, 3, 1214 | Gottesdienst bestimmtes Gebäude, zu dem die Gläubigen das 2686 7, 2, 1570 | eines Zeugnisbetruges ist gebannt.~ 2687 4, 3, 1235 | Altar genannt, wenn er so gebaut ist, daß er mit dem Boden 2688 3, 0, 826 | veröffentlicht werden.~§ 3. Gebetbücher für den öffentlichen oder 2689 6, 2, 1371 | dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht 2690 7, 5, 1742 | Priesterrat hierzu für ständig gebildeten Kreis ausgewählt sind, gelangt 2691 2, 3, 604 | vom Diözesanbischof nach gebilligtem liturgischem Ritus Gott 2692 4, 1, 1049 | die gutgläubig ungenannt geblieben sind, mit Ausnahme der Irregularitäten 2693 2, 3, 683 | kann er nach ergebnislos gebliebener Mahnung des Ordensoberen 2694 4, 1, 1138 | der ehelichen Gemeinschaft geboren sind.~ 2695 2, 2, 497 | nach Maßgabe der Statuten geborene Mitglieder sein, die also 2696 4, 1, 1137 | Putativehe empfangenen oder geborenen Kinder.~ 2697 4, 1, 865 | verspricht, sich an die Gebote der christlichen Religion 2698 4, 1, 986 | genehm sind, Gelegenheit geboten wird, zu einer persönlichen 2699 2, 1, 222 | Gerechtigkeit zu fördern und, des Gebotes des Herrn eingedenk, aus 2700 4, 3, 1239 | Ausschluß jedweden profanen Gebrauchs allein dem Gottesdienst 2701 4, 1, 1101 | den bei der Eheschließung gebrauchten Worten oder Zeichen übereinstimmt.~§ 2702 5, 0, 1264 | Bischöfe einer Provinz:~1° Gebühren für die Akte der freiwilligen 2703 2, 2, 555 | schließlich, daß das Pfarrhaus mit gebührender Umsicht gepflegt wird.~§ 2704 1, 0, 101 | ist der Herkunftsort der Geburtsort selbst; bei einem Findelkind 2705 4, 1, 897 | eucharistische Opfer, die Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung 2706 7, 2, 1565 | nach einer Auffrischung des Gedächtnisses sicher behauptet werden 2707 2, 1, 234 | Jugendlichen, die sich mit dem Gedanken tragen, auf das Priestertum 2708 AposKons | DIENER GOTTES~ZU EWIGEM GEDENKEN~ ~ ~ Christus Jesus, 2709 2, 2, 402 | der Diözese, der er selbst gedient hat.~ 2710 7, 2, 1602 | mit den wichtigen Urkunden gedruckt werden, so ist die vorgängige 2711 1, 0, 5 | ist; dieses darf nämlich geduldet werden, wenn es nach dem 2712 2, 3, 619 | trösten, gegenüber allen geduldig sein.~ 2713 AposKons | zuständige Kongregation mit einem geeigneteren Hilfsmittel für die Arbeit 2714 3, 0, 762 | Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen 2715 4, 0, 837 | das unter den Bischöfen geeinte und geordnete heilige Volk; 2716 7, 2, 1548 | Verschwägerten Rufschädigung, gefährliche Belästigungen oder sonstige 2717 6, 2, 1391 | benutzt;~2° wer ein sonstiges gefälschtes oder verändertes Dokument 2718 2, 2, 566 | 2. In Krankenhäusern, Gefängnissen und auf Seereisen hat der 2719 4, 1, 939 | einem Ziborium, d.h. einem Gefäß, sind für die Erfordernisse 2720 4, 1, 1089 | entführt oder wenigstens gefangengehalten wird, kann es eine gültige 2721 3, 0, 786 | denen sie noch nicht Wurzel gefaßt hat, eingepflanzt; dies 2722 2, 2, 500 | Bekanntgabe der gemäß § 2 gefaßten Beschlüsse zu sorgen.~ 2723 4, 1, 938 | undurchsichtigem Material gefertigt und so verschlossen sein, 2724 2, 1, 248 | so daß sie in dem dadurch gefestigten und von daher genährten 2725 4, 1, 892 | dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge 2726 4, 1, 895 | Can. 895 — Die Namen der Gefirmten sind unter Angabe des Spenders, 2727 1, 0, 114 | aufgrund einer durch Dekret gegebenen besonderen Verleihung seitens 2728 4, 3, 1233 | sooft das die örtlichen Gegebenheiten, die Zahl der Pilger und 2729 7, 5, 1745 | sogar noch etwa vorhandene Gegenbeweise vorbringt, 2° anschließend, 2730 4, 1, 877 | im weltlichen Bereich der Gegend so gehandhabt wird, auch 2731 1, 0, 190 | Rechtes zur Darlegung von Gegengründen, die im Recht vorgeschriebene 2732 2, 1, 239 | Disziplinen in geeigneter gegenseitiger Abstimmung vortragen.~§ 2733 2, 2, 472 | 472 — Hinsichtlich der Gegenstände und Personen, die in der 2734 4, 2, 1194 | Veränderung des versprochenen Gegenstandes, durch Wegfall bzw. Nichteintritt 2735 4, 2, 1183 | gewährt werden, wenn nicht ihr gegenteiliger Wille feststeht, und unter 2736 7, 2, 1560 | der Richter sie einander gegenüberstellen, wobei Streit und Ärgernis 2737 7, 5, 1745 | Einsicht in die Akten seine Gegenvorstellungen in einer schriftlichen Äußerung 2738 2, 2, 407 | Um so gut wie möglich das gegenwärtige und künftige Wohl der Diözese 2739 2, 3, 663 | empfangen und den im Sakrament gegenwärtigen Herrn anbeten.~§ 3. Sie 2740 2, 2, 350 | Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der 2741 7, 2, 1551 | Vernehmung verzichten; die gegnerische Partei kann aber darauf 2742 6, 1, 1333 | den Empfang von Erträgen, Gehalt, Pensionen oder von anderen 2743 4, 1, 877 | weltlichen Bereich der Gegend so gehandhabt wird, auch der leiblichen 2744 4, 0, 839 | die Gläubigen in Wahrheit geheiligt seien, wie auch durch Werke 2745 7, 2, 1602 | erforderlich und eine etwaige Geheimhaltungspflicht sicherzustellen.~§ 3. Hinsichtlich 2746 7, 2, 1546 | 1548, § 2, n. 2 oder einer Geheimnisverletzung vorgelegt werden können.~§ 2747 2, 3, 674 | Beispiel an und lassen es in geheimnisvoller apostolischer Fruchtbarkeit 2748 2, 2, 489 | kann; in ihm müssen die geheimzuhaltenden Dokumente mit größter Sorgfalt 2749 7, 2, 1605 | zu dem Zweck, daß er auf Geheiß des Richters oder auf Antrag 2750 5, 0, 1283 | genaues und ins einzelne gehendes und von ihnen zu unterzeichnendes 2751 4, 1, 985 | Novizenmeister und sein Gehilfe sowie der Rektor eines Seminars 2752 3, 0, 821 | zur christlichen Kultur gehörende Wissenschaften gelehrt werden.~ 2753 1, 0, 122 | kommen und die zu diesen gehörenden Verbindlichkeiten beiden 2754 2, 3, 652 | sie schrittweise für die gehörige Führung des dem Institut 2755 4, 1, 1051 | und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen 2756 1, 0, 121 | Vermögensrechte, die den früheren gehörten, und übernimmt die Verbindlichkeiten, 2757 2, 3, 631 | erlassen, denen alle zu gehorchen haben.~§ 2. Die Zusammensetzung 2758 6, 2, 1371 | gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung im Ungehorsam 2759 2, 3, 601 | Nachfolge des bis zum Tode gehorsamen Christus übernommene evangelische 2760 2, 3, 590 | auch kraft der heiligen Gehorsamsbindung Folge zu leisten.~ 2761 2, 3, 705 | Instituts; er ist aber kraft des Gehorsamsgelübdes einzig und allein dem Papst 2762 1, 0, 199 | Visitationsrecht und die Gehorsamspflicht, so daß die Gläubigen von 2763 4, 1, 938 | wird, mit größter Sorgfalt gehütet wird.~ 2764 2, 3, 689 | während der zeitlichen Profeß geisteskrank, so kann er, selbst wenn 2765 6, 1, 1325 | Trunkenheit oder andere Geistestrübungen, wenn diese mit Absicht 2766 3, 0, 777 | auch die körperlich und geistig Behinderten katechetisch 2767 7, 5, 1741 | Unerfahrenheit oder dauernde geistige oder körperliche Schwäche, 2768 1, 0, 87 | nach seinem Urteil zu deren geistlichem Wohl beiträgt, von Disziplinargesetzen 2769 4, 1, 1062 | etwa entstandener Schäden geklagt werden.~ 2770 7, 1, 1474 | eine andere diesem Gericht geläufige Sprache zu übersetzen, wobei 2771 1, 0, 19 | Gesetzen, die für ähnlich gelagerte Fälle erlassen worden sind, 2772 7, 1, 1488 | können vom Richter mit einer Geldstrafe belegt werden. Darüber hinaus 2773 7, 1, 1489 | zu suspendieren und mit Geldstrafen oder anderen angemessenen 2774 2, 1, 285 | die Verpflichtung zu einer Geldzahlung ohne festgelegten Grund 2775 1, 0, 13 | bestimmen oder die in dem Gebiet gelegene unbewegliche Sachen betreffen.~§ 2776 AposKons | Schriftsatz auch anderen Gelehrten, die nicht in der Liste 2777 4, 2, 1200 | Zwang oder schwerer Furcht geleisteter Eid ist von Rechts wegen 2778 4, 1, 861 | von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und 2779 4, 2, 1198 | in der Schwebe, wie der Gelobende in dem Ordensinstitut bleibt.~ 2780 5, 0, 1296 | von wem und gegen wen, zur Geltendmachung der Rechte der Kirche anzustrengen 2781 2, 3, 690 | vorausgehende Erprobung und eine Gelübdezeit festzulegen, die der ewigen 2782 2, 1, 206 | zu einer dem Evangelium gemäßen Lebensführung einlädt und 2783 4, 1, 1086 | zur Zeit der Eheschließung gemeinhin als getauft oder war seine 2784 2, 2, 550 | in dem mehrere Priester gemeinschaftlich wohnen, sofern die Wahrnehmung 2785 4, 1, 1153 | oder auf andere Weise das gemeinschaftliche Leben unerträglich macht, 2786 2, 1, 245 | Dienst leisten; durch das Gemeinschaftsleben im Seminar und durch die 2787 2, 1, 280 | eine gewisse Pflege des Gemeinschaftslebens sehr empfohlen; wo eine 2788 2, 1, 227 | Angelegenheiten des irdischen Gemeinwesens jene Freiheit zuerkannt 2789 2, 1, 222 | Caritas sowie für einen an. gemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst 2790 2, 3, 666 | Unterscheidung eingehalten und das gemieden werden, was der eigenen 2791 6, 1, 1324 | festgesetzte Strafe muß gemildert werden oder an ihre Stelle 2792 6, 1, 1324 | jemandem, der einen nur geminderten Vernunftgebrauch hatte;~ 2793 4, 2, 1192 | Sachleistung versprochen wird; gemischt ist es, wenn es sowohl persönlicher 2794 2, 1, 248 | gefestigten und von daher genährten eigenen Glauben die Lehre 2795 5, 0, 1283 | zu verwalten;~2° ist ein genaues und ins einzelne gehendes 2796 5, 0, 1286 | Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche 2797 4, 1, 986 | Tagen und Stunden, die ihnen genehm sind, Gelegenheit geboten 2798 4, 1, 955 | baldmöglichst ihre Feier ihm genehmen Priestern anzuvertrauen, 2799 5, 0, 1305 | einem vom Ordinarius zu genehmigenden sicheren Ort zu dem Zweck 2800 5, 0, 1272 | abgestimmter und von ihm genehmigter Normen, das Benefizialwesen 2801 2, 2, 418 | während jegliche Gewalt von General- und Bischofsvikar aufhört, 2802 AposKons | Eigenart nach dem Urteil des Generalberichterstatters dies erforderlich gemacht 2803 2, 3, 616 | aufzuheben, ist Sache des Generalkapitels, wenn die Konstitutionen 2804 2, 2, 458 | 458 — Es ist Aufgabe des Generalsekretariates:~1° den Bericht über die 2805 AposKons | gesammelt hat, den nachfolgenden Generationen in dem Werk überliefert, 2806 2, 2, 483 | Unterschrift öffentlichen Glauben genießt, bestellt werden, und zwar 2807 2, 2, 364 | Informativprozeß über die in Aussicht Genommenen gemäß den vom Apostolischen 2808 AposKons | geworden.[Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 40.]~ ~Unter ihnen 2809 2, 3, 642 | geeigneten Charakter und genügende Reife haben, um das dem 2810 3, 0, 750 | und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom 2811 1, 0, 63 | Amtsbrauch und der kanonischen Gepflogenheit entsprechend zur Gültigkeit 2812 5, 0, 1304 | betreffenden Region üblichen Gepflogenheiten voll den Stiftungsverpflichtungen 2813 AposKons | theologischen Gutachtern geprüften Bücher des Dieners Gottes 2814 7, 2, 1596 | zuzulassen, in dem es sich gerade befindet; dabei ist ihm 2815 AposKons | und in Jesus, dem Herrn, gerechtfertigt, in der Taufe des Glaubens 2816 7, 1, 1493 | nicht widersprechen dürfen, gerichtlich belangen, einerlei ob in 2817 7, 2, 1607 | Can. 1607 — Bei einem auf gerichtlichem Weg durchgeführten Verfahren 2818 7, 2, 1512 | Sache des Richters oder des Gerichts, bei dem die Klage erhoben 2819 6, 1, 1341 | dafür zu sorgen, daß der Gerichts- oder der Verwaltungsweg 2820 7, 1, 1445 | geordnete Amtsführung im Gerichtsbereich zu überwachen und gegen 2821 7, 2 | LADUNG UND ANKÜNDIGUNG DER GERICHTSHANDLUNGEN~ 2822 2, 2, 360 | den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, 2823 7, 1, 1417 | oder Strafsache in jeder Gerichtsinstanz und in jedem Prozeßabschnitt 2824 7, 1 | TITEL III~GERICHTSORDNUNG (Cann. 1446 – 1475) ~ ~ ~ 2825 7, 1 | KAPITEL IV~GERICHTSORT~ 2826 7, 1 | AUFGABEN DER RICHTER UND DES GERICHTSPERSONALS ~ 2827 7, 1, 1470 | Gerichtes nur jene Personen im Gerichtssaal zugegen sein, die das Gesetz 2828 7, 2, 1507 | keiner Ladung, aber der Gerichtsschreiber hat in den Akten zu vermerken, 2829 7, 1, 1407 | belangte Partei mehrere Gerichtsstände, so kann der Kläger den 2830 1, 0, 16 | Auslegung aber nach Art eines Gerichtsurteils oder eines Verwal. tungsaktes 2831 7, 2, 1507 | muß der Richter oder der Gerichtsvorsitzende die übrigen Parteien vor 2832 7, 2, 1609 | darauf hat unter Leitung des Gerichtsvorsitzenden eine Erörterung vor allem 2833 6, 1, 1328 | belegt werden, die aber geringer sein muß als die, welche 2834 4, 1, 952 | annehmen, ebenso auch ein geringeres.~§ 2. Wo ein derartiges 2835 4, 1, 948 | für die je ein, wenn auch geringes, Stipendium gegeben und 2836 1, 0, 3 | bis jetzt fort ohne die geringste Einschränkung durch entgegenstehende 2837 1, 0, 20 | Gesetz hebt aber nicht im geringsten partikulares oder besonderes 2838 7, 2, 1572 | seine eigene Meinung, ein Gerücht oder vom Hörensagen berichtet;~ 2839 4, 1, 1116 | anwesend sein kann, dieser gerufen werden und zusammen mit 2840 4, 1, 998 | indem die Kranken mit Öl gesalbt und die in den liturgischen 2841 2, 1, 319 | über die Verwendung der gesammelten Spenden und Almosen muß 2842 2, 2, 365 | 365 — § 1. Ein päpstlicher Gesandter, der zugleich eine Vertretung 2843 4, 2, 1173 | lobt ihn ohne Unterlaß in Gesang und Gebet und tritt bei 2844 4, 3, 1209 | sofern dadurch niemand geschädigt wird, auch durch einen einzigen 2845 7, 4, 1729 | Der durch eine Straftat Geschädigte kann gemäß can. 1596 im 2846 2, 3, 638 | Veräußerung und jedweden Geschäftes, durch das sich die Vermögenslage 2847 4, 3, 1211 | 1211 — Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer 2848 2, 1, 245 | Zusammenleben der Menschen geschätzt werden, und zwar so, daß 2849 4, 1, 849 | befreit, zu Kindern Gottes neu geschaffen und, durch ein untilgbares 2850 4, 1, 982 | Zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde 2851 2, 3, 575 | Beispiel, sind ein göttliches Geschenk an die Kirche, das sie von 2852 7, 1, 1456 | gerichtlichen Tätigkeit irgendwelche Geschenke anzunehmen.~ 2853 3, 0, 804 | und durch pädagogisches Geschick auszeichnen.~ 2854 AposKons | Akten und Urkunden nach Rom geschickt hat, ist bei der Heiligen 2855 2, 3, 606 | gleicher Weise für beide Geschlechter.~ 2856 7, 3, 1680 | Prozessen mit dem Klagegrund des geschlechtlichen Unvermögens oder des Konsensmangels 2857 4, 1, 1096 | darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft 2858 7, 5, 1733 | Weise Streit vermieden oder geschlichtet wird.~§ 2. Die Bischofskonferenz 2859 2, 1, 252 | die sich immer auf das geschriebene Wort Gottes zusammen mit 2860 3, 0, 750 | all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort 2861 7, 1, 1470 | Gehorsam, wie sie dem Gericht geschuldet werden, in schwerer Weise 2862 4, 1, 1003 | Priester ist es erlaubt, das gesegnete Öl mit sich zu führen, um 2863 4, 1, 1148 | Würdigung der sittlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse 2864 2, 2, 361 | Heiliger Stuhl ist in diesem Gesetzbuch nicht nur der Papst zu verstehen, 2865 7, 1, 1403 | die Vorschriften dieses Gesetzbuches Anwendung, sooft in diesem 2866 1, 0, 31 | welche die Art und Weise der Gesetzesanwendung genauer bestimmt oder die 2867 AposKons | vorgenommenen Erhebungen alle Gesetzesbestimmungen eingehalten worden sind; 2868 1, 0, 29 | Gesetzgeber für eine passiv gesetzesfähige Gemeinschaft gemeinsame 2869 1, 0, 25 | einer wenigstens passiv gesetzesfähigen Gemeinschaft mit der Ab. 2870 1, 0, 8 | eine kürzere oder längere Gesetzesschwebe besonders und ausdrücklich 2871 AposKons | darauf zu achten hat, ob die Gesetzesvorschriften bei der Verfahrensdurchführung 2872 1, 0, 17 | und auf die Absicht des Gesetzgebers.~ 2873 1, 0, 197 | das, was in der weltlichen Gesetzgebung der betreffenden Nation 2874 7, 1, 1409 | werden, falls kein anderer gesetzlicher Zuständigkeitsgrund besteht.~ 2875 2, 2, 407 | Übereinstimmung mit ihm in Dienst und Gesinnung vorgehen.~ 2876 4, 1, 948 | Can. 948 — Es sind gesonderte Messen nach den Meinungen 2877 5, 0, 1308 | Meßverpflichtungen aus gesondertem Zweckvermögen, das aus Vermächtnissen 2878 4, 1, 869 | Zweifel an der Gültigkeit der gespendeten Taufe erklärt wurden.~ 2879 4, 1, 998 | Büchern vorgeschriebenen Worte gesprochen werden.~ 2880 7, 2, 1537 | vorgebrachten außergerichtlichen Geständnisses ist es Sache des Richters, 2881 3, 0, 822 | irgendeiner Weise an der Gestaltung dieser Mittel oder ihrem 2882 5, 0, 1308 | Vermächtnissen stammt oder sonstwie gestiftet wurde, bis zur Höhe des 2883 2, 3, 607 | ganzen Person eine von Gott gestiftete wunderbare Verbindung in 2884 1, 0, 161 | Amt verzichtet hat oder gestorben ist, kann der Inhaber des 2885 7, 1, 1488 | ist, aus der Anwaltsliste gestrichen werden.~§ 2. Auf gleiche 2886 5, 0, 1292 | teilbar, so müssen in dem Gesuch um die Erlaubnis die bereits 2887 2, 3, 619 | aufzubauen, in der Gott vor allem gesucht und geliebt wird. Darum 2888 6, 1, 1322 | deliktsunfähig, auch wenn er gesund schien, als er Gesetz oder 2889 2, 3, 578 | des Instituts sowie dessen gesunde Überlieferungen, die alle 2890 2, 3, 576 | der Stifter und gemäß den gesunden Überlieferungen wachsen 2891 2, 1, 231 | und Sicherheit sowie ihre Gesundheitsfürsorge, wie man sagt, gebührend 2892 4, 1, 1051 | physischen und psychischen Gesundheitszustand, 2° der Diözesanbischof 2893 1, 0, 167 | aber an ihr wegen seines Gesundheitszustandes nicht teilnehmen kann, ist 2894 2, 3, 639 | Geschäft für das Institut getätigt hat, muß das Institut haften.~§ 2895 4, 1, 919 | Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme 2896 7, 1, 1463 | Instanz, außer es ist eine getrennte Verhandlung erforderlich 2897 4, 3, 1249 | ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe 2898 2, 3, 578 | Instituts bilden, sind von allen getreulich zu wahren.~ 2899 1, 0, 112 | selbst längere Zeit hindurch geübte Brauch, die Sakramente nach 2900 2, 2, 332 | Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe 2901 1, 0, 74 | jemand von einem ihm mündlich gewährten Gnadenerweis im inneren 2902 4, 1, 929 | vorgeschriebenen liturgischen Gewänder zu tragen.~ 2903 7, 3, 1703 | wird der Richter jedoch gewahr, daß die vorgebrachten Beweise 2904 7, 1, 1469 | 1. Ein Richter, der gewaltsam aus seinem Gebiet vertrieben 2905 4, 1, 1015 | persönlich erteilen, sofern er geweihter Bischof ist.~ 2906 2, 3, 715 | unbeschadet dessen, was ihr geweihtes Leben im eigenen Institut 2907 2, 1, 287 | Parteien und an der Leitung von Gewerkschaften dürfen sie nicht aktiv teilnehmen, 2908 5, 0, 1293 | Caritas oder ein anderer gewichtiger pastoralem Grund;~2° eine 2909 7, 3, 1705 | abzuwägen, ob noch etwas Gewichtiges für eine Neuvorlage des 2910 2, 3, 703 | der Ordensniederlassung gewiesen werden. Der höhere Obere 2911 7, 2, 1571 | entstandene Auslagen und Gewinnausfall anläßlich ihrer Vernehmung 2912 7, 1, 1448 | Einstellung, Erwartung eines Gewinns oder Vermeidung eines Verlustes 2913 4, 1, 996 | dazu fähig ist, Ablässe gewinnt, muß er zumindest die allgemeine 2914 1, 0, 70 | er nach seinem klugen und gewissenhaften Ermessen den Gnadenerweis 2915 4, 1, 988 | nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und 2916 2, 3, 719 | empfangen.~§ 4. Die notwendige Gewissensführung sollen sie frei erhalten 2917 2, 3, 602 | durch das alle Mitglieder gewissermaßen zu einer Familie eigener 2918 2, 1, 246 | Empfang des Bußsakramentes gewöhnen;~es wird empfohlen, daß 2919 4, 1, 958 | heiligen Stätte, in denen gewöhnlich Meßstipendien entgegengenommen 2920 4, 1, 913 | sie den Leib Christi von gewöhnlicher Speise unterscheiden und 2921 6, 1, 1362 | eine fortdauernde oder eine gewohnheitsmäßige Straftat handelt, mit dem 2922 2, 3, 588 | aufgrund des von seinem Stifter gewollten Zieles oder Vorhabens oder 2923 4, 1, 984 | Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten 2924 1, 0, 111 | gehört, beide übereinstimmend gewünscht haben, daß ihr Kind in der 2925 2, 3, 639 | gewöhnlichen Einkünften die Zinsen gezahlt und innerhalb einer nicht 2926 4, 1, 1008 | untilgbaren Prägemals, mit dem sie gezeichnet werden, zu geistlichen Amtsträgern 2927 AposKons | Tagen die Notwendigkeit gezeigt hatte, daß die zuständige 2928 2, 1, 284 | örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.~ 2929 2, 1, 285 | sich für ihren Stand nicht geziemt, völlig fernzuhalten.~§ 2930 AposKons | durch das Motu proprio Già da qualche tempo vom 6. 2931 4, 1, 897 | gesamte christliche Leben Gipfelpunkt und Quelle;~durch dieses 2932 4, 1, 964 | befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater 2933 7, 1, 1497 | der Rechtsanspruch eines Gläubigers hinreichend feststeht.~§ 2934 4, 1, 1125 | bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat 2935 3, 0, 767 | aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche 2936 3, 0, 750 | zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist;~daher 2937 6, 1, 1362 | 1° Straftaten, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind;~2° eine 2938 4, 1, 1150 | Zweifelsfall erfreut sich das Glaubensprivileg der Rechtsgunst.~ 2939 3, 0, 751 | Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die 2940 3, 0, 752 | Can. 752 — Nicht Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes 2941 7, 1, 1496 | wahrscheinlichen Gründen glaubhaft gemacht hat, daß er an einer 2942 1, 0, 81 | Gutdünken oder einer anderen gleichbedeutenden Klausel gegeben.~ 2943 1, 0, 181 | Wort ich erbitte oder ein gleichbedeutendes Wort ausgedrückt werden; 2944 1, 0, 115 | Entscheidungsfällung zusammenwirken, sei es gleichberechtigt oder nicht; anderenfalls 2945 2, 3, 744 | Can. 744 — § 1. Gleichermaßen ist es auch dem obersten 2946 4, 1, 1135 | haben gleiche Pflicht und gleiches Recht bezüglich der Gemeinschaft 2947 4, 1, 1127 | Ehekonsenses vorzunehmen;~gleichfalls darf keine religiöse Feier 2948 6, 2, 1381 | Ausscheiden aus dem Amt gleichgesetzt.~ 2949 4, 1, 849 | untilgbares Prägemal Christus gleichgestaltet, der Kirche eingegliedert; 2950 2, 1, 286 | Kleriker nicht ausüben, gleichgültig, ob in eigener Person oder 2951 2, 1, 208 | in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, 2952 4, 2, 1197 | selbst in ein besseres oder gleichwertiges Gut umgewandelt werden; 2953 4, 2, 1183 | Katechumenen den Gläubigen gleichzustellen.~§ 2. Wenn Eltern vorhatten, 2954 AposKons | heilige und er sie sich glorreich darstelle. Nachdem er folglich 2955 1, 0, 76 | besonderen Rechtsakt gewährter gnaden-erweis zugunsten bestimmter physischer 2956 4, 1, 1161 | Zeitpunkt der Gewährung des Gnadenaktes; die rückwirkende Kraft 2957 1, 0, 63 | Motu proprio ergangenen Gnadenbescheid handelt.~§ 2. Ebenso steht 2958 AposKons | sondern aufgrund seines Gnadenbeschlusses berufen und in Jesus, dem 2959 1, 0, 59 | mündliche Gewährung von Gnadenerweisen, wenn nicht etwas anderes 2960 7, 3, 1704 | über die Angemessenheit des Gnadenerweises zu erstatten hat.~§ 2. Ist 2961 AposKons | christlicher Tugenden und göttliche Gnadengaben den Gläubigen zu frommer 2962 7, 3, 1697 | Can. 1697 — Das Recht, gnadenweise die Auflösung einer gültigen, 2963 1, 0, 98 | denen Minderjährige nach göttlichem Gesetz oder kanonischem 2964 6, 2, 1365 | 1365 — Wer sich verbotener Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit 2965 4, 3, 1221 | einer Kirche muß zur Zeit gottesdienstlicher Feiern frei und kostenlos 2966 2, 2, 562 | heiligen Geräte und des Gotteshauses Sorge zu tragen und dafür, 2967 6, 2, 1369 | Kommunikationsmitteln eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die 2968 4, 3, 1234 | eifrige Verkündigung des Gotteswortes, durch geeignete Pflege 2969 3, 0, 768 | wie auch über die nach der gottgegebenen Ordnung zu regelnden weltlichen 2970 2, 3, 713 | beitragen, die zeitlichen Dinge gottgemäß zu ordnen und die Welt in 2971 2, 3, 675 | muß immer aus einer tiefen Gottverbundenheit hervorgehen und muß diese 2972 4, 3, 1241 | besonderen Friedhof, d.h. eine Grabanlage haben, die nach dem Urteil 2973 2, 2, 443 | daß die einzelnen dieser Gremien je zwei kollegial bestellte 2974 6, 1, 1346 | der Spruchstrafen allzu groß erscheint, dem klugen Ermessen 2975 2, 3, 616 | unbeschadet der Verfügungen der Gründer oder Wohltäter und wohlerworbener 2976 AposKons | strittige theologische Fragen gründlich geprüft werden, bevor sie 2977 AposKons | Durchführung als auch durch gründliches Studium der Fälle und schließlich 2978 AposKons | jedoch unter Wahrung der Gründlichkeit der Erhebungen in einer 2979 2, 3, 612 | Änderung, die, unbeschadet der Gründungsgesetze, sich lediglich auf die 2980 2, 3, 575 | Die evangelischen Räte, grundgelegt in Christi, des Meisters, 2981 3, 0, 781 | Evangelisierung ist als grundlegende Aufgabe des Volkes Gottes 2982 2, 3, 587 | wahren vorschreibt, die Grundnormen enthalten sein über die 2983 3, 0, 747 | zu urteilen, insoweit die Grundrechte der menschlichen Person 2984 7, 2, 1512 | anhängig, so daß sofort der Grundsatz Platz greift:~Während des 2985 4, 1, 1041 | gehindert war oder die Frau in gültiger Ehe verheiratet oder an 2986 AposKons | Kanonisationsverfahrens günstig scheinen.~2° Sollte der 2987 7, 1, 1488 | sie von anderen Gerichten günstiger entschieden werden.~ 2988 2, 3, 634 | unmäßigem Gewinn und von Güteranhäufung zu vermeiden.~ 2989 7, 3, 1713 | einen Vergleich, d. h.~eine gütliche Beilegung herbeizuführen; 2990 7, 2, 1558 | staatlichen Recht einer ähnlichen Gunst erfreuen, sind an einem 2991 6, 1, 1338 | Privilegien, Befugnisse, Gunsterweise, Titel, Auszeichnungen, 2992 2, 1, 306 | und anderen geistlichen Gunsterweisen teilhat, ist es erforderlich 2993 6, 1, 1336 | Privilegs, einer Befugnis, eines Gunsterweises, eines Titels, einer Auszeichnung, 2994 3, 0, 830 | Verfügung stehen, oder auch eine Gutachterkommission bilden, welche die Ortsordinarien 2995 1, 0, 81 | der Klausel nach unserem Gutdünken oder einer anderen gleichbedeutenden 2996 4, 3, 1234 | Bußsakramentes, wie auch der gutgeheißenen Formen der Volksfrömmigkeit.~§ 2997 4, 1, 1049 | jedoch auch für solche, die gutgläubig ungenannt geblieben sind, 2998 2, 2, 535 | die Dokumente nicht in die Hände Unbefugter gelangen.~§ 5. 2999 4, 1, 897 | kirchlichen Werke des Apostolats hängen nämlich mit der heiligsten 3000 6, 2, 1364 | 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen 3001 4, 2, 1184 | offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern;~2° denjenigen, 3002 6, 1, 1326 | Can. 1326 — § 1. Härter als Gesetz oder Verwaltungsbefehl