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Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Konkordanzen (Hapax - Wörter, die nur einmal vorkommen) |
Buch, Teil, Can.
3503 7, 2, 1572 | schwankend ist;~4° ob er Mitzeugen für seine Aussage hat oder 3504 7, 2, 1609 | Rechts- und Tatsachengründe mitzubringen, aufgrund derer sie zu ihrem 3505 2, 1, 279 | festgelegt ist; weltliche Moden in der Ausdrucksweise und 3506 4, 1, 955 | sind, anderen überlassen möchte, hat baldmöglichst ihre 3507 2, 1, 304 | welchen Namen sie auch führen mögen, müssen Statuten haben, 3508 6, 1, 1315 | eine unbestimmte oder eine mögliche Strafe androht, kann ein 3509 4, 2, 1191 | Versprechen, das sich auf ein mögliches und besseres Gut bezieht, 3510 5, 0, 1271 | und der Liebe gemäß den Möglichkeiten ihrer Diözese zur Besorgung 3511 2, 3, 613 | von Regularkanonikern und Mönchen unter der Leitung und Aufsicht 3512 7, 1, 1427 | Streitsachen zwischen zwei Mönchsklöstern entscheidet der Abtpräses 3513 7, 1, 1427 | rechtlich selbständiges Mönchskloster handelt, der örtliche Abt 3514 4, 1, 941 | dem Ziborium oder mit der Monstranz vorgenommen werden; dabei 3515 7, 3, 1699 | Schwierigkeiten in rechtlicher oder moralischer Hinsicht auf, so soll der 3516 7, 2 | SEKTION II~MÜNDLICHES STREITVERFAHREN (Cann. 1656 – 3517 4, 1, 877 | Mutter einzutragen, wenn ihre Mutterschaft öffentlich feststeht oder 3518 2, 1, 249 | Alumnen nicht nur in ihrer Muttersprache sorgfältig unterwiesen werden, 3519 2, 3, 604 | Christus, dem Sohn Gottes, mystisch anverlobt und für den Dienst 3520 AposKons | Christi besonders genau nachahmten, und schließlich alle jene, 3521 2, 2, 431 | Vorgehen der verschiedenen Nachbardiözesen entsprechend den persönlichen 3522 4, 1, 918 | Can. 918 — Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen 3523 7, 2, 1532 | wollen, oder wenigstens den Nacheid, die Wahrheit gesagt zu 3524 1, 0, 153 | ungültig und wird auch durch nachfolgendes Freiwerden nicht gültig.~§ 3525 2, 2, 331 | übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, 3526 1, 0, 132 | der ihm in der Leitung nachfolgt.~ 3527 4, 1, 869 | Zweifel aber nach eingehender Nachforschung bestehen bleibt, ist dem 3528 2, 3, 665 | soll von diesen sorgsam nachgegangen und geholfen werden, daß 3529 2, 3, 649 | mehr als fünfzehn Tagen muß nachgeholt werden.~§ 2. Mit Erlaubnis 3530 4, 1, 1042 | einer Verwaltertätigkeit nachgeht, die Klerikern nach Maßgabe 3531 2, 1, 276 | die Priester sind daher nachhaltig eingeladen, täglich das 3532 2, 2, 385 | und für das geweihte Leben nachhaltigst zu fördern, wobei seine 3533 6, 1, 1357 | inneren sakramentalen Bereich nachlassen, wenn es für den Pönitenten 3534 6, 1, 1357 | 2. Bei der Gewährung des Nachlasses hat der Beichtvater dem 3535 4, 1, 1122 | Eheschließungsortes eine Nachricht über die Eheschließung möglichst 3536 2, 2, 364 | dem Apostolischen Stuhl Nachrichten zu übermitteln über die 3537 AposKons | folglich für die Zukunft nachstehende Bestimmungen einzuhalten 3538 6, 1, 1335 | einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist 3539 7, 2, 1546 | Abschrift ohne die erwähnten Nachteile ausgehändigt werden, so 3540 1, 0, 82 | Privileg, das für andere nicht nachteilig ist; ein Privileg aber, 3541 4, 1, 938 | Eucharistie vor allem zur Nachtzeit an einem anderen, sichereren 3542 7, 1, 1499 | seinen Rechtsanspruch nicht nachweisen kann.~ 3543 1, 0, 179 | Rechtsanspruch, wenn er nicht nachweist, daß er durch einen gerechten 3544 AposKons | Vollkommenheit des Vaters nachzuahmen, sendet er allen den Heiligen 3545 2, 3, 604 | in besonders enger Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach 3546 1, 0, 182 | höheren Autorität um Dispens nachzusuchen, wenn eine Bestätigung nicht 3547 6, 1, 1339 | Denjenigen, der sich in nächster Gelegenheit befindet, eine 3548 4, 1, 963 | Sünden vergeben werden, bei nächstmöglicher Gelegenheit, sofern nicht 3549 4, 3, 1234 | Heiligtümern oder in deren Nähe sichtbar aufzustellen und 3550 2, 1, 276 | verpflichtet;~5° wird ihnen nahegelegt, regelmäßig dem betrachtenden 3551 2, 1, 252 | Lehre kennenlernen, sie zur Nahrung des eigenen geistlichen 3552 6, 1, 1357 | der Rekurs aber kann ohne Namensnennung auch durch den Beichtvater 3553 2, 1, 295 | der das Recht hat, ein nationales oder internationales Seminar 3554 4, 3, 1231 | 1231 — Damit ein Heiligtum Nationalheiligtum genannt werden kann, muß 3555 4, 3, 1232 | der Ortsordinarius, eines Nationalheiligtums die Bischofskonferenz, eines 3556 2, 2, 518 | nach Ritus, Sprache oder Nationalität der Gläubigen eines Gebietes 3557 7, 1, 1400 | oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen 3558 5, 0, 1299 | Can. 1299 — § 1. Wer vom Naturrecht her und aufgrund des kanonischen 3559 4, 1, 924 | besteht.~§ 3. Der Wein muß naturrein und aus Weintrauben gewonnen 3560 4, 3, 1236 | zwar aus einem einzigen Naturstein; nach dem Urteil der Bischofskonferenz 3561 7, 2, 1596 | Recht verteidigt, sei es als Nebenbeteiligter, um einer Streitpartei zu 3562 4, 1, 1146 | wenn der andere Partner negativ auf die Befragung geantwortet 3563 4, 1, 1145 | Frist sein Schweigen als negative Antwort verstanden wird.~§ 3564 2, 1, 216 | kirchlichen Autorität katholisch nennen.~ 3565 2, 2, 515 | errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den 3566 3, 0, 829 | Erlaubnis gilt nicht für Neuausgaben oder Übersetzungen.~ 3567 4, 1, 1004 | Kranke nach seiner Genesung neuerdings schwer erkrankt oder wenn 3568 AposKons | früherer Zeit und in jenen neueren Datums, deren besondere 3569 7, 1, 1445 | Personenstandssachen, deren neuerliche Behandlung die Römische 3570 AposKons | Verfahrensordnung etwas geändert.~ ~Nach neuesten Erfahrungen erschien es 3571 4, 1, 1042 | frei geworden ist;~3° ein Neugetaufter, sofern er sich nach dem 3572 2, 2, 355 | verkündet dem Volk den Namen des neugewählten Papstes; desgleichen legt 3573 | neun 3574 7, 3, 1705 | etwas Gewichtiges für eine Neuvorlage des Bittgesuches angeführt 3575 1, 0, 177 | Monats, nachdem ihm die Nichtannahme bekannt geworden ist, zu 3576 5, 0, 1284 | aber verhüten, daß durch Nichtbeachtung der weltlichen Gesetze der 3577 2, 2, 364 | Gemeinschaften, aber auch den nichtchristlichen Religionen unterstützt werden;~ 3578 4, 1, 1139 | Can. 1139 — Nichteheliche Kinder werden legitimiert 3579 4, 1, 1091 | Nachkommen, ob ehelichen oder nichtehelichen.~§ 2. In der Seitenlinie 3580 3, 0, 784 | können Einheimische oder Nichteinheimische bestellt werden, und zwar 3581 4, 2, 1194 | Gegenstandes, durch Wegfall bzw. Nichteintritt der Bedingung, von der das 3582 1, 0, 175 | nicht behandelt ist, 2° bei Nichterfüllung einer dem Wahlauftrag beigefügten 3583 7, 3, 1687 | nach can. 1686 oder die Nichterteilung der Dispens sicher feststehen, 3584 1, 0, 82 | Can. 82 — Durch Nichtgebrauch oder gegenteiligen Gebrauch 3585 1, 0, 162 | ebenso, wer zweimal einen als nichtgeeignet Befundenen vorgeschlagen 3586 2, 2, 383 | verstanden wird.~§ 4. Er hat die Nichtgetauften als ihm im Herrn anempfohlen 3587 2, 1, 256 | mit Nichtkatholiken und Nichtgläubigen, in der Pfarrverwaltung 3588 3, 0, 771 | Botschaft des Evangeliums zu den Nichtglaubenden in ihrem Gebiet gelangt, 3589 7, 1, 1445 | Signatur befindet über:~1° Nichtigkeitsbeschwerden, Anträge auf Wiedereinsetzung 3590 4, 1, 1165 | werden, auch wenn mehrere Nichtigkeitsgründe in derselben Ehe zusammentreffen; 3591 4, 1, 1077 | kann einem Eheverbot eine Nichtigkeitsklausel beifügen.~ 3592 7, 3, 1681 | Zustimmung der Parteien den Nichtigkeitsprozeß aussetzen, die Beweiserhebung 3593 4, 1, 868 | katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen 3594 3, 0, 820 | Universitäten und Fakultäten, auch nichtkirchlichen, eine wechselseitige Zusammenarbeit 3595 2, 1, 317 | Ordensoberen zu.~§ 3. In nichtklerikalen Vereinen können Laien das 3596 7, 1, 1427 | oder einem Laien oder einer nichtklösterlichen juristischen Person, so 3597 1, 0, 115 | nicht; anderenfalls ist sie nichtkollegial.~§ 3. Eine Gesamtheit von 3598 4, 1, 1082 | ist die für den inneren nichtsakramentalen Bereich von einem geheimen 3599 7, 3, 1681 | auf die Dispens von der nichtvollzogenen Ehe ergänzen und anschließend 3600 7, 3, 1705 | daß aus den Unterlagen der Nichtvollzug nicht feststehe, kann der 3601 5, 0, 1289 | Dienst nicht eigenmächtig niederlegen; wenn durch die eigenmächtige 3602 2, 3, 644 | befragt zu haben, und auch niemanden, der Schulden hat, die er 3603 | nirgends 3604 2, 1, 256 | und um andere drängende Nöte, auch sozialer Art, sorgen.~ 3605 2, 3, 619 | Institutes; in persönlichen Nöten sollen sie ihnen geziemend 3606 4, 1, 862 | im Notfall darf ohne die nötige Erlaubnis niemand in einem 3607 2, 3, 703 | werden. Der höhere Obere hat nötigenfalls für die Einleitung eines 3608 2, 2, 568 | Vertriebene, Flüchtlinge, Nomaden, Seeleute, sollen nach Möglichkeit 3609 2, 2, 377 | Privilegien in bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation oder Designation 3610 AposKons | Dekrete Urbans VIII. „super non cultu“ beizufügen.~ ~II~ ~ 3611 1, 0, 197 | Ausnahmen, die in den Ca. nones dieses Codex festgesetzt 3612 2, 3, 630 | beichten können § 3. In Nonnenklöstern, in Ausbildungshäusern und 3613 2, 3, 616 | rechtlich selbständiges Nonnenkloster aufzuheben, steht dem Apostolischen 3614 2, 3, 609 | 2. Zur Errichtung eines Nonnenklosters ist außerdem die Erlaubnis 3615 4, 1, 961 | feststellen, wann solche Notfälle gegeben sind.~ 3616 4, 1, 847 | ältere Öle dürfen außer in Notfällen nicht verwendet werden.~§ 3617 5, 0, 1263 | darf er nur im Falle großen Notstands und unter denselben Bedingungen 3618 2, 2, 535 | anderen Dokumenten, die notwendiger- oder zweckmäßigerweise aufzuheben 3619 4, 1, 1067 | die vor der Eheschließung notwendigerweise durchzuführen sind, Normen 3620 1, 0, 122 | Berücksichtigung aller Umstände und Notwendigkeiten beider geteilt werden;~2° 3621 2, 3, 690 | 1. Wer nach Ablauf des Noviziats bzw. nach der Profeß rechtmäßig 3622 2, 3, 649 | macht eine Abwesenheit vom Noviziatshaus, die drei Monate, ohne oder 3623 2, 3, 647 | Verlegung und Aufhebung eines Noviziatshauses haben durch schriftliches 3624 7, 1, 1446 | Richter erwägen, ob der Streit nützlicherweise durch Vergleich oder Schiedsspruch 3625 2, 1, 304 | Erfordernisses oder der Nützlichkeit von Zeit und Ort die Vorgehensweise 3626 7, 1, 1472 | der Gerichtsakten sind zu numerieren und mit einem Echtheitszeichen 3627 1, 0, 8 | der auf der betreffenden Nummer der Acta Apostolicae Sedis 3628 4, 1, 1159 | keinen Konsens geleistet hat, nunmehr den Konsens leistet, vorausgesetzt, 3629 1, 0, 114 | verleihen, die ein tatsächlich nutzbringendes Ziel verfolgen und nach 3630 2, 1, 212 | Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen 3631 AposKons | Sanctorum Urbans VIII. P.O.M. vom 12. März 1642.]~ Prospero 3632 2, 3, 667 | Grund und mit Zustimmung der Oberin zu gestatten, daß andere 3633 7, 2, 1634 | eine Partei die Hilfe des Oberrichters zur Verbesserung des angefochtenen 3634 | obgleich 3635 2, 2, 529 | der Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten zu stützen und 3636 2, 2, 382 | Vorschrift des can.409, § 2, die Obliegenheiten wahrnehmen, die er in derselben 3637 4, 1, 1034 | 1. Wer den Diakonat öder den Presbyterat anstrebt, 3638 6, 2, 1375 | rechtmäßigen Gebrauch geistlicher ödet anderer kirchlicher Güter 3639 4, 1, 930 | Gesetze sitzend feiern, in der Öffentlichkeit jedoch nur mit Erlaubnis 3640 2, 2, 560 | Gemeinschaften von Gläubigen zu öffnen, damit sie dort ihre Gottesdienste 3641 2, 1, 256 | Angelegenheiten der Mission und der Ökumene und um andere drängende 3642 3, 0, 755 | Apostolischen Stuhles ist es, die ökumenische Bewegung bei den Katholiken 3643 2, 2, 383 | walten zu lassen und den Ökumenismus zu fördern, wie er von der 3644 7, 3, 1692 | erfolgen, wenn nicht nach örtlichem Recht anderes rechtmäßig 3645 1, 0, 41 | aufgrund persönlicher oder örtlicher Umstände nicht opportun, 3646 1, 0, 78 | Sache oder des Ortes? ein örtliches Privileg aber lebt wieder 3647 7, 2, 1578 | der Personen, Sachen oder Örtlichkeiten gewonnen haben, auf welche 3648 5, 0, 1293 | dringende Notwendigkeit, offenbarer Nutzen, Frömmigkeit, Caritas 3649 7, 3, 1678 | selbst wenn sie noch nicht offengelegt sind, einzusehen und die 3650 7, 2, 1645 | offenkundig fest.~§ 2. Die offensichtliche Ungerechtigkeit eines Urteils 3651 7, 2, 1654 | ist, das Urteil nach dem offensichtlichen Sinn des Wortlautes vollstrecken.~§ 3652 4, 1, 937 | Stunden für die Gläubigen offenzuhalten, damit sie vor dem heiligsten 3653 7, 2, 1600 | Beachtung von can.1598, § 1 offenzulegen.~ 3654 7, 1, 1420 | Gerichtsvikar, d. h. einen Offizial mit ordentlicher richterlicher 3655 1, 0, 8 | durch Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae 3656 AposKons | entsprechend gestalten, die oftmals mehr Beweglichkeit des Verfahrens 3657 7, 2, 1572 | persönlicher Augen- und Ohrenzeuge aussagt oder ob er seine 3658 2, 2 | VERMÖCENSVERWALTUNGSRAT UND OKONOM~ 3659 4, 1, 847 | verwenden sind, muß der Spender Olivenöl oder anderes Pflanzenöl 3660 1, 0, 41 | örtlicher Umstände nicht opportun, soll der Vollzieher den 3661 2, 1, 303 | Vollkommenheit bemühen, heißen Dritte Orden oder werden mit einem anderen 3662 2, 2, 498 | sind, sowie Priester eines orden-~sinstituts oder einer Gesellschaft 3663 2, 3, 675 | apostolische Tätigkeit aber vom Ordensgeist geprägt sein.~§ 2. Die apostolische 3664 2, 3, 731 | hinzu, deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene 3665 2, 2, 377 | anderer aus dem Welt- und Ordensklerus sowie von Laien, die sich 3666 2, 3, 607 | Can. 607 — § 1. Das Ordensleben macht als Weihe der ganzen 3667 2, 3, 610 | ordnungsgemäße Führung des Ordenslebens der Mitglieder notwendig 3668 2, 3 | KAPITEL I~ORDENSNIEDERLASSUNGEN, IHRE ERRICHTUNG UND AUFHEBUNG~ 3669 2, 3, 682 | übertragen hat, nachdem der Ordensobere in Kenntnis gesetzt worden 3670 2, 3 | Artikel 3~ORDENSPROFESS~ 3671 2, 3, 707 | emeritierter Bischof aus dem Ordensstand kann seinen Wohnsitz auch 3672 2, 2, 535 | sorgen, daß diese Bücher ordentlich geführt und sorgfältig aufbewahrt 3673 1, 0, 20 | früheren Gesetzes umfassend ordnet; ein allgemeines Gesetz 3674 2, 2, 542 | der Besitzergreifung das ordnungsmäßig abgelegte Glaubensbekenntnis.~ 3675 4, 3, 1217 | Can. 1217 — § 1. Nach ordnungsmäßiger Vollendung des Baues ist 3676 2, 1, 296 | Personalprälatur widmen; die Art dieser organischen Zusammenarbeit und die hauptsächlichen 3677 4, 1, 844 | Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle 3678 7, 1, 1471 | aber schriftlich in der Originalsprache zu protokollieren unter 3679 3, 0, 829 | Herausgabe eines Werkes im Originaltext erteilte Genehmigung oder 3680 3, 0, 763 | predigen, wenn nicht der Ortsbischof in Einzelfällen dies ausdrücklich 3681 4, 3, 1226 | Ort, der mit Erlaubnis des Ortsrdinarius dem Gottesdienst zugunsten 3682 7, 2 | KAPITEL V~ORTSTERMIN UND RICHTERLICHER AUGENSCHEIN~ 3683 2, 2, 395 | Weihnachten, in der Karwoche, zu Ostern, Pfingsten und Fronleichnam 3684 4, 1, 856 | nach Möglichkeit in der Osternacht gefeiert wird.~ 3685 2, 2, 350 | hat als Titel die Diözese Ostia zusammen mit jener anderen 3686 AposKons | beatificatione Sanctorum Urbans VIII. P.O.M. vom 12. März 1642.]~ 3687 3, 0, 810 | durch wissenschaftliche und pädagogische Eignung, durch Rechtgläubigkeit 3688 3, 0, 780 | kennenlernen und die den pädagogischen Disziplinen eigenen Normen 3689 3, 0, 804 | christlichen Lebens und durch pädagogisches Geschick auszeichnen.~ 3690 2, 1, 279 | allem der Konzilien und der Päpste, festgelegt ist; weltliche 3691 7, 1, 1403 | werden durch besonderes päpstliches Gesetz geregelt.~§ 2. In 3692 2, 2, 355 | Papstes den Metropoliten die Pallien an oder übergibt sie deren 3693 2, 2, 349 | besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen, ferner stehen 3694 1, 0, 17 | ist zurückzugreifen auf Parallelstellen, wenn es solche gibt, auf 3695 7, 2, 1612 | kurz der Tatbestand mit dem Parteivorbringen und den formulierten Streitfragen 3696 7, 2, 1616 | des Tatbestandes oder des Parteivorbringens ein Versehen unterlaufen 3697 2, 1, 283 | die nach allgemeinem oder partikularem Recht bestimmt ist.~ 3698 6, 1, 1319 | getroffenen Bestimmungen über die Partikulargesetze erlassen werden.~ 3699 2, 2, 446 | Nach Beendigung eines Partikularkonzils hat der Vorsitzende dafür 3700 5, 0, 1304 | Annahme von Stiftungen sind partikularrechtlich festzulegen.~ 3701 2, 2, 443 | der Priesterrat und der Pastorairat jeder Teilkirche einzuladen, 3702 5, 0, 1293 | ein anderer gewichtiger pastoralem Grund;~2° eine von Sachverständigen 3703 2, 2, 431 | 1. Um ein gemeinsames pastorales Vorgehen der verschiedenen 3704 2, 1, 252 | geben in Moraltheologie, Pastoraltheologie, Kirchenrecht, Liturgiewissenschaft, 3705 2, 1, 279 | des Partikularrechts die pastoraltheologischen Vorlesungen zu besuchen, 3706 4, 1, 874 | jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:~ 3707 2, 2, 350 | ihren Titel den eigenen Patriarchalsitz.~§ 4. Der Kardinaldekan 3708 6, 1, 1333 | Empfang von Erträgen, Gehalt, Pensionen oder von anderen derartigen 3709 3, 0, 831 | Zeitschriften oder anderen periodischen Veröffentlichungen, welche 3710 7, 5, 1733 | gegebenenfalls auch angesehene Persönlichkeiten zur Vermittlung und zum 3711 6, 1, 1315 | seiner territorialen oder personalen Zuständigkeit.~§ 2. Das 3712 4, 1, 1110 | Can. 1110 — Ein Personalordinarius und ein Personalpfarrer 3713 2, 2, 518 | jedoch angezeigt ist, sind Personalpfarreien zu errichten, die nach Ritus, 3714 4, 1, 1110 | Personalordinarius und ein Personalpfarrer assistieren kraft ihres 3715 1, 0, 174 | 2. Bei Kollegien oder Personenkreisen, die nur aus Klerikern bestehen, 3716 7, 1, 1492 | rechtmäßige Weise, ausgenommen Personenstandsklagen, die niemals erlöschen.~§ 3717 AposKons | Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 25. Januar 1983, im 3718 2, 2, 541 | hat bis zur Berufung des Pfarradministrators zwischenzeitlich der Pfarrvikar 3719 2, 2, 521 | 3. Damit jemandem ein Pfarramt übertragen werden kann, 3720 7, 5, 1741 | rechtschaffenen und angesehenen Pfarrangehörigen oder Abneigung gegen den 3721 4, 1, 895 | hat, in ein Buch, das im Pfarrarchiv zu verwahren ist; der Pfarrer 3722 4, 1, 858 | oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.~ 3723 2, 1, 262 | Das Seminar muß von der Pfarrseelsorge exemt sein; für alle, die 3724 2, 2, 537 | bei der Verwaltung des Pfarrvermögens helfen.~ 3725 2, 1, 256 | und Nichtgläubigen, in der Pfarrverwaltung und in der Erfüllung der 3726 2, 2, 548 | Pflichten und die Rechte des Pfarrvikars werden außer in den Canones 3727 1, 0, 102 | Gebiet einer Pfarrei wird Pfarrwohnsitz genannt, im Gebiet einer 3728 2, 2, 395 | der Karwoche, zu Ostern, Pfingsten und Fronleichnam darf er 3729 4, 1, 847 | Spender Olivenöl oder anderes Pflanzenöl gebrauchen, das unbeschadet 3730 4, 1, 919 | Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die heiligste Eucharistie 3731 7, 2, 1521 | Schadensersatz gegenüber Vormündern, Pflegern, Verwaltern und Prozeßbevollmächtigten, 3732 1, 0, 105 | Nebenwohnsitz des Vormunds bzw. Pflegers.~ 3733 7, 1, 1448 | aufgrund von Vormundschaft oder Pflegschaft, freundschaftlichem Verkehr, 3734 1, 0, 105 | einem Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis einem anderen anvertraut 3735 4, 1, 1003 | den Gläubigen, die ihrer pflichtmäßigen Sorge anvertraut sind; aus 3736 2, 2, 395 | vorgeschriebenen Rombesuchs oder bei pflichtmäßiger Teilnahme an Konzilien, 3737 4, 1, 1032 | Abschluß des fünften Jahres im philosophisch-theologischen Studiengang erteilt werden.~§ 3738 4, 3, 1233 | Gegebenheiten, die Zahl der Pilger und besonders das Heil der 3739 4, 3, 1230 | Gutheißung des Ortsordinarius pilgern.~ 3740 AposKons | Vorgänger seligen Angedenkens Pius XI. durch das Motu proprio 3741 2, 2, 459 | aber Unternehmungen oder Pläne internationalen Charakters 3742 6, 1, 1329 | Diejenigen, die durch gemeinsame Planung einer Straftat an einer 3743 1, 0, 88 | dispensieren, die von einem Plenar- oder Provinzialkonzil oder 3744 2, 2, 408 | Diözesanbischof dies fordert, Pontifikal- und andere Amtshandlungen, 3745 2, 2, 390 | seiner ganzen Diözese die Pontifikalien ausüben, außerhalb der eigenen 3746 AposKons | im fünften Jahr Unseres Pontifikates.~ ~JOHANNES PAUL II., PAPST~ ~ 3747 4, 1, 1052 | des Kandidaten aufgrund positiver Argumente erwiesen ist.~§ 3748 7, 2, 1509 | Gerichtsakten hat durch die Post oder auf eine andere äußerst 3749 4, 1, 1008 | mittels eines untilgbaren Prägemals, mit dem sie gezeichnet 3750 1, 0, 161 | ist, kann der Inhaber des Präsentationsrechtes innerhalb eines Monats, 3751 1, 0, 158 | Personenkreis zusteht, muß der zu Präsentierende unter Beachtung der Vorschriften 3752 1, 0, 163 | aber mehrere rechtmäßig Präsentierte als geeignet befunden wurden, 3753 1, 0, 161 | präsentieren.~§ 2. Wenn ein Präsentierter vor der Einsetzung in das 3754 2, 3, 648 | Durchführung eines apostolischen Praktikums außerhalb der Kommunität 3755 3, 0, 762 | geistlichen Amtsträger den Predigtdienst hochzuschätzen; es gehört 3756 3, 0, 770 | des Diözesanbischofs jene Predigten anzusetzen, die man geistliche 3757 3, 0, 761 | bestimmten Anlässen in der Presse und in anderen sozialen 3758 4, 1, 905 | zu zelebrieren.~§ 2. Wenn Priestermangel besteht, kann der Ortsordinarius 3759 5, 0, 1263 | Vermögensverwaltungsrats und des Priesterrats, für die notwendigen Bedürfnisse 3760 2, 2, 443 | 4° einige Rektoren von Priesterseminaren, deren Anzahl wie in n. 3761 2, 2, 463 | der Rektor des diözesanen Priesterseminars;~7° die Dechanten;~8° wenigstens 3762 2, 2, 438 | eines Patriarchen und eines Primas bringt, abgesehen von dem 3763 4, 2, 1197 | Can. 1197 — Die durch ein privates Gelübde versprochene Leistung 3764 4, 1, 860 | Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn 3765 2, 1, 299 | durch miteinander getroffene Privatvereinbarung Vereine zu gründen, um die 3766 2, 1, 285 | Bürgschaften, auch wenn sie nur das Privatvermögen belasten, ist den Klerikern 3767 1, 0, 84 | vergeblicher Mahnung des Privilegierten entziehen; wenn das Privileg 3768 2, 3, 693 | inkardiniert oder zumindest probeweise aufnimmt. Bei probeweiser 3769 2, 3, 693 | probeweise aufnimmt. Bei probeweiser Aufnahme wird er nach Ablauf 3770 2, 1, 254 | auch selbst fähig werden, Probleme in eigenen entsprechenden 3771 2, 2, 555 | Schwierigkeiten befinden oder von Problemen bedrängt werden.~§ 3. Der 3772 4, 3, 1239 | unter Ausschluß jedweden profanen Gebrauchs allein dem Gottesdienst 3773 4, 1, 938 | möglich, die Gefahr der Profanierung vermieden wird.~§ 4. Aus 3774 2, 3, 689 | Grund dar, es nicht zur Profeßerneuerung bzw.~zur Ablegung der ewigen 3775 2, 3, 688 | 1. Wer nach Ablauf der Profeßzeit aus seinem Institut austreten 3776 2, 1, 304 | denen Zweck bzw. soziales Programm, Sitz, Leitung und erforderliche 3777 2, 2, 355 | oder übergibt sie deren Prokuratoren.~ 3778 1, 0, 6 | aufgehoben:~1° der im Jahr 1917 promulgierte Codex Iuris Canonici;~2° 3779 2, 2, 446 | festzulegen, von dem an die promulgierten Dekrete in Kraft treten 3780 2, 1, 204 | Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi 3781 AposKons | O.M. vom 12. März 1642.]~ Prospero Lambertini (der spätere 3782 7, 1, 1471 | in der Originalsprache zu protokollieren unter Beifügung der Übersetzung. 3783 7, 2, 1569 | Notar über seine Aussage protokolliert hat, oder es muß ihm die 3784 7, 1, 1427 | anderes vorgesehen ist, der Provinzial oder, wenn es sich um ein 3785 2, 2, 443 | übersteigt.~§ 5. Zu den Provinzialkonzilien sind außerdem die Kathedralkapitel 3786 7, 1, 1438 | in Prozessen, die vor dem Provinzoberen verhandelt worden sind, 3787 6, 1, 1324 | der schwer und ungerecht provoziert hat;~8° von jemandem, der 3788 7, 1 | BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AM PROZESS; ANFERTIGUNG UND AUFBEWAHRUNG 3789 7, 1, 1477 | eine belangte Partei einen Prozeß-bevollmächtigten oder Anwalt bestellt hat, 3790 7, 2 | TITEL I~EINFÜHRUNG DER PROZESS-SACHE (Cann. 1501 – 1512) ~ ~ ~ 3791 7, 1, 1417 | Gerichtsinstanz und in jedem Prozeßabschnitt dem Heiligen Stuhl zur Entscheidung 3792 7, 2, 1617 | verweisen, die in einem anderen Prozeßakt zum Ausdruck gebracht worden 3793 7, 2, 1587 | dem durch Ladung erfolgten Prozeßbeginn eine Frage aufgeworfen wird, 3794 7, 2, 1508 | gleichzeitig den übrigen Prozeßbeteiligten bekanntgegeben werden, die 3795 7, 1 | KAPITEL II~PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTE UND ANWÄLTE~ 3796 7, 1, 1458 | sie eingebracht und in das Prozeßbuch eingetragen worden sind, 3797 7, 1, 1459 | Can. 1459 — § 1. Prozeßfehler, die die Nichtigkeit eines 3798 7, 2, 1662 | cann. 1459—1464 genannten Prozeßfragen erörtert.~ 3799 7, 2, 1609 | schriftlich ihre Ergebnisse zum Prozeßgegenstand samt der Darlegung der Rechts- 3800 7, 2, 1544 | sie vom Richter und vom Prozeßgegner geprüft werden können.~ 3801 7, 2, 1619 | cann. 1622 und 1623 werden Prozeßhandlungsnichtigkeiten, die vom positiven Recht 3802 7, 2, 1649 | ist, sondern leichtfertig prozessiert hat;~5° die Hinterlegung 3803 4, 1, 944 | Hochfest Fronleichnam, eine Prozession stattfinden, die durch die 3804 7, 2 | TITEL III~PROZESSLAUF (Cann. 1517 – 1525) ~ ~ 3805 7, 2, 1521 | 1521 — Das Erlöschen des Prozeßlaufs tritt von Rechts wegen ein 3806 7, 2, 1567 | insoweit wiedergeben, als die Prozeßmaterie direkt berührt wird.~§ 2. 3807 7, 1, 1437 | Notar mitwirken, so daß Prozeßniederschriften nichtig sind, wenn sie nicht 3808 7, 2, 1523 | Can. 1523 — Jede Prozeßpartei hat die von ihr gemachten 3809 7, 1 | TITEL IV~PROZESSPARTEIEN (Cann. 1476 – 1490) ~ ~ ~ 3810 7, 1, 1428 | einen Vernehmungsrichter zur prozessualen Beweiserhebung bestimmen. 3811 4, 1, 1120 | eigenen vom Heiligen Stuhl zu prüfenden Eheschließungsritus erstellen, 3812 4, 1, 1029 | entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.~ 3813 4, 1, 1096 | Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet.~ 3814 1, 0, 8 | Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert, 3815 AposKons | das Motu proprio Già da qualche tempo vom 6. Februar 1930 3816 7, 2, 1573 | es handelt sich um einen qualifizierten Zeugen, der über von ihm 3817 7, 2, 1543 | Finden sich in Urkunden Radierungen, Änderungen, Einfügungen 3818 4, 1, 844 | geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des 3819 7, 5, 1747 | baldmöglichst das Pfarrhaus räumen und alles, was der Pfarrei 3820 3, 0, 767 | Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die 3821 2, 2, 355 | dessen Verhinderung dem rangältesten Kardinal aus der bischöflichen 3822 7, 2, 1632 | befindet über die Sache das rangmäßig höhere Gericht, wobei can. 3823 AposKons | übernommen.~ ~Da jedoch der sehr rasche Fortschritt der historischen 3824 2, 3, 719 | erhalten und diesbezügliche Ratschläge, wenn sie wollen, auch von 3825 2, 1, 228 | Sachverständige und Ratgeber, auch in Ratsgremien nach Maßgabe des Rechts, 3826 4, 1, 941 | Meßfeier darf im selben Raum der Kirche oder Kapelle 3827 7, 2, 1652 | Urteils eine vorgängige Rechenschaftsablegung, so entsteht eine Zwischenfrage, 3828 5, 0, 1287 | Rechenschaft abzulegen, der die Rechnungslegung dem Vermögensverwaltungsrat 3829 7, 2, 1566 | wenn es sich um Zahlen und Rechnungslegungen handelt; in diesem Fall 3830 4, 1, 1015 | oder aufgrund von dessen rechtmäßigem Weiheentlaßschreiben zu 3831 1, 0, 76 | ein durch einen besonderen Rechtsakt gewährter gnaden-erweis 3832 7, 2, 1524 | jener, deren Mitwirkung für Rechtsakte erforderlich ist, die die 3833 1, 0, 19 | unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung und Rechtspraxis der Römischen 3834 7, 3, 1701 | beteiligt sein.~§ 2. Ein Rechtsbeistand wird nicht zugelassen; der 3835 2, 3, 587 | geeignete Weise in anderen Rechtsbüchern zusammenzustellen; sie können 3836 1, 0, 86 | soweit sie Wesenselemente von Rechtseinrichtungen oder Rechtshandlungen festlegen.~ 3837 6, 1, 1338 | Can. 1338 — § 1. Rechtsentziehungen und Verbote, die in can. 3838 6, 2, 1397 | den in Can. 1336 genannten Rechtsentzügen und Verboten bestraft werden; 3839 7, 1, 1400 | Personen oder die Feststellung rechtserheblicher Tatbestände;~2° Straftaten 3840 5, 0, 1295 | sondern auch bei jedem Rechtsgeschäft beachtet werden, durch das 3841 2, 1, 238 | hinsichtlich bestimmter Rechtsgeschäfte die zuständige Autorität 3842 2, 2, 483 | bestimmten Prozesses oder Rechtsgeschäftes.~§ 2. Kanzler und Notare 3843 5, 0, 1300 | von Todes wegen, und die rechtsgültig angenommen wurden, sind 3844 7, 1, 1418 | ein anderes Gericht um Rechtshilfe zur Beweiserhebung oder 3845 7, 3, 1701 | Partei sich der Hilfe eines Rechtskundigen bedient.~ 3846 7, 2, 1614 | Urteil ist unter Angabe der Rechtsmittel baldmöglichst zu verkünden; 3847 7, 2, 1593 | geantwortet hat, kann sie von den Rechtsmitteln gegen das Urteil Gebrauch 3848 7, 4, 1730 | wegen eines eingelegten Rechtsmittels noch gerichtshängig ist 3849 1, 0, 125 | geschädigten Partei oder ihrer Rechtsnachfolger, sei es von Amts wegen.~ 3850 7, 1, 1500 | Can. 1500 — Bezüglich der Rechtsnatur und Wirkung einer Besitzklage 3851 5, 0, 1264 | die Akte der freiwilligen Rechtspflege oder für den Vollzug von 3852 1, 0, 19 | der Rechtsauffassung und Rechtspraxis der Römischen Kurie und 3853 7, 1, 1405 | Der Römischen Rota ist die Rechtsprechung vorbehalten:~1° über Bischöfe 3854 1, 0, 19 | worden sind, von allgemeinen Rechtsprinzipien unter Wahrung der kanonischen 3855 7, 2 | GERICHTSKOSTEN UND UNENTGELTLICHER RECHTSSCHUTZ (Can. 1649) ~ ~ 3856 6, 2, 1399 | die besondere Schwere der Rechtsverletzung eine Bestrafung fordert 3857 1, 0, 155 | Amtsübertragung auf dem ordentlichen Rechtsweg vorgenommen worden wäre.~ 3858 2, 1, 220 | guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche 3859 7, 2, 1525 | Rechtswirkungen wie das Erlöschen des Rechtszuges und verpflichtet ebenfalls 3860 1, 0, 14 | verpflichten bei einem Rechtszweifel nicht; bei einem Tatsachenzweifel 3861 2, 2, 506 | den Statuten sind auch die regelmäßigen und die anläßlich der Verrichtung 3862 2, 2, 353 | Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen, oder zur Durchführung 3863 3, 0, 768 | gottgegebenen Ordnung zu regelnden weltlichen Angelegenheiten.~ 3864 7, 1, 1485 | vornehmen, einvernehmliche Regelungen treffen, sich auf Schiedsrichter 3865 2, 2, 484 | einschlägigen Vorschriften aus der Registratur vorzulegen und deren Abschriften 3866 2, 3, 613 | klösterliche Niederlassung von Regularkanonikern und Mönchen unter der Leitung 3867 5, 0, 1274 | und durch den auch die reicheren Diözesen die ärmeren unterstützen 3868 2, 3, 599 | künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten 3869 4, 3, 1234 | Heiligtümern sind den Gläubigen reichlicher die Heilsmittel anzubieten 3870 4, 1, 899 | alle Teilnehmer daraus die reichsten Früchte erlangen, zu deren 3871 7, 3, 1707 | währende Abwesenheit des Gatten reicht dazu nicht aus.~§ 3. In 3872 2, 3, 600 | Bescheidenheit und fern von irdischem Reichtum zu führen ist, Abhängigkeit 3873 2, 2, 510 | bestellen, ob er nun aus den Reihen der Kapitulare ausgewählt 3874 4, 1, 924 | werden.~§ 2. Das Brot muß aus reinem Weizenmehl bereitet und 3875 4, 1, 935 | aufzubewahren oder auf der Reise mit sich zu führen, außer 3876 6, 1, 1357 | erfolgen.~§ 3. Dieselbe Rekurspflicht trifft nach ihrer Genesung 3877 7, 1, 1460 | im Fall der Einrede der relativen Unzuständigkeit für zuständig, 3878 2, 2, 528 | auch zu jenen gelangt, die religiös abständig geworden sind 3879 3, 0, 753 | Lehramt ihrer Bischöfe mit religiösem Gehorsam zu folgen.~ 3880 3, 0, 752 | Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes und Willensgehorsam 3881 2, 2, 364 | auch den nichtchristlichen Religionen unterstützt werden;~7° das, 3882 3, 0, 805 | seine Diözese das Recht, die Religionslehrer zu ernennen bzw. zu approbieren 3883 3, 0, 804 | sich diejenigen, die zu Religionslehrern in den Schulen, auch den 3884 3, 0, 804 | unterstehen der katholische Religionsunterricht und die katholische religiöse 3885 4, 1, 1129 | denen das Hindernis der Religionsverschiedenheit nach can.1086, § 1 entgegensteht.~ 3886 4, 2 | IV~HEILIGEN-, BILDER- UND RELIQUIENVEREHRUNG (Cann. 1186 – 1190) ~ ~ 3887 2, 2, 495 | Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam 3888 2, 2, 351 | seine Rangfolge vom Tage der Reservation an zählt.~ 3889 2, 2, 550 | erlauben, daß er anderswo residiert, vor allem in einem Haus, 3890 1, 0, 67 | sich an den Aussteller des Reskriptes wenden.~ 3891 4, 2, 1189 | oder Verehrung auszeichnen, restauriert werden müssen, darf dies 3892 6, 1, 1333 | Einkünften verbietet, hat Restitutionspflicht für das zur Folge, was unrechtmäßig, 3893 4, 1, 998 | damit er sie aufrichte und rette; sie wird gespendet, indem 3894 AposKons | Verfahrensdurchführung weiter zu revidieren und die Kongregation für 3895 AposKons | Kanonisationsverfahren wird revidiert und eine neue Ordnung der 3896 1, 0, 135 | Gewalt, die Richter oder Richterkollegien besitzen, ist auf die im 3897 7, 2, 1505 | Berufungsgericht einzulegen oder an das Richterkollegium, falls die Klageschrift 3898 2, 2, 425 | Suffraganbischof, nachdem er die Richtigkeit des Sachverhaltes festgestellt 3899 2, 2, 535 | Gelübde und hinsichtlich eines Rituswechsels; diese Eintragungen sind 3900 AposKons | Apostolische Konstitution Sacra Rituum Congregatio [AAS 61 (1969), 3901 7, 4, 1721 | bestellte Kirchenanwalt die Rolle des Anklägers wahr.~ 3902 7, 2, 1620 | wenigstens eine keine prozessuale Rollenfähigkeit besitzt;~6° jemand ohne 3903 AposKons | Januar 1588. Vgl. Bullarium Romanum, Ausg. Turin, Bd. VIII, 3904 2, 2, 395 | Falle des vorgeschriebenen Rombesuchs oder bei pflichtmäßiger 3905 4, 1, 929 | der Eucharistie die in den Rubriken vorgeschriebenen liturgischen 3906 7, 1, 1488 | enthoben werden und, wenn er rückfällig ist, von dem Bischof, der 3907 4, 3, 1238 | can.~1212.~§ 2. Durch die Rückführung einer Kirche oder eines 3908 3, 0, 830 | Hintansetzung jeder persönlichen Rücksichtnahme nur die Lehre der Kirche 3909 4, 1, 1161 | eingehalten worden ist, sowie die Rückverlegung der kanonischen Wirkungen 3910 4, 1, 1161 | Gewährung des Gnadenaktes; die rückwirkende Kraft aber ist so zu verstehen, 3911 6, 1, 1352 | schweren Ärgernisses oder einer Ruf- schädigung beachten kann.~ 3912 6, 1, 1361 | als es zur Sicherung des Rufes des Täters dienlich oder 3913 2, 2, 443 | Titularbischöfe, selbst wenn sie im Ruhestand sind, eingeladen werden, 3914 2, 1, 218 | Bereichen, in denen sie über Sachkenntnis verfügen, dabei ist der 3915 4, 1, 1064 | sich durch Erfahrung und Sachkunde bewährt haben.~ 3916 7, 1, 1483 | Recht oder sonst wirklich sachkundig sein, und er muß vom Diözesanbischof 3917 4, 2, 1192 | dinglich, wenn irgendeine Sachleistung versprochen wird; gemischt 3918 7, 2, 1559 | der Richter nicht wegen sachlicher und persönlicher Umstände 3919 7, 2, 1581 | Sachakten einsehen und der Sachverständigenbefragung beiwohnen; stets aber können 3920 AposKons | Apostolische Konstitution Sacra Rituum Congregatio [AAS 3921 2, 3 | TITEL III~SÄKULARINSTITUTE (Cann. 710 – 730) ~ ~ 3922 2, 3, 684 | zurückzukehren, sofern es nicht das Säkularisationsindult erhalten hat.~§ 3. Damit 3923 3, 0, 750 | als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.~ 3924 4, 3, 1216 | Normen der Liturgie und der sakralen Kunst unter Beiziehung des 3925 6, 2, 1367 | Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, 3926 5, 0, 1265 | oder Zweckbestimmung zu sammeln.~§ 2. Die Bischofskonferenz 3927 5, 0, 1274 | oder Gaben zu dem Zweck sammelt, daß der Unterhalt der Kleriker, 3928 2, 3, 694 | seinem Rat unverzüglich nach Sammlung der Beweise den Tatbestand 3929 3, 0, 828 | Autorität herausgegebene Sammlungen von Dekreten oder Akten 3930 AposKons | jedoch durch das Motu proprio Sanctitas clarior vom 19. März 1969, [ 3931 AposKons | canonizatione et beatificatione Sanctorum Urbans VIII. P.O.M. vom 3932 1, 0, 96 | eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.~ 3933 2, 3, 713 | und sind bestrebt, wie ein Sauerteig alles mit dem Geist des 3934 7, 2, 1649 | Gerichtskosten, der Honorare und der Schadensbegleichung gibt es keine selbständige 3935 7, 4, 1718 | Einverständnis der Beteiligten die Schadensersatzfrage nach billigem Ermessen entscheidet.~ 3936 7, 4 | KAPITEL III~SCHADENSERSATZKLAGE~ 3937 7, 4, 1730 | freigesprochen worden ist, der seine Schadensersatzpflicht nicht aufhebt.~ 3938 7, 4, 1729 | 3. Die Berufung in der Schadensersatzsache geschieht nach den Bestimmungen 3939 7, 2, 1647 | Wiedereinsetzung gewährt wird, schadlos bleibt.~ 3940 2, 1, 220 | jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche Recht 3941 6, 1, 1352 | Ärgernisses oder einer Ruf- schädigung beachten kann.~ 3942 4, 3, 1211 | Gottesdienst zu halten, bis die Schändung durch einen Bußritus nach 3943 2, 1, 251 | vervollkommnet, ihren Verstand schärft und sie für die theologischen 3944 5, 0, 1294 | eine Sache nicht unter dem Schätzpreis veräußert werden.~§ 2. Der 3945 5, 0, 1293 | schriftlich vorgenommene Schätzung der zu veräußernden Sache.~§ 3946 4, 1, 992 | Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi 3947 4, 1, 947 | Meßstipendium ist selbst jeglicher Schein von Geschäft oder Handel 3948 2, 1, 279 | in der Ausdrucksweise und Scheinwissenschaft haben sie zu meiden.~§ 2. 3949 4, 1, 1057 | unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe 3950 6, 2, 1386 | 1386 — Wer irgend etwas schenkt oder verspricht, damit jemand, 3951 5, 0, 1305 | bewegliches Vermögen, die als Schenkung bezeichnet sind, sind sofort 3952 6, 1, 1353 | oder feststellen, haben auf schiebende Wirkung.~ 3953 7, 1, 1485 | Regelungen treffen, sich auf Schiedsrichter einigen und überhaupt etwas 3954 7, 3, 1713 | auch einem oder mehreren Schiedsrichtern übertragen werden.~ 3955 7, 3, 1716 | Recht die Wirkung eines Schiedsspruches nur an, wenn er vom Richter 3956 7, 3, 1714 | den Schiedsvertrag und das Schiedsverfahren gelten die Regeln, die die 3957 6, 1, 1322 | deliktsunfähig, auch wenn er gesund schien, als er Gesetz oder Verwaltungsbefehl 3958 2, 2, 357 | und Kirchen mit Rat und Schirmherrschaft fördern; sie haben aber 3959 3, 0, 751 | christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung 3960 4, 1, 1041 | Apostasie, der Häresie oder des Schismas begangen hat, 3° wer eine 3961 6, 2, 1364 | der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation 3962 4, 2, 1184 | Apostaten, Häretikern und Schismatikern;~2° denjenigen, die sich 3963 7, 5, 1741 | Verwarnung weiter andauert;~5° schlechte Vermögensverwaltung, verbunden 3964 6, 1, 1326 | vernünftigerweise auf sein Verharren im schlechten Wollen geschlossen werden 3965 4, 1, 988 | sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen 3966 2, 2, 555 | Liturgie gefeiert werden, daß Schmuck und Sauberkeit der Kirchen 3967 2, 2, 422 | den Apostolischen Stuhl so schnell wie möglich vom Tod des 3968 2, 2, 346 | zu behandeln, die einer schnellen Erledigung bedürfen; sie 3969 2, 1, 246 | aus dieser reichen Quelle schöpfen.~§ 2. Sie sind zur Feier 3970 2, 2, 489 | wenigstens aber einen eigenen Schrank oder ein eigenes Fach im 3971 4, 1, 1039 | Bischof zur Weiheerteilung schreitet, muß er darüber unterrichtet 3972 1, 0, 173 | und, wenigstens von diesem Schriftführer, dem Vorsitzenden und den 3973 1, 0, 173 | demjenigen, der die Aufgabe des Schriftführers wahrnimmt, eine genaue Niederschrift 3974 2, 3, 609 | Konstitutionen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diözesanbischofs.~§ 3975 AposKons | Fälle zu untersuchen, sowie Schriftsätze über die Tugenden oder das 3976 AposKons | für die Ausarbeitung von Schriftsätzen über die Wunder zur Verfügung 3977 1, 0, 40 | vorherige Kenntnis dieses Schriftstückes durch die Autorität dessen, 3978 3, 0, 824 | festgelegt wird, ist auf alle Schriftwerke anzuwenden, die zur öffentlichen 3979 4, 1, 1152 | aufrechterhalten und keine rechtlichen Schritte bei der kirchlichen oder 3980 3, 0, 797 | Zuweisung entsprechender Mittel schützt.~ 3981 7, 1, 1497 | zur Sicherstellung einer Schuldforderung ist die Zwangsverwahrung 3982 7, 1, 1497 | Personen befinden, sowie auf Schuldforderungen des Schuldners ausgedehnt 3983 6, 1, 1326 | obwohl eine Strafe für eine schuldhafte Straftat festgesetzt ist, 3984 2, 3, 696 | Angelegenheit; schweres, aus einem schuldhaften Verhalten des Mitglieds 3985 6, 2, 1389 | worden ist.~§ 2. Wer aber aus schuldhafter Nachlässigkeit eine Handlung 3986 6, 2, 1365 | Gottesdienstgemeinschaft schuldig macht, soll mit einer gerechten 3987 6, 1, 1314 | Spruchstrafe, so daß sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie 3988 6, 1, 1323 | nicht vollendet hat;~2° schuldlos nicht gewußt hat, ein Gesetz 3989 2, 3, 639 | zu hüten, die Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen zu gestatten, 3990 7, 2, 1572 | unbeständig, unsicher und schwankend ist;~4° ob er Mitzeugen 3991 7, 2, 1548 | hinsichtlich der dieser Schweigepflicht unterliegenden Angelegenheiten;~ 3992 2, 1, 271 | Klerikern, die in Gebiete mit schwerem Klerikermangel überwechseln 3993 6, 1, 1318 | Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten aufstellen.~ 3994 6, 1, 1318 | begangene Straftaten, die ein schwereres Ärgernis hervorrufen können 3995 4, 1, 1148 | katholischen Kirche, sofern es ihm schwerfällt, bei der ersten von ihnen 3996 7, 1, 1425 | Exkommunikation.~§ 2. Der Bischof kann schwierigere oder bedeutendere Prozesse 3997 7, 2, 1513 | Ausdruck gebracht werden; in schwierigeren Fällen sind jedoch vom Richter 3998 4, 2, 1204 | und gemäß der Absicht des Schwörenden bzw., wenn dieser arglistig 3999 4, 2, 1200 | 1200 — § 1. Wer freiwillig schwört, etwas tun zu wollen, ist 4000 6, 2, 1395 | einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit 4001 4, 1, 1083 | kann vor Vollendung des sechzehnten, die Frau vor Vollendung 4002 4, 3, 1252 | Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger