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Codex des Kanonischen Rechtes IntraText - Konkordanzen (Hapax - Wörter, die nur einmal vorkommen) |
Buch, Teil, Can.
5004 2, 3, 706 | er in bezug auf das ihm zufallende Vermögen das Gebrauchsrecht, 5005 6, 1, 1323 | Gewalt oder aufgrund eines Zufalls, den er nicht voraussehen 5006 7, 1, 1457 | Streitparteien sonstigen Schaden zufügen.~§ 2. Denselben Strafandrohungen 5007 1, 0, 128 | Handlung einem anderen Schaden zufügt, ist verpflichtet, den Schaden 5008 4, 1, 964 | daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, 5009 5, 0, 1307 | zu führen, die an einem zugänglichen Ort einsehbar sein muß, 5010 4, 3, 1214 | Gläubigen das Recht freien Zugangs haben, um Gottesdienst vornehmlich 5011 1, 0, 57 | erlassen, wie auch einen etwa zugefügten Schaden gemäß Can. 128 wiedergutzumachen.~ 5012 7, 2, 1526 | behauptet und von der anderen zugegeben werden, sofern nicht trotzdem 5013 4, 1, 890 | zur rechten Zeit darauf zugehen.~ 5014 4, 1, 1025 | Weihebewerber dieser Diözese zugehören wird.~ 5015 4, 1, 991 | auch einem anderen Ritus zugehörigen, Beichtvater seiner Wahl 5016 2, 1 | KAPITEL II~ZUGEHÖRIGKEIT DER KLERIKER ODER INKARDINATION~ 5017 7, 2, 1525 | 1525 — Der vom Richter zugelassene Verzicht hat für die Prozeßhandlungen, 5018 7, 2, 1609 | Urteilsgutachten dem Obergericht zugeleitet wird.~§ 5. Wenn die Richter 5019 2, 3, 700 | welcher der Ordensangehörige zugeordnet ist. Das Dekret muß aber 5020 AposKons | wurden bald auch andere zugerechnet, die die Jungfräulichkeit 5021 7, 2, 1655 | Kläger eine Sache, die ihm zugesprochen wurde, unverzüglich auszuhändigen 5022 7, 2, 1603 | der einen Partei gewährte Zugeständnis gilt dann auch für die andere 5023 4, 1, 905 | kann der Ortsordinarius zugestehen, daß Priester aus gerechtem 5024 2, 3, 689 | Eine auch nach der Profeß zugezogene körperliche oder seelische 5025 1, 0, 100 | Ort, wo ihr Wohnsitz ist;~Zugezogener, an dem Ort, wo sie einen 5026 1, 0, 122 | beiden juristischen Personen zugute kommen und die zu diesen 5027 3, 0, 769 | christliche Lehre ist in einer den Zuhörern und den Erfordernissen der 5028 1, 0, 26 | eine Klausel enthält, die zukünftige Gewohnheiten verbietet, 5029 1, 0, 9 | Can. 9 — Gesetze betreffen Zukünftiges, nicht das in der Vergangenheit 5030 7, 2, 1656 | außerhalb der rechtlich zulässigen Fälle angewandt, so sind 5031 2, 3, 721 | Konstitutionen können weitere Zulassungshindernisse, auch in bezug auf die Gültigkeit, 5032 4, 1, 1034 | Autorität durch den liturgischen Zulassungsritus unter die Kandidaten aufgenommen 5033 2, 1, 300 | Bezeichnung “katholisch” zulegen.~ 5034 7, 5, 1748 | anraten, Gott und den Seelen zuliebe einzuwilligen.~ 5035 1, 0, 2 | Can. 2 — Der Codex legt zumeist die Riten nicht fest, die 5036 4, 1, 1146 | befragt wurde oder nicht, zunächst in einem friedlichen Zusammenleben 5037 2, 3, 619 | besuchen, die Störenfriede zurechtweisen, die Kleinmütigen trösten, 5038 6, 1, 1311 | Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.~ 5039 6, 2, 1367 | sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen 5040 4, 3, 1222 | nicht unwürdigem Gebrauch zurückgeben, vorausgesetzt, daß diejenigen, 5041 2, 1, 271 | Diözesanbischof aus gerechtem Grund zurückgerufen werden, vorausgesetzt, daß 5042 6, 1, 1328 | Ausführung der Straftat zurückgetreten ist. Ist aber Ärgernis oder 5043 4, 1, 982 | Form die falsche Anzeige zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten 5044 6, 1, 1318 | er nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten 5045 2, 3, 665 | geholfen werden, daß es zurückkehrt und in seiner Berufung ausharrt.~ 5046 AposKons | die Erfahrungen auch der zurückliegenden Zeit gesammelt hat, den 5047 7, 2, 1626 | vorgesehenen Frist von Amts wegen zurückziehen oder verbessern, wenn nicht 5048 7, 1, 1475 | eine Abschrift ist jedoch zurückzubehalten.~§ 2. Den Notaren und dem 5049 1, 0, 17 | zweifelhaft und dunkel bleibt, ist zurückzugreifen auf Parallelstellen, wenn 5050 3, 0, 823 | schließlich haben sie Schriften zurückzuweisen, die dem rechten Glauben 5051 7, 2, 1569 | Gelegenheit zu geben ist, Zusätze, Streichungen, Verbesserungen 5052 7, 2, 1568 | welche Fragen von Amts wegen zusätzlich gestellt worden sind und 5053 7, 3, 1705 | des Apostolischen Stuhles zusätzliche Erhebungen erforderlich, 5054 2, 1, 328 | Vereinen von Gläubigen dort zusammenarbeitet, wo es angezeigt ist, und 5055 1, 0, 203 | mit dem Beginn eines Tages zusammenfällt oder etwas anderes im Recht 5056 2, 2, 439 | mit dem Gebiet der Nation zusammenfallen.~ 5057 7, 5, 1745 | einer schriftlichen Äußerung zusammenfaßt und sogar noch etwa vorhandene 5058 2, 2, 369 | Eucharistie im Heiligen Geist zusammengeführt wird, bildet sie eine Teilkirche, 5059 2, 2, 377 | gehört bzw. mit der sie zusammengeschlossen ist, und der Vorsitzende 5060 2, 1, 310 | und Rechten sein; hierin zusammengeschlossene Gläubige können dennoch 5061 4, 1, 1061 | Ehegatten nach der Eheschließung zusammengewohnt, so wird der Vollzug der 5062 7, 1, 1414 | Sachen, die miteinander zusammenhängen, zu entscheiden, sofern 5063 7, 2, 1586 | Sachverhalt unmittelbar zusammenhängt.~ 5064 4, 3, 1223 | Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen bestimmt 5065 2, 3, 632 | Instituts und andere ähnliche Zusammenkünfte betrifft, nämlich ihre Beschaffenheit, 5066 AposKons | Verfügung zu stehen; an der Zusammenkunft der Ärzte und am Kongreß 5067 2, 3, 708 | zu Konferenzen oder Räten zusammenschließen, um mit vereinten Kräften 5068 2, 3, 582 | Can. 582 — Zusammenschlüsse und Vereinigungen von Instituten 5069 2, 2, 374 | Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt 5070 2, 2, 413 | Besitzergreifung von der Diözese zusammenstellen muß; dieses Verzeichnis, 5071 2, 2, 419 | Diözesanadministrators zuständige Kollegium zusammenzurufen.~ 5072 7, 2, 1615 | Prozeßbevollmächtigten oder durch Zusendung einer Ausfertigung gemäß 5073 4, 1, 851 | Eltern mit seelsorglichem Zuspruch und sogar mit gemeinsamem 5074 4, 1, 974 | Ordensinstituts handelt, dessen zuständigem Oberen mitzuteilen.~§ 4. 5075 2, 2, 479 | erfordern.~§ 3. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs kommen dem Generalvikar 5076 2, 2, 366 | in allen Kirchen seines Zuständigkeitsgebietes Gottesdienste, auch mit 5077 7, 1, 1409 | kein anderer gesetzlicher Zuständigkeitsgrund besteht.~ 5078 7, 1, 1413 | darüber nach den ordentlichen Zuständigkeitsregeln zu befinden.~ 5079 4, 1, 1116 | vorauszusehen ist, daß der Zustand dieser Verhältnisse einen 5080 7, 2, 1637 | kommt auch dem Belangten zustatten und umgekehrt.~§ 2. Gibt 5081 2, 3, 700 | auf das dem Entlassenen zustehende Recht enthalten, innerhalb 5082 7, 2, 1504 | Entgegennahme gerichtlicher Zustellungen erreichbar zu sein erklärt;~ 5083 2, 3, 620 | Recht den höheren Oberen zuteilt.~ 5084 7, 1, 1403 | auch auf diese Verfahren zutreffen.~ 5085 2, 1, 319 | er eben dieser Autorität zuverlässige Rechenschaft ablegen.~ 5086 4, 1, 1106 | nur assistieren, wenn die Zuverlässigkeit des Dolmetschers für ihn 5087 6, 2, 1399 | Notwendigkeit drängt, Ärgernissen zuvorzukommen oder sie zu beheben.~ ~ 5088 3, 0, 756 | ihren Teilkirchen sind; zuweilen aber erfüllen diese Aufgabe 5089 7, 1, 1444 | überwiesen hat, sofern im Zuweisungsauftrag nichts anderes bestimmt 5090 5, 0, 1261 | der Kirche vermögenswerte Zuwendungen zu machen.~§ 2. Der Diözesanbischof 5091 6, 1, 1331 | Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht 5092 7, 2, 1561 | Vernehmungsrichter unter Zuziehung eines Notars durchgeführt; 5093 2, 1, 234 | tragen, auf das Priestertum zuzugehen, mit der geistes- und naturwissenschaftlichen 5094 5, 0, 1283 | sonstwie den Kulturgütern zuzurechnen, oder anderer Sachen mit 5095 2, 2, 383 | apostolischen Geist auch denen zuzuwenden, die wegen ihrer Lebensumstände 5096 2, 2, 403 | Sollte es dem Heiligen Stuhl zweckmäßiger scheinen, kann er von Amts 5097 1, 0, 142 | wurde; durch Wegfall der Zweckursache der Delegation; durch Widerruf 5098 5, 0, 1308 | Meßverpflichtungen aus gesondertem Zweckvermögen, das aus Vermächtnissen 5099 2, 1, 276 | erfüllen, 2° haben sie von dem zweifachen Tisch der Heiligen Schrift 5100 1, 0, 16 | oder erweitert oder ein zweifelhaftes Gesetz erklärt, gilt sie 5101 4, 1, 869 | Gültigkeit der Taufe zu zweifeln.~Can. 869 — § 3. Wenn in 5102 4, 1, 1005 | Can. 1005 — Im Fall eines Zweifels darüber, ob der Kranke den 5103 7, 2, 1505 | nicht zuständig ist;~2° zweifelsfrei feststeht, daß der Kläger 5104 4, 1, 1052 | für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht 5105 4, 1, 1062 | Eheversprechen, sei es einseitig oder zweiseitig, das man Verlöbnis nennt, 5106 7, 1, 1441 | Can. 1441 — Das zweitinstanzliche Gericht muß in derselben 5107 7, 1, 1439 | in §§ 1 und 2 erwähnten zweitinstanzlichen Gerichte hat die Bischofskonferenz 5108 5, 0, 1299 | vermag, kann es frommen Zwekken zuwenden, sowohl durch Verfügung 5109 4, 1, 1026 | zum Empfang von Weihen zu zwingen oder einen kanonisch Geeigneten 5110 7, 2, 1597 | in den Rechtsstreit als zwingend erscheint, nach Anhören 5111 4, 1, 932 | in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern; 5112 4, 1, 860 | Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die 5113 7, 3, 1672 | falls sie auf dem Weg eines Zwischenstreites und neben der Hauptklage